Durch die von Ratsfraktion und KV-Vorstand vorgeschlagene Anpassung der Mandatsbeiträge sollen zukünftig alle Mandatsbeiträge vereinheitlicht werden, was zu einer Vereinfachung dieses Systems beiträgt. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass in den unterschiedlichen Gremien teils sehr variierende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gezahlt werden. Besonders deutlich ist dies bei den Gremien der Sparkasse Münsterland Ost, wo sich das Sitzungsgeld für eine Verwaltungsrats-, Hauptausschuss- und Risikoausschusssitzung auf jeweils 500 Euro beläuft. Das Sitzungsgeld ist damit deutlich höher als in Aufsichtsräten städtischer Unternehmen und liegt weit über dem, was Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*innen für eine Mitarbeit in den kommunalen Ausschüssen erhalten.
Aus diesem Grund mussten bislang 100 Prozent der durch die Mitarbeit in Gremien der Sparkasse Münsterland Ost erhaltenen Aufwandsentschädigungen an die Partei weitergegeben werden, wobei steuerliche Mehrbelastungen abgezogen werden konnten. Insbesondere dadurch, dass die Grüne Ratsfraktion nun auch Nicht-Ratsmitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Münsterland Ost entsendet, ist eine vollständige Weitergabe nicht mehr angemessen. Es ist grundsätzlich richtig, dass auch die Personen, die die Ratsfraktionen in Gremien der Sparkasse Münsterland Ost entsendet, einen Teil der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder behalten können. Infolge der im Vergleich zu anderen Gremien sehr großzügigen Gelder ist jedoch ein etwas erhöhter Mandatsbeitrag für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost, durch den die entsprechenden Mitglieder auch trotz der daneben anfallenden steuerlichen Abgaben noch genug übrig behalten, im Sinne einer halbwegs fairen Verteilung der zu zahlenden Mandatsbeiträge gerechtfertigt. Daher schlägt der Änderungsantrag folgende abweichende Sätze für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost vor:
- Regulärer Beitrag: 60 %
- Ermäßigter Beitrag: 50 %
- Solidarbeitrag 70 %
Mit den im Änderungsantrag vorgeschlagenen Sätzen für Mandatsbeiträge kann der Kreisverband, da auf Vorschlag der Grünen Ratsfraktion seit dieser Wahlperiode auch drei statt wie bislang zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat entsendet werden, im Unterschied zum ursprünglichen Antrag jährlich mit ungefähr 4.000 Euro Mehreinnahmen durch Mandatsbeiträge rechnen. Im Hinblick auf die komplette Wahlperiode ergibt sich daraus eine Summe von 20.000 Euro, was knapp 10 Prozent des letzten Kommunalwahlbudgets entspricht. Dieses zusätzliche Geld könnte man daher beispielsweise gut für den nächsten Kommunalwahlkampf gebrauchen, denn auch Inflation, Personalkostensteigerungen etc. werden sich bis 2030 bemerkbar machen. Gleichzeitig wird durch diese für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost abweichenden Sätze das Gesamtsystem der Mandatsbeiträge nicht wesentlich erschwert, denn lediglich für einige Personen fällt für ein Gremium ein etwas höherer Beitrag an. Für viele kommunalpolitisch Aktive wird dies bei der Abrechnung der Mandatsbeiträge keinerlei praktische Relevanz entfalten, sondern sich nur durch mehr Geld in der Parteikasse und in kommenden Wahlkampfbudgets bemerkbar machen.

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Jacob Hassel: