Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 17.05.2025 - Wahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3.1. Wohnen |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 29.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.05.2025, 12:00 |
A16: Wohnen
Antragstext
• Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum.
• Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und Steigerung seines Anteils
am gesamten Wohnungsneubau.
• Gründung einer Bürgergenossenschaft Münster, die bestehende Wohnungen im
Bestand ankaufen und sanieren kann, um Wohnraum in gemeinwohlorientierten Besitz
zu überführen.
• konsequenten Mieter*innenschutz mit dem Einsatz aller Instrumente, die der
Stadt zur Verfügung stehen.
• Reduzierung der Wohnungslosigkeit, für die ein Ausbau der sozialen
Infrastruktur notwendig ist.
Wohnen ist ein Grundrecht und darf kein Luxus sein. In Münster, einer der
attraktivsten Städte Deutschlands, erleben wir seit Jahren eine angespannte
Wohnraumsituation mit steigenden Mieten und zu wenig bezahlbarem Wohnraum. Als
einzige Partei nehmen wir das Spannungsfeld zwischen notwendigem Neubau und dem
Erhalt ökologisch wertvoller Flächen ernst. Auch wenn es ein Ziel ist, das
schwierig zu erreichen ist, setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen in
unserer Stadt ein Zuhause finden können – unabhängig von Einkommen und Vermögen,
Herkunft oder Lebenssituation. Gleichzeitig kämpfen wir für stärkere
Regulierungen auf Landes- und Bundesebene, um den kommunalen Einfluss auf den
Wohnungsmarkt zu sichern und Bezahlbares für alle Münsteraner*innen zu
ermöglichen.
Münster ist bislang die Nummer eins beim Wohnungsneubau in Nordrhein-Westfalen
und wir werden weiter daran arbeiten, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Hierbei hat für uns der Neubau von Mehrfamilienhäusern Priorität, denn nur so
können wir möglichst viel bezahlbaren Wohnraum auf weniger Fläche schaffen.
In den kommenden Jahren werden wir – insbesondere in den Modellquartieren der
Stadt – neuen Wohnraum schaffen, der gerecht verteilt ist und alle einschließt:
rollstuhlgerecht, barrierefrei für alle Sinne und unterstützt durch moderne
Technologien. Unser Ziel ist es, dass es in allen Quartieren eine bunte Mischung
aus Münsteraner*innen unterschiedlicher sozialer Milieus, Jung und Alt, Menschen
mit und ohne Migrationsgeschichte, Familien mit Kindern und Alleinstehenden gibt
und so der soziale Frieden und das gesellschaftliche Miteinander gefördert
werden.
Ein wichtiger Weg, um bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern, führt über
gemeinwohlorientierte Wohnformen. Ob Genossenschaften oder Wohnungen im
städtischen Eigentum – hier wird preisgünstiger Wohnraum dauerhaft gesichert und
vor Profitstreben geschützt. Dabei leisten auch die meisten privaten
Eigentümer*innen und besonders lokale Wohnungsunternehmen ihren Beitrag zu
bezahlbarem Wohnen, was wir mit der städtischen Bodenpolitik absichern.
Das Wohnungsbauunternehmen der Stadt Münster „Wohn + Stadtbau“ ist einer der
wichtigsten Kooperationspartner für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Wir
werden den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre fortführen und die Einlagerung
von städtischen Grundstücken in die Gesellschaft vorantreiben. Zusätzlich
streben wir die Gründung einer Bürgergenossenschaft Münster an, die nach Hanauer
Vorbild Wohnungen im Bestand ankaufen und sanieren kann – besonders dort, wo
Investmentfonds Sanierungsstau verursachen. Diese Genossenschaft soll letztlich
den Mieter*innen gehören und städtisches wie privates Kapital nutzen, um
Wohnraum in gemeinwohlorientierten Besitz zu überführen. Wenn möglich sollen
auch städtische Vorkaufsrechte zu ihren Gunsten ausgeübt werden.
