Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 15.03.2025 - Ratsliste und Haushalt |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung, Formalia und Genehmigung der Tagesordnung |
Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 20.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.03.2025, 15:48 |
A4: Verfahren für die Aufstellung des Wahlvorschlags von Bündnis 90 / Die Grünen zur Kommunalwahl 2025 in Münster
Antragstext
1. Wahlberechtigte, Kandidat*innen, Quotierung, Vorstellung der
Kandidierenden, Wahlmodus, Schlussabstimmung (für Rats-Reserveliste
und Wahlkreise)
- Wahlberechtigt sind die Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen sowie der GAL, die zum
Zeitpunkt des Zusammentritts der Mitgliederversammlung in der Stadt Münster
tatsächlich wahlberechtigt sind (d.h. in der Stadt Münster den Hauptwohnsitz haben).
Mitglieder im Kreisverband Münster, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Münster haben,
haben kein Stimmrecht.
- Zu einer Wahl bzw. einem Wahlgang sind jene Kandidat*innen zugelassen, die nach den
rechtlichen und satzungsrechtlichen Vorgaben wählbar sind und deren Kandidatur
schriftlich oder mündlich bis zum Bewerbungsschluss eingegangen ist. Eine Bewerbung
ist bis zum Aufruf eines Listenplatzes/Wahlkreises möglich. Die
Kandidat*innenvorstellung erfolgt auf den jeweiligen Plätzen in alphabetischer
Reihenfolge der Vornamen.
- Für alle Wahlen gilt das Frauenstatut von Bündnis 90 / Die Grünen (Bundesverband) in
seiner aktuellen Form. Demnach sind Frauen bei Listenwahlen die ungeraden Plätze
vorbehalten. Sollte keine Frau auf einen für Frauen vorbehaltenen Platz kandidieren
oder gewählt werden, bleiben diese und ggf. weitere Plätze unbesetzt. Die
Wahlversammlung kann diese Plätze für Bewerbungen von allen freigeben, wobei die
anwesenden Frauen ein Frauenvotum beantragen können und die Mehrheit der Frauen ein
Vetorecht hat.
- Die Zeit für die Vorstellung der Kandidierenden beträgt für die Listenplätze 1-20
jeweils 5 Minuten pro Kandidat*in und 5 Minuten für die Beantwortung von Fragen, für
die Listenplätze von 21 bis 30 jeweils 3 Minuten Vorstellungszeit und 7 Minuten für
die Beantwortung von Fragen und für die Listenplätze 31 bis 50 jeweils 1 Minute und 9
Minuten für die Beantwortung von Fragen. Kandidat*innen, die sich der Versammlung
bereits vorgestellt haben, erhalten keine neue Vorstellungszeit. Bei den Kandidaturen
für die Kommunalwahlbezirke haben kandidierende Personen 3 Minuten Vorstellungszeit
und 7 Minuten Zeit zur Beantwortung von Fragen. Wenn sie sich bereits bei der
Listenwahl vorgestellt, erhalten sie eine Minute Redezeit, um sich in Erinnerung zu
rufen.
- Jeder Person, die Redezeit zur Beantwortung von Fragen hat, dürfen bis zu 4 Fragen von
Mitgliedern gestellt werden. Die Fragen müssen während der Vorstellungszeit
schriftlich eingereicht werden. Die Fragen werden quotiert, d.h. die Hälfte der Fragen
entfallen auf FINTA*, die andere Hälfte der Fragen sind „offen“ und können von allen
Mitgliedern eingereicht werden. Es werden maximal so viele offene Fragen gestellt, wie
Fragen von FINTA* gestellt werden. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Fragen die
Anzahl der maximal zu stellenden Fragen, entscheidet das Los. Es werden nur Fragen,
bei denen der*die Fragende namentlich bekannt ist, zugelassen.
