Viele Privatpersonen, die weder Landwirtschaft betreiben noch gewerblich tätig sind, halten Tiere (z.B. Schafe, Ziegen, Pferde, Rinder, Alpakas,…) als Hobby in tierschutzgerechten Offenstallanlagen und bewirtschaften ihre Weideflächen ökologisch.
Leider erschweren die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) vielerorts die art- und tierschutzgerechte Weidetierhaltung massiv, da die private Tierhaltung nicht privilegiert im Sinne des § 35 BauGB ist. Auf Landeseben können Änderungen in der Landesbauordnung dazu führen, dass z.B. die Errichtung von notwendigen Schutzhütten und wolfsabweisenden Zäunen erleichtert wird. Auf Bundesebene könnte sich NRW für die Aufnahme von privater, natur- und tierschutzgerechten Unterbringung von Weidetieren als Privilegierungstatbestand in das BauGB einsetzen.
Diese Gründe sprechen dafür:
- Naturschutz: Private Weidetierhaltende bewirtschaften i.d.R. artenreiche Dauergrünlandflächen, die für Landwirte nicht lukrativ sind. Dabei werden in der Regel keine Dünge- oder Pflanzenschutzmittel verwendet. Ohne Weidetierhaltung würden kleine, ungünstig geschnittene Flächen verbuschen. Kleine Flächen bedeuten mehr Linienstrukturen. Zudem ist der Kot von Weidetieren eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten, so dass die Biodiversität gefördert wird.
- Klimaschutz: Grasland speichert mindestens genauso viel CO2 wie Wald.
- Tierschutz: Gemäß der Tierschutzgesetzes (bei Pferden auch in Verbindung mit den Leitlinien zur Pferdehaltung des Bundeslandwirtschaftsministeriums) sollen alle Weidetiere zumindest über einen Witterungsschutz verfügen. Dafür sind Baugenehmigungen notwendig.
- Düngeverordnung: Auch private Weidetierhalter müssen und wollen ihren Mist bzw. Kompost ordnungsgemäß lagern. Ohne Baugenehmigung ist das nicht möglich.
- Wolfschutz: Wolfsabwehrende Zäune für Weidetiere werden in NRW bereits finanziell gefördert. Aber auch für diese Zäune sind i.d.R. Baugenehmigungen notwendig.
- Landschaftsbild: Dort, wo Behörden im Sinne der Weidetierhaltung entscheiden (können), erfüllen Menschen, die ihre Tiere privat halten, gerne Auflagen zur Gestaltung bzw. Begrünung von baulichen Anlagen. Ungenehmigte Matschpaddocks oder aus billigen Materialien zusammengebaute Hütten sind hingegen schlecht für Gewässer das Landschaftsbild.

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