Änderungen von A2 zu A2
| Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 25.02.2026, 16:23 |
| Neue Version: | A2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 12.03.2026, 15:12 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 9 bis 14:
- Regulär 37,5 % / ermäßigt 25 % / Solidarbeitrag 50 % ihrer gesamten persönlichen Aufwandsentschädigungen, Vergütungen und Sitzungsgelder
- Für Aufwandsentschädigungen, Vergütungen und Sitzungsgelder, die Mitglieder in allen Gremien der Sparkasse Münsterland Ost für die Tätigkeit in diesen Gremien erhalten, gelten abweichend von Absatz 1 folgende Mandatsbeiträge: Regulär 50 % / ermäßigt 37,5 % / Solidarbeitrag 60 %
- Nach ihrer Wahl oder Benennung für die in Absatz 1 und 2 genannten Gremien werden die Mitglieder befragt, welchen Satz sie nach eigenem Ermessen zahlen können. Die Wahl eines Satzes
vonunter37,5 %dem regulären Satz ist kurz schriftlich zu begründen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb einer vom Kreisvorstand gesetzten Frist, gilt der reguläre Satz.