- Der Wahlmodus für Einzelwahlen wird in Abweichung von der Geschäftsordnung wie folgt
festgelegt:- 1. Wahlgang: Es wird die Person gewählt, die mehr als 50% der Stimmen auf sich
vereinigt, andernfalls folgt ein 2. Wahlgang. - 2. Wahlgang: Es können alle Kandidat*innen antreten, die auch im 1. Wahlgang
angetreten sind und dort mindestens 15% der Stimmen erhalten haben. Gewählt ist
die Person, die mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigt, andernfalls folgt
ein 3. Wahlgang. - 3. Wahlgang: Es können nur die zwei anhand der Stimmenzahlen höchstplatzierten
Kandidat*innen aus dem 2. Wahlgang antreten. Wenn sich aufgrund von
Stimmengleichheit zwei Höchstplatzierte nicht eindeutig identifizieren lassen,
treten entsprechend weitere Kandidat*innen an. Gewählt ist die Person, die mehr
als 50% der Stimmen auf sich vereinigt. - 4. Wahlgang: Diese Ausnahme kann nur eintreten, wenn im 3. Wahlgang mehr als
zwei Personen angetreten sind. Es können nur die zwei anhand der Stimmenzahlen
höchstplatzierten Kandidat*innen aus dem 3. Wahlgang antreten. Wenn sich
aufgrund von Stimmengleichheit zwei Höchstplatzierte nicht eindeutig
identifizieren lassen, treten entsprechend weitere Kandidat*innen an. Gewählt
ist die Person, die mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigt. Erhält keine
der Personen eine solche Mehrheit, wird der Wahlvorgang wieder neu geöffnet. - Wenn im dritten oder einem späteren Wahlgang, in dem nur eine oder zwei Personen
angetreten sind, das Quorum von 50% nicht erreicht wird, wird der Wahlvorgang
wieder neu geöffnet. Es können sich weitere Bewerber*innen melden.
- 1. Wahlgang: Es wird die Person gewählt, die mehr als 50% der Stimmen auf sich
- Der Wahlmodus für verbundene Einzelwahlen wird in Abweichung von der Geschäftsordnung
wie folgt festgelegt:- In verbundener Einzelwahl werden je bis zu fünf aufeinander folgende quotierte
oder bis zu fünf aufeinander folgende offene Listenplätze in einem Wahlvorgang
besetzt. - Es dürfen pro Wahlgang so viele Ja-Stimmen abgegeben werden, wie Listenplätze zu
besetzen sind; dabei kann pro Kandidat*in nicht mehr als eine Ja-Stimme
abgegeben werden. Es ist möglich, weniger Ja-Stimmen abzugeben. Alternativ kann
mit “alle Nein” oder “alle Enthaltung” gestimmt werden. - Alle Personen, die von mehr als 50% der Wählenden eine Ja-Stimme erhalten haben,
haben das Quorum erreicht. Von den Personen, die das Quorum erreicht haben, ist
die Person mit den meisten Ja-Stimmen für den höchsten zu besetzenden
Listenplatz gewählt. Die Person mit den zweitmeisten Ja-Stimmen ist für den
nachfolgenden Listenplatz gewählt etc. Erreichen mehr Personen das Quorum als es
Plätze gibt, gelten die fünf (bzw. entsprechend der Anzahl noch zu wählenden der
Plätze) Personen mit den meisten Stimmen als gewählt. - Haben zwei oder mehr Personen das Quorum erreicht, gleich viele Ja-Stimmen
erhalten und die Anzahl der Ja-Stimmen reicht für einen Listenplatz aus, so
findet zwischen diesen Personen eine Stichwahl statt. In der Stichwahl können
alle Wählenden eine Ja-Stimme weniger abgeben, als Personen zur Wahl stehen; es
ist möglich, weniger Ja-Stimmen abzugeben. Alternativ ist es möglich, mit “Alle
nein” oder “Alle Enthaltung” zu stimmen. In der Stichwahl ist - unabhängig von
einem Quorum - die Person mit den meisten erhaltenen Ja-Stimmen auf den höchsten
zu besetzenden Listenplatz gewählt, die Person mit den zweitmeisten erhaltenen
Ja-Stimmen auf den nächsten zu vergebenden Listenplatz usw. Führt die Stichwahl
weiterhin zu keiner Reihenfolge, folgt ein zweiter Wahlgang der Stichwahl. Führt
der zweite Wahlgang der Stichwahl weiterhin zu keiner Reihenfolge, entscheidet
das Los. - Haben weniger Personen das Quorum erreicht, als Listenplätze zu besetzen sind,
so folgen für die verbleibenden, noch nicht besetzten Listenplätze bis zu zwei
weitere Wahlgänge, in denen alle Personen wieder antreten können, die bisher das
Quorum nicht erreicht haben, aber Ja-Stimmen von mindestens 15 % der Wählenden
erhalten haben. Bleiben danach weiterhin Listenplätze unbesetzt, so wird der
Wahlvorgang wieder neu geöffnet. Bleibt nur ein Listenplatz unbesetzt, so wird
dieser in Einzelwahl besetzt.
