Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 14.11.2023 – Strukturen |
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Tagesordnungspunkt: | 2.1. Antrag |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Kreisvorstand |
Beschlossen am: | 14.11.2023 |
Eingereicht: | 12.09.2023, 23:43 |
Einrichtung einer OB-Findungskommission
Beschlusstext
Die soziale und ökologische Transformation unserer Stadt ist die entscheidende
Herausforderung unserer Zeit, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Die Klimakrise, das
Artensterben, die immer größere Schere zwischen Arm und Reich, die Angriffe von
Demokratiefeind*innen auf unsere Gesellschaft verstärken sich. Die Krisen zeigen, dass wir
deutlich mehr machen müssen, um weiter in Frieden, Freiheit und Wohlstand auf diesem
Planeten und in unserer Stadt leben zu können. In den letzten Jahren haben wir GRÜNE
wichtige Schritte unternommen, um Münster als nachhaltige, lebenswerte, weltoffene und
gerechte Stadt zu gestalten. Wir sehen jedoch an allen Ecken dieser Stadt, dass dies noch
nicht ausreichend ist. Wir wollen daher die Transformation nach der Kommunal- und
Oberbürgemeister*innenwahlen 2025 entschieden voranbringen. Die Münsteraner Wähler*innen
haben uns zuletzt bei der Landtags- und Bundestagswahl ihr Vertrauen als stärkste Kraft
geschenkt. Im Rathaus führen wir seit über zwei Jahren die Mehrheit an.
Mit diesem Rückenwind für eine zukunftsfähige, sozial-ökologische Politik werden wir bei den
anstehenden Wahlen auf kommunaler Ebene ein überzeugendes Grünes Angebot für die Position an
der Stadtspitze machen. Ein*e grüne*r Oberbürgermeister*in (OB) an der Schnittstelle
zwischen Politik und Verwaltung verdeutlicht den Willen, die soziale und ökologische
Transformation Münsters voranzutreiben.
Um am Ende den*die beste*n Kandidat*in auswählen zu können, richtet die
Mitgliederversammlung eine Findungskommission OB-Kandidatur ein.
Die Mitgliederversammlung setzt den Rahmen für ein Profil möglicher Kandidat*innen, das der
OB-Findungskommission als Zielvorstellung und Leitlinie für die Kandidat*innensuche dient:
- Politikerfahrung, d.h. Erfahrung in der Organisation von politischen Mehrheiten und
der politischen Kommunikation,
- Parteiprogrammatik, d.h. eine GRÜNE Mitgliedschaft und/oder ein sehr starkes Grün-
verbundenes Profil,
- Kommunikationsstärke, auch mit Blick auf die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft,
- Kampagnen- und Wahlkampferfahrung, insbesondere als Kandidat*in,
- Anschluss- und Mehrheitsfähigkeit im Hinblick auf Erfolgsaussichten und weiteren
Unterstützer*innen,
- Bezug zu Münster, d.h. aus Münster oder mit einem schlüssigen Narrativ mit Münster zu
verbinden,
- Bekanntheit und Vernetzung innerhalb der Münsteraner Stadtgesellschaft,
- Führungserfahrung und Verwaltungskenntnis.
Die Mitgliederversammlung begrüßt insbesondere das Interesse an einer Kandidatur von FINTA*-
Personen, BIPoC, Menschen mit internationaler Geschichte und von Menschen mit Behinderung.
Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Sie steuert den Prozess der Kandidat*innenaufstellung.
- Sie nimmt Interessensbekundungen und Vorschläge für die Kandidatur entgegen und führt
mit potentiellen Kandidat*innen vorbereitende Gespräche.
- Zu gegebener Zeit informiert sie die Mitglieder über die Kandidat*innen und den
Prozess bis zu einer Entscheidung auf einer Kreismitgliederversammlung. Die Kommission
trifft keine Vorentscheidung.
Die Mitgliederversammlung beruft folgende sechs Mitglieder in die Kommission:
- Für den Kreisvorstand: Judith Petersen und Corinna Schoneberg
- Für die Ratsfraktion: Sylvia Rietenberg, Albert Wenzel
- 2 weitere von der KMV gewählte Menschen
Die Kommission tagt und berät nicht-öffentlich, alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit
über alle potentiellen Kandidat*innen sowie die Beratungen der Kommission verpflichtet. Die
Kommission richtet ein zentrales Mailpostfach zur Entgegennahme von Vorschlägen ein, auf das
nur die Mitglieder Zugriff haben. Die Vertreter*innen des Kreisvorstands in der Kommission
koordinieren die Arbeit der Kommission und sind erste Ansprechpartner*innen. Die Kommission
ist nach dem Frauenstatut quotiert.
Nach ihrer Konstituierung ruft die Kommission alle Mitglieder dazu auf, Vorschläge
einzureichen oder ihr Interesse zu bekunden. Dafür setzt sie eine geeignete Frist.
Begründung
erfolgt mündlich