Die Mitglieder der GAL, die nicht zugleich Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen sind, dürfen bei den rechtlich verbindlichen schriftlichen Schlussabstimmungen nicht abstimmen, bei allen anderen Abstimmungen dürfen sie abstimmen. So wurde es auch in früheren Jahren gehandhabt.
Zwar sieht unsere Satzung vor, dass die GAL-Mitglieder auf kommunaler Ebene dieselben Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder des Kreisverbandes, dazu gehört das Stimmrecht bei Wahlen. Allerdings zählt das Ergebnis der Ratswahl in Münster als Teil des Wahlergebnisses für das LWL-Parlament und den Regionalrat; es hat somit Konsequenzen über die kommunale Ebene in Münster hinaus. Würden die GAL-Mitglieder in der Schlussabstimmung mitstimmen, dann würde unser Kommunalwahlergebnis für den Rat auf den Ebenen LWL und Regionalrat nicht in das Wahlergebnis der Grünen mit einfließen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Verfahren für die Aufstellung des Wahlvorschlags von Bündnis 90 / Die Grünen zur Kommunalwahl 2025 in Münster |
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Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 14.03.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.03.2025, 13:19 |
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