- In verbundener Einzelwahl werden je bis zu fünf aufeinander folgende quotierte
- Der Wahlmodus für Wahlen im Block wird in Abweichung von der Geschäftsordnung wie
folgt festgelegt:- In Blockwahl werden mindestens zwei Listenplätze in einem Wahlvorgang besetzt.
- Zur Wahl stehen genau so viele Personen, wie Listenplätze zu besetzen sind,
wobei für jeden Listenplatz genau eine Person kandidiert. - Es wird insgesamt für alle zur Wahl stehenden Personen mit Ja, Nein oder
Enthaltung abgestimmt. Sind mehr als 50% der abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen, so
ist der Block-Wahlvorschlag insgesamt angenommen. Anderenfalls ist er abgelehnt. - Wird ein Block-Wahlvorschlag abgelehnt, so kann für diese Listenplätze ein
weiterer Block-Wahlvorschlag zur Abstimmung gestellt werden. Erreicht auch
dieser nicht mehr als 50% Ja-Stimmen, so werden diese Listenplätze in
verbundener Einzelwahl besetzt.
- Nach Abschluss der Wahl der Reserveliste und der Wahl der Kandidierenden für die
Kommunalwahlbezirke wird je eine Schlussabstimmung über den gesamten Wahlvorschlag
durchgeführt.
- Gültigkeit von Stimmzetteln: Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen
der*s Abstimmenden erkennen lassen. Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen
„Enthaltung“ steht, oder auf denen ein Querstrich vermerkt ist, werden bei der
Berechnung des Quorums als Enthaltungen und damit gültige Stimmen mitgezählt.
Ungültige Stimmen werden bei der Berechnung des Quorums nicht mitgezählt.
2. Wahl der Reserveliste für die Wahl des Rates
- Die Wahl der Reserveliste erfolgt vor der Besetzung der Wahlkreise.
- Die Plätze 1-30 werden einzeln gewählt, die Plätze 31-50 in verbundener Einzelwahl.
Sollte eine Einigung über die Plätze 31 bis 50 erzielt worden sein, kann auch im Block
abgestimmt werden.
3. Besetzung der Kommunalwahlbezirke (= Wahlkreise)
- Die Wahlkreise werden in zwei Körbe aufgeteilt (aussichtsreiche und weniger
aussichtsreiche Wahlkreise). Als aussichtsreich gelten Wahlkreise, die die Grünen bei
der letzten Kommunalwahl oder mindestens zwei der Wahlen Bundestagswahl 2021,
Landtagswahl 2022, Europawahl 2024 gewonnen haben oder hätten. Die 16 aussichtsreichen
Wahlkreise bilden Korb A, die 17 weniger aussichtsreichen bilden Korb B. Für jeden
Korb gilt eine Quotierung, d.h. sind jeweils die Hälfte der Wahlkreise des Korbes mit
Männern besetzt, werden für die Reihenfolge aller weiteren Wahlkreise in dieser Runde
nur noch die Präferenzen von Frauen berücksichtigt und es können nur noch Frauen
kandidieren. Wurden in Korb A mehr Frauen als Männer gewählt, so erhöht sich die Zahl
der offenen Plätze in Korb B entsprechend.
- Vor Beginn des Wahlverfahrens geben alle Kandidierenden bei der technischen
Antragskommission ihren Wunsch zu kandidieren und ihren präferierten Wahlkreis an
(Bewerbungsschluss). Es wird unverbindlich empfohlen sich dabei an den Körben zu
orientieren, d.h. die ersten sechzehn Listenplätze einen Wahlkreis aus Korb A, alle
weiteren einen Wahlkreis aus Korb B.
- Anschließend folgt die Wahl der Wahlkreise jeweils einzeln. Die Reihenfolge, in der
sie gewählt werden, ergibt sich anhand der folgenden Kriterien in nachgeordneter
Reihenfolge (Kriterium 1 vor Kriterium 2 vor Kriterium 3):- 1. Anzahl der Kandidat*innen (= strittige Wahlkreise vor unstrittigen)
- 2. Listenposition des*der Bewerber*in mit der jeweils aussichtsreichsten
Position auf der Reserveliste, die*der eine Präferenz für diesen Wahlkreis
angegeben hat. - 3. Für den Fall, dass niemand von der gewählten Liste mehr auf einen Wahlkreis
kandidieren möchte, wird die Reihenfolge gelost.
