Im Juni 2022 hat der KV Münster eine Strukturkommission eingesetzt, die die Aufgabe hatte, die Strukturen des Kreisverbands zukunftsfähig aufzustellen. Neben anderen Themen hat sich diese Kommission auch mit der Rolle und Struktur des Vorstands beschäftigt und im März 2023 vorgeschlagen, die bisherige Vorstandsstruktur aus acht stimmberechtigten und zwei beratenden Vorstandsmitgliedern dahingehend zu reformieren, dass dem Vorstand in Zukunft nur noch acht Mitglieder angehören und die Rollen der*s queer- und frauenpolitischen Sprecher*in in den achtköpfigen Vorstand integriert werden. Dieser Vorschlag wurde durch die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit angenommen. Neben dem Ziel die Rolle beratender Vorstandsmitglieder abzuschaffen, war diese Entscheidung nach ausführlicher Abwägung auch darin begründet, den Vorstand zu verkleinern und durch eine schlankere Struktur arbeitsfähiger zu gestalten und einer Verantwortungsdiffusion entgegenzutreten. Aus unserer Sicht hat sich diese Entscheidung in der vergangenen Vorstandsperiode durch eine klarere Rollenzuschreibung bewährt und wir halten es daher für falsch, diese Entscheidung zurückzunehmen.
Unstrittig ist, dass in einem gewachsenen Kreisverband mehr Aufgaben anfallen. Das gilt auch unabhängig von der Einbindung junger Mitglieder, weshalb uns die Begründung des Satzungsänderungsantrags an dieser Stelle nicht überzeugt. Diese Aufgaben nun allerdings alle als Aufgaben des Vorstands zu betrachten und damit eine erneute Vergrößerung zu rechtfertigen, halten wir für einen strategischen Fehler. Stattdessen braucht es innovative Strukturen der Mitgliedereinbindung, damit unsere politische Arbeit von mehr verschiedenen Schultern getragen werden kann. Denn dass unser Vorstand bereits heute oft an die Grenzen seiner Belastbarkeit kommt, ist richtig. Die Lösung hierfür ist allerdings nicht die Vergrößerung des Vorstands mit der Folge, dass noch mehr Aufgaben an den Vorstand fallen, sondern eine stärkere Arbeitsteilung innerhalb der Partei. So kann der Vorstand die zentrale Organisation der Arbeit des Kreisverbands übernehmen, während andere Strukturen wie die Ortsverbände, Teams, Pools und Arbeitsgruppen den Vorstand in anderen Bereichen unterstützen. Diesen Weg müssen wir aus unserer Sicht konsequent weitergehen und nicht erneut den Fehler begehen, die Zuständigkeit für alle Tätigkeiten im Kreisverband beim Vorstand zu sehen. Aus diesem Grund halten wir die erneute Vergrößerung des Vorstands für einen Fehler, der nicht den erwünschten Effekt erzielen wird, sondern die Arbeitsbelastung des Vorstands eher erhöht als ihn zu verringern und lehnen sie daher ab.
Unterzeichner*innen:
Albert Wenzel (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Ali Saker (Ehemaliges Vorstandsmitglied)
Andrea Blome (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Anne Herbermann (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Christoph Kattentidt (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Joanna Delicaris (Ehemaliges Vorstandsmitglied)
Judith Petersen (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission und ehemaliges Vorstandsmitglied)
Lena Ilsemann (Ehemaliges Vorstandsmitglied)
Marie Diekmann (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Robin Korte (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Simon Haack (Ehemaliges Mitglied der Strukturkommission)
Svenja Bloom (Ehemaliges Vorstandsmitglied)

Kommentare
Jacob Hassel:
mit der vom KV-Vorstand und vom Vorstand der Grünen Jugend Münster vorgeschlagenen Satzungsänderung soll künftig ein Mitglied des KV-Vorstands auf Vorschlag der Grünen Jugend Münster gewählt werden. Ziel dieser Änderung ist nicht allein die stärkere Einbindung junger Mitglieder oder die formale Absicherung, dass mindestens ein Mitglied des KV-Vorstands zugleich Mitglied der Grünen Jugend ist. Entscheidend ist meines Erachtens vielmehr die institutionelle Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen KV und Grüner Jugend, die ich für das zentrale Argument für die Verankerung eines solchen Vorschlagsrechts in unserer Satzung halte. Seit über einem Jahr hat sich die Zusammenarbeit zwischen Grüner Jugend und KV kontinuierlich intensiviert – zum Vorteil sowohl der über 400 Mitglieder starken Grünen Jugend als auch des gesamten Grünen Kreisverbands. Diese gewachsene Kooperation kann und sollte nun durch eine feste Repräsentation im KV-Vorstand verstetigt werden.