In Münster gibt es erhebliches Potenzial, durch kreative Lösungen neuen Wohnraum
zu schaffen. Wir werden den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien zu Wohnungen
fördern und Anreize für Dachgeschossausbauten und die Einrichtung von
Einlieger*innenwohnungen stärken. Hierfür entwickeln wir ein vereinfachtes
Genehmigungsverfahren und eine entsprechende Beratung. Auch Zwischennutzungen
für Wohnen wollen wir stärken. Gegen Leerstände wollen wir alle Möglichkeiten –
insbesondere die der Wohnraumschutzsatzung – nutzen.
Unsere soziale Bodennutzung Münster (SoBoMü) hat in den vergangenen Jahren
maßgeblich zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum beigetragen. In
jedem neuen Baugebiet im Außenbereich sollen auf städtischen Flächen 60 Prozent
geförderte Wohnungen entstehen. Dank erfolgreicher Ankaufpolitik konnten wir oft
mehr als die Hälfte neuer Baugebiete in städtischen Besitz bringen. Nun
entwickeln wir diese Politik weiter: Wir passen den Anteil öffentlich
geförderten Wohnungsbaus flexibel an die jeweiligen Quartiere an, mit dem Ziel,
stadtweit etwa 40 Prozent geförderten Wohnraum in Neubaugebieten zu erreichen.
Um Flächen langfristig der Spekulation zu entziehen, halten wir sie verstärkt in
städtischer Hand. Wir werden den Anteil städtischer Grundstücke, die wir in
Erbpacht vergeben, deutlich erhöhen. Mittelfristig streben wir eine
"Erbbaurecht-first"-Vergabe mit Laufzeiten von bis zu 99 Jahren an und veräußern
Grundstücke nur noch in Ausnahmefällen. Dies gibt Investor*innen
Planungssicherheit und sichert gleichzeitig das Gemeinwohl. Hierbei erproben wir
auch, mit dem Erbbaurecht längere Mietpreisbindungen zu vereinbaren.
Zur Sicherung bestehender öffentlich geförderter Wohnungen werden wir das
Förderprogramm zum Ankauf und zur Verlängerung auslaufender Belegungsrechte
weiterhin nutzen. Parallel setzen wir uns auf Landes- und Bundesebene für eine
Reform der Wohnraumförderung mit längeren Bindungsfristen und besseren
Finanzierungsbedingungen ein.
Münster ist eine Stadt, in der viele junge Menschen leben. Für sie ist es häufig
schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Münster zu finden. Deshalb werden wir daran
arbeiten, dass es in Münster ausreichend Wohnraum für junge Menschen gibt. Wir
werden uns zum Beispiel für den Bau von Wohnheimen für Auszubildende einsetzen
und wollen auch Unternehmen davon überzeugen, in Wohnungen für Mitarbeitende zu
investieren. Insbesondere für Azubi-Wohnheime sollen Grundstücke in neuen
Baugebieten angeboten werden. Auch alternative Wohnformen wie zum Beispiel das
vergünstigte Wohnen im Gegenzug zur Unterstützung von älteren Menschen oder zu
Nachhilfe werden wir stärken.
Um ausreichend Wohnraum für die vielen – teils auch aus dem Ausland kommenden –
Studierenden in Münster zu schaffen, muss es mehr Studierendenwohnungen geben.
Daher soll die Stadt insbesondere in Neubaugebieten Grundstücke zur Verfügung
stellen, sodass das Studierendenwerk und andere Träger dort bauen können. Auch
in den neuen (Modell)quartieren müssen Studierende berücksichtigt werden.
Zugleich werden wir uns auch für den Erhalt der bestehenden,
gemeinwohlorientierten Studierendenwohnheime wie zum Beispiel das Volkeningheim
und für die Förderung von temporären Wohnangeboten für Erstsemesterstudierende
einsetzen.
Damit Familien mit mehreren Kindern in Münster gut leben können, braucht es für
diese ausreichend großen und bezahlbaren Wohnraum. In Münster muss es auch
Alleinerziehenden und Familien mit Migrationsgeschichte möglich sein, eine
passende Wohnung zu finden. Dafür müssen noch mehr größere Wohnungen explizit
für Familien geschaffen und vorgehalten werden. Insbesondere in den neuen
(Modell)quartieren muss die Schaffung von Wohnraum für Familien ein prioritäres
Anliegen sein. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass neben der „Wohn +
Stadtbau“ auch andere Wohnungsbauträger familientauglichen Wohnraum schaffen,
wenn sie Grundstücke von der Stadt erhalten. Um Familien das Wohnen im Eigentum
zu erleichtern, werden wir die bestehenden Förderungen des Erwerbs von
Wohneigentum – auch als geförderte Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern –
weiter bewerben.
