| Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 11.03.2026 - Vorstandswahlen und Finanzen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Änderung Finanzordnung |
| Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 24.02.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 24.02.2026, 18:41 |
A1: Anmeldung der Bedarfe der Ortsverbände vereinfachen
Antragstext
§ 9 Abs. 6 der Finanzordnung wird neu gefasst:
"Bei zusätzlichem Bedarf (bspw. größere Veranstaltungen oder Anschaffungen) kann der
Kreisverband weitere Mittel bereitstellen. Die Ortsverbände stellen dazu einen Antrag, über
den der Kreisvorstand entscheidet."
Begründung
Die Finanzordnung regelt, wie viel Geld den Ortsverbänden jährlich zur Verfügung steht. Wenn die Ortsverbände zusätzlichen Bedarf haben - zum Beispiel für größere Veranstaltungen oder Anschaffungen - können sie darüber hinaus Geld beim Kreisverband beantragen.
Bisher legt die Finanzordnung fest, dass die Ortsverbände zusätzlichen Bedarf für das kommende Jahr bis zum 15. Dezember anmelden sollen und dass über die Bewilligung die Kreismitgliederversammlung im Rahmen des Haushalts entscheidet. Über den Haushalt wird in der Regel - wie jetzt auch - im März entschieden. Dieses Vorgehen ist starr und führt dazu, dass die Ortsverbände etwa drei Monate warten müssen, bis über einen Antrag entschieden wird.
Die Beträge, die von den Ortsverbänden zusätzlich beantragt werden, sind in der Regel nicht so hoch, dass es nötig wäre, darüber mit dem Haushalt des Kreisverbands zu entscheiden. Der Kreisverband hat zum Beispiel ein Budget für Veranstaltungen und der Kreisvorstand hat die Möglichkeit, damit auch Veranstaltungen in den Ortsverbänden zu unterstützen. Sollten die beantragten Beträge so hoch sein, dass sie im laufenden Haushaltsjahr nicht bewilligt werden können bzw. dass dafür ein Haushaltsbeschluss der KMV angemessen ist, dann kann der Kreisvorstand entsprechend auf Anträge reagieren.
Deshalb wollen wir die Finanzordnung dahingehend ändern, dass die Ortsverbände jederzeit Anträge stellen können und dass der Kreisvorstand Beträge bewilligen kann, wie es beispielsweise auch bei Anträgen aus den Arbeitsgruppen oder Kommissionen üblich ist.
Die Ortsverbände haben weiterhin auch die Möglichkeit, dem*der Kreisschatzsmeister*in Bedarfe frühzeitig für die Haushaltsplanung des Kreisverbands mitzuteilen und auch Änderungsanträge zum Haushalt zu stellen. Dafür ist keine separate Regelung in der Finanzordnung erforderlich, denn das kann jedes Mitglied des Kreisverbands tun.

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