Wird dieses Ziel ernst genommen, muss dem auf Vorschlag der Grünen Jugend gewählten Vorstandsmitglied jedoch auch der notwendige Raum eingeräumt werden, um diese neu geschaffene Rolle innerhalb der Vorstandsarbeit tatsächlich ausfüllen zu können. Selbstverständlich soll auch dieses Vorstandsmitglied – wie alle anderen – reguläre Aufgaben im KV-Vorstand übernehmen, etwa in der Neumitgliederarbeit oder bei der Mitorganisation von Wahlkämpfen. Gleichzeitig erfordert die – deutlich über die Rolle einer bloßen Ansprechperson hinausgehende – Funktion aber einen nicht unerheblichen zeitlichen Einsatz für die Arbeit mit und innerhalb der Grünen Jugend, um beispielsweise einen regelmäßigen Informationsaustausch, eine Koordinierung von gemeinsamen Aktionen und eine Interessenvertretung innerhalb des KV sowie dessen Vorstandes zu gewährleisten.
Auf diesen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand weise ich auch deshalb so nachdrücklich hin, weil ich im vergangenen Wahlkampfjahr selbst dem Vorstand der Grünen Jugend Münster angehörte und für diesen zugleich in der Wahlkampfgruppe des KV mitarbeitete. Trotz kontinuierlicher Mitarbeit war es mir aufgrund meiner parallelen operativen Verantwortung in der Grünen Jugend nicht möglich, einen zeitlichen Einsatz in vergleichbarem Umfang zu leisten wie teils andere Mitglieder der Wahlkampfgruppe. Aus meiner Perspektive wird sich diese Situation für das künftig auf Vorschlag der Grünen Jugend gewählte Vorstandsmitglied in ähnlicher Weise darstellen. Wird der Antrag also in der Fassung des Änderungsantrags angenommen, führt dies faktisch zu einer höheren Arbeitsbelastung des KV-Vorstands, ohne dass dieser durch gezielte strukturelle Maßnahmen eine entsprechende Entlastung gegenübersteht.
Der im Änderungsantrag skizzierte Ansatz, innovative Strukturen der Mitgliedereinbindung weiterzuentwickeln, ist grundsätzlich richtig. Auch innerhalb der bestehenden KV-Strukturen gibt es an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch Verbesserungspotenzial. Der Vollständigkeit halber muss jedoch festgehalten werden, dass unterstützende Strukturen wie Teams oder Pools in der Regel eine Anbindung an den KV-Vorstand benötigen. Diese wurde bislang häufig über personelle Überschneidungen hergestellt, wie etwa bei der in den vergangenen Jahren gestiegenen Zahl von Kommissionen im KV. Solche Formate ermöglichen eine breitere Beteiligung der Mitgliedschaft, führen jedoch nur bedingt zu einer tatsächlichen Entlastung des Vorstands.
Hinzu kommt, dass sich der Kreisverband innerhalb weniger Jahre in seiner Mitgliederzahl nahezu verdoppelt hat. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Beratungen der Strukturkommission und der damaligen KMV vor drei Jahren vermutlich noch nicht absehbar. Parallel dazu ist die Ratsfraktion gewachsen und auch die Kreisgeschäftsstelle wurde personell ausgebaut. Vor diesem Hintergrund halte ich den Wunsch des aktuellen Vorstands nach zusätzlicher personeller Entlastung für nachvollziehbar und legitim.
Gleichzeitig teile ich jedoch die im Änderungsantrag geäußerte Sorge vor einer möglichen Verantwortungsdiffusion, sollte der Vorstand um weitere Personen erweitert werden, ohne dass diesen klar umrissene und nicht anderweitig abbildbare Aufgaben zugewiesen werden. Die Begründung für die Schaffung von gleich zwei zusätzlichen Vorstandsposten im Ursprungsantrag erscheint mir in diesem Zusammenhang nicht hinreichend konkret, was sich jedoch noch nachholen ließe. Neumitgliederarbeit, die Schaffung sozialer Treffpunkte im KV sowie Präsenz in der Zivilgesellschaft gehören jedenfalls bereits heute zum Aufgabenbereich von Vorstandsmitgliedern. In allen diesen Feldern ließe sich meines Erachtens schon jetzt eine stärkere Einbindung von Nicht-Vorstandsmitgliedern realisieren, ohne den Vorstand insgesamt zu vergrößern. Anders verhält es sich jedoch bei der Einbindung eines Vorstandsmitglieds, das auf Vorschlag der Grünen Jugend gewählt wird. Dieser zusätzliche personelle Bedarf ist aus meiner Sicht nicht nur nachvollziehbar, sondern – wie oben dargelegt – im Zuge der Einführung eines solchen Vorschlagsrechts auch erforderlich.
Ein aus neun Mitgliedern bestehender Vorstand ist insofern auch keine unübliche Größe, denn der Bezirksvorstand besteht ebenfalls aus neun Mitglieder und eines wird auch dort auf Vorschlag der Grünen Jugend Westfalen gewählt. Überdies wäre dieser Vorschlag auch ein Kompromiss zwischen der vorgeschlagenen Satzungsänderung und dem Änderungsantrag. Ein solcher wäre jedoch Angelegenheit der beiden Gruppen von Antragssteller*innen, da die Frist für einen weiteren Änderungsantrag bereits am Wochenende verstrichen ist. Jedenfalls lehne ich den Änderungsantrag ab, da ich die Vergrößerung um mindestens eine Person für richtig erachte, was ich hiermit im Vorfeld der KMV entsprechend transparent machen wollte.