Um Münster zu einer altersgerechten Stadt zu machen und ein selbstbestimmtes
Leben im Alter zu fördern, werden wir den Bestand an barrierefreiem und -armen
Wohnraum in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Daher werden wir insbesondere
auf den Aus- und Umbau des bestehenden Wohnraums durch die Wohnungsunternehmen
drängen. Barrierefreier Wohnraum muss in der ganzen Stadt entstehen, damit
älteren Menschen bei einem Umzug ein Verbleib im angestammten Quartier
ermöglicht wird. Ein Umzug in attraktive kleinere Wohneinheiten kann zudem dazu
beitragen, dass Wohnraum in größeren Einfamilienhäusern von mehr Menschen
genutzt werden kann. Wir werden Mehrgenerationenwohnen, gemeinschaftlichem
Wohnen und alternativen Wohnformen in Münster mehr Raum und Aufmerksamkeit
geben.
Wir werden alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, dem extremen Druck
auf dem Wohnungsmarkt mit den Folgen immer weiter steigender Mieten zu begegnen.
Dazu bedarf es dem konsequenten Einsatz aller Instrumente, die Bund und Land den
Kommunen zur Verfügung stellen. Dies setzt voraus, dass wir das Amt für
Wohnungswesen und Quartiersentwicklung stärken, um diesen Aufgaben wirkungsvoll
nachzukommen.
Im Jahr 2022 haben wir die Wohnraumschutzsatzung überarbeitet und neue
Regelungen eingeführt. Diese schreiben vor, dass Wohnungen nur unter engen,
genehmigungspflichtigen Voraussetzungen für andere Zwecke als das Wohnen genutzt
werden dürfen. Dazu zählen – wie bisher – unter anderem der Abriss von
Wohnungen, die Nutzung von Wohnraum für berufliche oder gewerbliche Zwecke sowie
der Leerstand. Seit September 2022 fällt auch die Kurzzeitvermietung neu unter
diese Regelungen. Wir werden die Umsetzungskapazitäten ausbauen, damit diese
Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen.
Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz hat das Land NRW Städte und Gemeinden in die
Lage versetzt, gezielter gegen Verwahrlosung vorzugehen und Mindestanforderungen
an die Unterbringung in Wohnungen durchzusetzen. Es steht zu erwarten, dass wir
es in absehbarer Zeit zunehmend mit Häusern zu tun haben werden, in denen
Vermieter*innen den Instandhaltungspflichten seit Jahren nicht nachgekommen
sind. Darauf müssen wir vorbereitet sein und handeln, bevor die Wohnverhältnisse
unzumutbar werden. Die kostenlose Beratung und Hilfe für Mieter*innen, die über
ein geringes Einkommen verfügen, ist hierbei ein wichtiger Baustein, weshalb wir
Mieter*innenberatungsscheine weiterhin niedrigschwellig anbieten werden.
Die soziale Erhaltungssatzung im Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel schützt die
Zusammensetzung der Bevölkerung vor Verdrängung. Wir werden mit Blick auf
künftige Entwicklungen im innerstädtischen Bereich prüfen, wo zeitnah weitere
Erhaltungssatzungen auf den Weg gebracht werden müssen, um gut funktionierende
Nachbarschaften und beständige Quartiere zu erhalten.
Das Wirtschaftsstrafgesetz gibt der Stadt die Möglichkeit, gegen die
Vermieter*innen vorzugehen, die hemmungslos die Lage am Wohnungsmarkt durch das
Verlangen von deutlich überhöhten Mieten ausnutzen. Wir wollen, dass mit einem
Online-Formular die Stadt für Mieter*innen die Voraussetzung schafft, eine erste
Überprüfung des Verdachts auf Mietpreisüberhöhung vorzunehmen. Bestätigt sich
der Verdacht, muss dem konsequent nachgegangen werden. Ein aufwendiges, aber
zurzeit auch für unsere Stadt ein alternativloses Verfahren, welches wir für ein
gerechtes Münster konsequent einsetzen werden.
