Änderungen von A16 zu A16
Ursprüngliche Version: | A16 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.05.2025, 12:00 |
Neue Version: | A16 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 17.05.2025, 14:02 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 10 bis 12:
Stadt zur Verfügung stehen.
• Reduzierung der Wohnungslosigkeit, für die ein durch Absicherung und Ausbau der sozialen Infrastruktur notwendig ist.
Von Zeile 36 bis 38 einfügen:
und wir werden weiter daran arbeiten, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Hierbei hat für uns der Neubau von Mehrfamilienhäusern unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten Priorität, denn nur so können wir möglichst viel bezahlbaren Wohnraum auf weniger Fläche schaffen.
Von Zeile 41 bis 43 einfügen:
rollstuhlgerecht, barrierefrei für alle Sinne und unterstützt durch moderne Technologien. Unser Ziel ist es, dass es in allen Quartieren eine bunte und diverse Mischung aus Münsteraner*innen unterschiedlicher sozialer Milieus, Jung und Alt, Menschen
Von Zeile 102 bis 104 einfügen:
und wollen auch Unternehmen davon überzeugen, in Wohnungen für Mitarbeitende zu investieren. Die kommunalen Unternehmen im Stadtkonzern könnten hier beispielhaft vorangehen. Insbesondere für Azubi-Wohnheime sollen Grundstücke in neuen Baugebieten angeboten werden. Auch alternative Wohnformen wie zum Beispiel das
Von Zeile 203 bis 205 einfügen:
sozialen Wohnraumagentur und Wohnungsvermittlung werden wir in vielen Fällen einer Wohnungslosigkeit entgegenwirken können. Wir werden darauf drängen, dass bislang ungenutzte geeignete Immobilien für eine soziale Wohnraumnutzung zur Verfügung gestellt werden. Für wohnungslose Familien mit Kindern werden wir feste Wohnungskontingente schaffen, die an kommunale
Von Zeile 226 bis 227 einfügen:
gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegebedarf vorantreiben und Angebote für Menschen schaffen, die keine Wohnung, aber einen Job haben. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Wohnangebote bereits bei der Planung und Errichtung neuer Wohnquartiere berücksichtigt werden. Über Belegungsrechte und Kooperationsvereinbarungen kann die Stadt schon heute Menschen in Wohnungsnot in eine Wohnung vermitteln. Wir werden die bestehende Praxis und die Quotenregelung in den Kooperationsvereinbarungen evaluieren, um vor allem auch in neuen Quartieren noch mehr Menschen in Notsituationen eine Wohnung vermitteln zu können. Unser Ziel dabei ist, dass die Stadt mindestens 5% der neuen Wohnungen an Menschen in Notsituationen vermitteln kann.