Im Koalitionsvertrag NRW 2022 steht: „Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Vereine werden bisher beim Klimaschutz zu wenig beachtet. Wir werden dies ändern, indem Klimaschutz bei der Investitionsförderung über die einschlägigen Gesetze wie das Altenpflegegesetz Nordrhein-Westfalen oder das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen stärker berücksichtigt und gefördert werden kann.“ Dass der Passus in den KoaV reinkam hat Wiebke Brems damals maßgeblich bewirkt.
Am 25.10.2023 hat das Plenum im Landtag den Antrag 18/2544 der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen (TOP 25). Darin wird die Landesregierung beauftragt "Klimaschutz bei Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und gemeinnützigen Vereinen bei der Änderung der betreffenden Gesetze zur Investitionsförderung (z. B. Altenpflegegesetz) zukünftig zu berücksichtigen".
Am 30.01.2025 hat das MAGS einen Erlass „Ermittlung der anerkennungsfähigen Aufwendungen stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 10 APG NRW - Anerkennungsfähigkeit von Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz" im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung herausgegeben. Dieser Erlass bleibt jedoch wirkungslos, weil er keine Verbindlichkeit der Förderung von Maßnahmen herstellt. Damit bleibt ein riesiges Potential für den Klimaschutz in NRW liegen.

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