Von der Landesregierung fordern wir weiterhin, dass die in 2020 ausgelaufene
Umwandlungsverordnung unverzüglich wieder auf den Weg gebracht wird. Mit dieser
Verordnung kann die Stadt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
untersagen. Wie wir aus Städten in anderen Bundesländern wissen, zeigt dieses
Vorgehen insbesondere in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen deutlich Wirkung.
Gleichzeitig braucht es eine stadtteilorientierte Strategie zur Prävention von
Wohnungslosigkeit. Neben zentralen Treffpunkten werden wir insbesondere
dezentrale Stadtteiltreffs fördern, um wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit
gefährdete Menschen direkt in ihren Lebensumfeldern zu erreichen, um präventiv
wirken zu können und soziale Isolation zu verhindern. Wohnungslosigkeit darf
nicht allein als Problem der Innenstadt betrachtet werden – wir setzen deshalb
auf quartiersorientierte Lösungen.
Wir werden präventive Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit insbesondere für junge
Menschen weiter ausbauen. Um ihnen künftig besser helfen zu können, setzen wir
uns für eine stärkere Vernetzung der relevanten Akteur*innen ein – insbesondere
an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe. Zusätzlich werden
wir gezielt auf junge Menschen zugeschnittene Streetwork-Angebote stärken und
ausbauen, um ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote und nachhaltige Unterstützung
bereitzustellen.
Mit der erst kürzlich auf unsere Initiative hin im Haushalt abgesicherten
sozialen Wohnraumagentur und Wohnungsvermittlung werden wir in vielen Fällen
einer Wohnungslosigkeit entgegenwirken können. Für wohnungslose Familien mit
Kindern werden wir feste Wohnungskontingente schaffen, die an kommunale
Versorgungsstrukturen angebunden sind, um ihnen schnellstmöglich ein eigenes
Zuhause zu ermöglichen. Gleichzeitig werden wir das bestehende Beratungsangebot
für Familien in Wohnungsnotsituation sichern und bedarfsgerecht erweitern. Auch
Hilfsangebote zur Förderung der Selbstständigkeit werden wir ausbauen und für
die Gruppe der Wohnungslosen, die neu in Münster angekommen sind und sich nicht
gut auf Deutsch verständigen können, den Zugang zu Sprachkursen verbessern.
Besonders vulnerable Gruppen, wie oftmals Frauen, benötigen gezielte
Schutzkonzepte, denn gerade diese sind oft jahrelang „verdeckt“ obdachlos und
erleben auf der Straße aber auch in Unterkünften vermehrt Gewalt. Deswegen
werden wir spezifische Hilfsangebote ausbauen und vorhandene Schutzräume
stärken, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention für gewaltbetroffene
wohnungslose Frauen in allen Einrichtungen sicherzustellen. Zudem werden wir die
Wohn- und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen erweitern.
Wir setzen uns für einen diskriminierungsfreien Zugang zu bezahlbarem Wohnraum
für alle ein und werden mobile Dienste für die aufsuchende soziale und
gesundheitliche Arbeit sichern und ausweiten. Ein wichtiger Baustein in der
Wohnungslosenhilfe ist für uns der Ausbau des „Housing First“-Ansatzes. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass wohnungslose Menschen ohne Voraussetzungen
Wohnraum erhalten und so langfristig in ein stabiles Leben zurückfinden können.
Darüber hinaus wollen wir auch den Bau von Clusterwohnungen für Wohnungslose mit
gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegebedarf vorantreiben und Angebote für
Menschen schaffen, die keine Wohnung, aber einen Job haben.
Gemeinsam mit dem LWL und anderen sozialen Trägern soll ein Angebot für die
gezielte Unterstützung von wohnungslosen Menschen mit hohem Hilfebedarf
entwickelt werden. Außerdem sollen Geflüchtete gezielt dabei unterstützt werden,
aus Unterkünften in den freien Wohnungsmarkt zu wechseln. Auch für
haftentlassene Personen soll es spezifische Unterstützung geben, damit auch sie
Wohnraum finden können.
Zustimmung
Änderungsanträge
- A16-042 (Mechtild Kuhlmann-Weßeling (KV Münster), Eingereicht)
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