| Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 10.09.2026 - Berichte, Wahlen und Anträge |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Umgang Kreisschiedsgericht |
| Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 26.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 27.08.2026, 13:48 |
A1: Abschaffung des Kreisschiedsgerichts: Änderung der Satzung und Aufhebung der Kreisschiedsgerichtsordnung
Antragstext
Aus der Satzung des Kreisverbands Münster werden gestrichen:
- § 5 Abs. 3 Satz 2: „Die MV erlässt eine Kreisschiedsgerichtsordnung.“
- in § 6 Abs. 7 Punkt c: „, der Mitglieder des Schiedsgerichtes“
- in § 6 Abs. 7 Punkt e: „und Kreisschiedsgerichtsordnung“; hier wird für die
grammatische Richtigkeit des verbleibenden Satzes vor dem Wort „Satzung“ das Wort
„die“ eingefügt
- der gesamte § 9
- in § 10: „die Plätze der ständigen Mitglieder des Kreisschiedsgerichts,“
Die Kreisschiedsgerichtsordnung wird außer Kraft gesetzt.
Begründung
Das Kreisschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und/oder Organen des Kreisverbands sowie für Streitigkeiten zwischen Organen des Kreisverbands und der Grünen Jugend Münster.
Die Kreisverbände im Landesverband NRW können sich ein Kreisschiedsgericht geben, müssen das aber nicht. Wenn es – wie bisher im KV Münster – ein Kreisschiedsgericht gibt, dann ist das Landesschiedsgericht die zweite Instanz. Wenn es im Kreisverband kein Kreisschiedsgericht gibt, dann ist das Landesschiedsgericht die erste Instanz.
Die Erfahrung zeigt, dass das Kreisschiedsgericht in unserem Kreisverband zwar regelmäßig gewählt, aber kaum gebraucht wird. In den letzten zehn Jahren gab es nur ein einziges Verfahren. Dieses wurde nicht in Münster durchgeführt, sondern an das Landesschiedsgericht verwiesen.
Die Richter*innen im Landesschiedsgericht, die pro Jahr mehrere Verfahren durchführen, haben möglicherweise eine größere Erfahrung in parteienrechtlichen Fragen als Mitglieder eines Kreisschiedsgerichts. Falls es im Kreisverband Münster zu Rechtsstreitigkeiten kommt, könnte es auch hilfreich sein, wenn die Personen, die darüber entscheiden, nicht selbst Teil des Kreisverbands sind und dadurch die Rechtsfrage mit mehr Distanz betrachten können.
Die Amtszeit der Mitglieder des Kreisschiedsgerichts läuft in diesem Herbst aus. Daher ist der Zeitpunkt geeignet, jetzt darüber zu entscheiden, ob wir das Kreisschiedsgericht abschaffen oder beibehalten. Sollte die Kreismitgliederversammlung diesen Antrag ablehnen (d.h. das Kreisschiedsgericht beibehalten wollen), werden die Mitglieder des Kreisschiedsgerichts in der nächsten Kreismitgliederversammlung turnusgemäß neu gewählt.
Zur Information: Die Satzung und Kreisschiedsgerichtsordnung in der aktuell gültigen Fassung findet ihr hier: https://gruene-muenster.de/partei/kreisverband/satzung/

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