Anlass meines Änderungsantrags ist der von Jacob, den ich grundsätzlich gut finde, jedoch einige Details verbessern möchte:
1. Die zusätzlichen Mandatsbeiträge sollen nicht nur für die Mitglieder der Gremien der Sparkasse Münsterland-Ost gelten, sondern auch für die der Gremien der Stadtwerke Münster und der Wohn-und Stadtbau, die Vergütungen in zum Teil vergleichbarer Höhe erhalten. (Aufsichtsrat der Stadtwerke: Mitglieder erhalten 200 EUR monatlich, Vorsitzende 800 EUR monatlich, stellv. Vorsitzende: 400 EUR monatlich. Aufsichtsrat Wohn und Stadtbau: Mitglieder 260 EUR pro Sitzung, Vorsitzende 510 EUR monatlich.)
2. Die zusätzlichen Mandatsbeiträge sollen nur für Mandatsträger*innen gelten, die nicht zugleich Mitglieder im Rat der Stadt Münster sind und entsprechende monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten. Diese betragen je nach Sonderfunktion wie Ausschuss- oder Fraktionsvorsitz oder Bürgermeister*in monatlicgh zwischen 591 EUR und 2.364 EUR. Sachkundige Bürger*inne erhalten diese nicht und sollten deshalb nur die „normalen“ Mandatsbeiträge auf ihre Bezüge aus der Mitarbeit in diesen Gremien erhalten.
3. Die regulären Mandatsbeiträge für Gremienmitglieder der oben genannten städtischen Gesellschaften sollen nicht, wie von Jacob vorgeschlagen 60%, sondern sollen 50% der Bezüge betragen. Hierdurch soll die relativ höhere Versteuerung der Bezüge als Aufsichtsratsmitglied berücksichtigt werden, die daher kommt, dass die steuerlichen Freibeträge durch die Bezüge als Ratsmitglied annähernd aufgebraucht werden. Die ermäßigten und Solidarbeiträge habe ich entsprechend angepasst.

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Stefan Riese: