| Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 11.03.2026 - Vorstandswahlen und Finanzen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Änderung Finanzordnung |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand und Ratsfraktion (dort beschlossen am: 24.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 25.02.2026, 16:24 |
A2: Anpassung der Mandatsbeiträge
Antragstext
Kreisvorstand und Ratsfraktion schlagen der KMV vor, die Paragraphen 4 und 12 durch
folgenden Text zu ersetzen:
§ 4 Mandatsbeiträge
- Vertreter*innen in kommunalen Gremien (Ratsmitglieder, Mitglieder der
Bezirksvertretungen, sachkundige Bürger*innen) oder Mitglieder in Gremien, in die sie
als Vertreter*innen der Stadt Münster entsandt wurden (z.B. Aufsichtsräte,
Verwaltungsräte, Beiräte, Gesellschafter- oder Verbandsversammlungen), leisten
zusätzlich zu ihren Mitgliedsbeiträgen nach § 3 folgende Mandatsbeiträge:
Regulär 37,5 % / ermäßigt 25 % / Solidarbeitrag 50 % ihrer gesamten persönlichen
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
- Nach ihrer Wahl oder Benennung für die in Absatz 1 genannten Gremien werden die
Mitglieder befragt, welchen Satz sie nach eigenem Ermessen zahlen können. Die Wahl
eines Satzes von unter 37,5 % ist kurz schriftlich zu begründen. Erfolgt keine
Rückmeldung innerhalb einer vom Kreisvorstand gesetzten Frist, gilt der reguläre Satz.
- Sollte ein*e Mandatsträger*in durch die Aufwandsentschädigung, die sie/er erhält,
relevante finanzielle Nachteile haben oder sollten andere Sonderfälle vorliegen, so
soll sie/er mit dem Kreisvorstand eine Reduzierung der Mandatsbeiträge vereinbaren.
- Die Beitragszahlung für regelmäßige Aufwandsentschädigungen erfolgt monatlich. Die
Beitragszahlung für Sitzungsgelder erfolgt in der Regel zweimal im Jahr nach
wechselseitiger Abklärung. Alle Mandatsbeiträge sind per SEPA-Lastschrift zu zahlen.
Bei Zahlungen auf andere Weise wird eine zusätzliche Aufwandspauschale von 10 Euro je
Zahlung erhoben, es sei denn, dies bedeutet im Einzelfall eine unbillige Härte.
§ 12 Übergangs- und Schlussvorschriften
Die Regelungen in § 4 treten zum 01.04.2026 in Kraft. Für Sitzungsgelder gelten die neuen
Sätze rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Begründung
Bei der vergangenen Kommunalwahl waren wir in Münster sehr erfolgreich. Wir stellen seitdem nicht nur den Oberbürgermeister, sondern sind auch die größte Fraktion im Rat der Stadt. Damit einher gehen auch eine deutlich höhere Verantwortung und Arbeitsbelastung für unserer Vertreter*innen in den politischen Gremien.
Viele unserer Aktiven im Rat oder anderen Gremien können den Zuwachs an Arbeitsbelastung nur durch Einbußen in anderen Lebensbereichen stemmen, zum Beispiel indem sie in ihrer beruflichen Tätigkeit Stunden reduziert haben. Wir wollen daher den an die Partei abzutretenden Anteil begrenzen, um die aktiven Ehrenamtlichen nicht zu stark zu belasten.
Bisher gab es folgende Regelungen:
- Ratsmitglieder und Mitglieder der Bezirksvertretungen: regulär 50 %, Solidarbeitrag 75 %, ermäßigt 25 %
- Bestimmte Funktionsträger*innen (z.B. Ausschussvorsitzende, Fraktionsvorsitzende): 45 %
- Sitzungsgelder für Sachkundige: 30 %
- Sitzungsgelder für Aufsichtsräte: 30 %
- Gremien der Sparkasse: 100 %
Wir schlagen vor, auf ein dreistufiges System zu wechseln, das sich nur noch an den persönlichen Gegebenheiten ausrichtet. Regulär zahlen künftig alle 37,5 %, ermäßigt 25 %, und wer mehr Geld hat, wählt den Solidarbeitrag von 50 %. Damit wollen wir die Systematik der Mandatsbeiträge vereinheitlichen und transparenter gestalten.
Das gute Wahlergebnis hat auch zu mehr Grünen Mandatsträger*innen geführt, die Mandatsbeiträge zahlen. Insofern ist die vorgeschlagene Anpassung für den Kreisverband finanziell tragbar. Wir gehen davon aus, dass die Änderung für den KV aufkommensneutral sein wird, auch weil wir den Betrag für Sachkundige und für Aufsichtsräte etwas anheben (das betrifft zu großen Teilen Ratsmitglieder).
Neben der Veränderung der Regeln werden wir auch die Prozesse zur Erhebung vereinfachen und verbessern. Dazu wird zeitnah eine Abfrage bei allen Ratsmitgliedern, BV-Mitgliedern und Sachkundigen Bürger*innen erfolgen und allen die Gelegenheit gegeben, sich in Absprache mit dem Kreisvorstand in eine der drei Stufen einzugruppieren. Solidarität und Gerechtigkeit sind von uns allen geteilte grüne Grundwerte, und wir sind überzeugt, dass unsere gewählten Vertreter*innen dies berücksichtigen. Zudem ist geplant, dass der Kreisvorstand und die Ratsfraktion gemeinsam prüfen werden, wie dieser Prozess automatisiert werden kann.

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