- Präferenzen können nach jeder erfolgten Wahl geändert werden. Wer auf einen Wahlkreis
nicht gewählt wurde, wird von der Versammlungsleitung nach einer neuen Präferenz
gefragt. Falls im Laufe des Verfahrens weniger Kandidierende als noch zu besetzende
Wahlkreise übrig bleiben oder die Quotierung nicht mehr erreicht werden kann, öffnet
die Versammlungsleitung die Bewerber*innenliste erneut.
- Gibt es in einem Korb keine strittigen Wahlkreise mehr, so werden die verbliebenen
Wahlkreise dieses Korbs parallel in einem Wahlgang gewählt, sofern die Präferenzen der
Quotierung entsprechen.
- Wenn für einen quotierten Wahlkreis in einem Korb keine Frau mehr kandidiert oder
gewählt wird, bleiben dieser und ggf. weitere Wahlkreise unbesetzt. Die
Wahlversammlung kann diese Wahlkreise für Bewerbungen von Männern freigeben, wobei die
anwesenden Frauen ein Frauenvotum beantragen können und die Mehrheit der Frauen ein
Vetorecht hat.
Korb A (16 Wahlkreise)
1 Altstadt
2 Schloss
3 Kreuz
4 Piusallee
5 Uppenberg
6 Rumphorst
7 Mauritz-Mitte
8 Herz-Jesu
9 Pluggendorf/Bahnhof
10 Schützenhof/Hafen
11 Geist/Pluggendorf
12 Aaseestadt
13 Duesberg
30 Sentrup
31 Gievenbeck-Süd
32 Gievenbeck-Nord
Korb B (17 Wahlkreise)
14 Kinderhaus-West
15 Kinderhaus-Ost / Sprakel
16 Coerde
17 Gelmer/Dyckburg
18 Handorf
19 Mauritz-Ost
20 Gremmendorf
21 Wolbeck
22 Angelmodde
23 Berg Fidel
24 Hiltrup-Ost
25 Hiltrup-Mitte
26 Amelsbüren
27 Albachten
28 Mecklenbeck
29 Roxel
33 Nienberge
Begründung
Dieses Wahlverfahren orientiert sich mit wenigen Änderungen am Wahlverfahren von 2020.
Unser Ziel ist, dass mindestens die Hälfte unserer Kandidat*innen zur Kommunalwahl 2025 Frauen sind. Das gilt für die Listen für den Rat und die Bezirksvertretungen ebenso wie für die Direktkandidaturen in den Kommunalwahlbezirken (Wahlkreisen).
Für unseren Wahlvorschlag zur Wahl des Rates der Stadt Münster hat die Wahl der Reserveliste für uns Priorität vor der Besetzung der Wahlkreise. Die Reserveliste erlaubt uns als Partei in ihrer Gesamtheit eine klarere Priorisierung unserer Kandidat*innen untereinander und erleichtert die Gewährleistung der Mindestquotierung. Die Wahl der Reserveliste soll daher zuerst erfolgen.
Die Besetzung von Wahlkreisen, die eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein grünes Direktmandat erkennen lassen, soll sich an der zuvor gewählten Reserveliste orientieren, damit sich die Mindestquotierung und die anhand der Reserveliste getroffene Priorisierung am Ende in der Zusammensetzung der grünen Ratsfraktion widerspiegelt.
Aus den genannten Gründen erwartet die Mitgliederversammlung von allen auf die vorderen Plätze der Reserveliste gewählten Kandidat*innen, dass sie sich als Direktkandidat*in für einen Wahlkreis bewerben und uns dort im Wahlkampf vertreten. Bei der Auswahl eines Wahlkreises für eine Kandidatur sollen alle Bewerber*innen die oben genannten Ziele berücksichtigen. Persönliche Priorisierungen, z.B. aufgrund des Wohnortes oder eines persönliches Bezugs, bleiben dabei selbstverständlich vorbehalten.
Änderungsanträge
- Ä1 (KV-Vorstand (dort beschlossen am: 14.03.2025), Eingereicht)
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