Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 14.11.2023 – Strukturen |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Antrag zum Musikcampus (sofern Dringlichkeit durch die MV bestätigt) |
Antragsteller*in: | AG Kultur (dort beschlossen am: 06.11.2023) |
Status: | Nicht zugelassen |
Eingereicht: | 06.11.2023, 16:35 |
A4: Dringlichkeitsantrag Musikcampus
Antragstext
Die KMV möge beschließen:
- Die Mitgliederversammlung des KV B90/GRÜNE/GAL Münster stellt fest, dass die
Verwaltungsvorlage 0437/2023 die gravierenden Mängel der Vorlage 0924/2021, wie sie
auf den beiden Mitgliederversammlungen am 17. und 31.März 2022 festgestellt wurden, in
keiner Weise heilt.
- Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass die von ihr auf Bitten der Grünen Fraktion
und des Grünen Kreisvorstandes eingeräumte Umsetzungsfrist zur Klärung der
Bauträgerschaft, der Baufinanzierung und eines Betriebskonzeptes von der Verwaltung
nicht genutzt wurde und die notwendigen Voraussetzungen für einen Errichtungsbeschluss
nicht gegeben sind.
- Die Kreismitgliederschaft bestätigt nun zum 3.Male ihren grundsätzlichen Beschluss,
den Musikcampus nicht weiter zu verfolgen.
- Sie knüpft daran die Erwartung, dass die Grüne Ratsfraktion umgehend alle notwendigen
Schritte ergreift, dass Projekt Musikcampus zu beenden, um nicht weitere personelle,
finanzielle und intellektuelle Ressourcen zu binden.
- Die KMV fordert ihre Fraktion auf, die Verwaltung nachdrücklich zu verpflichten, nun
endlich alternative Konzepte und Standorte für die Verbesserung der Arbeit von Westf.
Schule für Musik, das Symphonieorchester und die Freie Szene auszuarbeiten und dabei
auf eine möglichst schnelle Umsetzung zu achten.
Begründung
Bereits zwei Mal hat die KMV einen grundsätzlichen Ausstieg aus dem Projekt „Musikcampus“ beschlossen, weil kultur-, finanz- und umweltpolitische Sorgen so wie städtebauliche Vorbehalte nie ausgeräumt werden konnten. Im März einigten sich KMV und Grüne Fraktion darauf, der Verwaltung noch eine Jahresfrist einzuräumen, um wichtige Fragen zu klären und Bedenken zu minimieren. In der nun vorgelegten Verwaltungsvorlage 0437/2023 werden diese Erwartungen umfassend enttäuscht. Wie der Parteivorstand richtig argumentiert, müssten die im März gefassten Beschlüsse folgerichtig zu einer Ablehnung dieser Vorlage im Rat führen.
Stattdessen versuchen Teile der Fraktion, der Verwaltung ein Weiter so des siebenjährigen Trauerspiels zu ermöglichen. Dabei versuchen diese Fraktionsmitglieder bewusst, einen zeitlich leicht möglichen und im Übrigen auch zugesagten innerparteilichen Dialog durch einen eilig gefassten Ratsbeschluss faktisch zu vermeiden.
Die Aufnahme dieses Eilantrages soll die Fraktion noch einmal dazu motivieren, eine Entscheidung in der Sache in den Dezember zu schieben und die Verständigung mit der Mitgliedschaft zu suchen. Im Falle, die Fraktion verweigert sich einer inhaltlichen Legitimation durch den KV soll dieser Beschluss dazu führen, dass die Fraktion umgehend (die Sperrfrist im Rat sind 6 Monate) an der Heilung ihres Alleingangs arbeitet.
Kommentare
Stefan Jörden:
Ökologisch,ökonomisch ein Fiasko und als Mammutprojekt komplett aus der Zeit gefallen
Nicht zuletzt die von der Stadt selbst eingeladenen,hochkarätigen Städteplanungsbüros
Sprechen von dezentralen,vernetzten Strukturen (der Musikschaffenden)
Dies gilt es umzusetzen
auch viel Arbeit auch nicht umsonst zu haben aber von der Anmutung modern und zeitgemäß
Den umfangreichen Bestand bewahren energetisch funktional auf Stand bringen und behutsam erweitern
Lass uns das 500Mio Projekt (das dürfte es mittlerweile erreicht haben will man die eigenen Anforderungen an Qualität und auch energetischen Standards halten) endlich beerdigen
Stefan Jörden (Architekt)
BodeRain:
Änderungsantrag
V/0437/2023 – Musik-Campus – Konkretisierung der Umsetzung und
Vorbereitung des städtebaulich- freiräumlichen Wettbewerbs
Die Sachentscheidung wird wie folgt geändert:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die bauliche Realisierung des Gesamtprojektes Musik-
Campus durch den BLB NRW als alleiniger Bauherr nicht sinnvoll umsetzbar ist. Der Rat stellt weiter
fest, dass die in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen von den vom Rat beschlossenen
Projektbedingungen für das Projekt “Musik-Campus” erheblich abweichen.
1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Partner*innen den Musik-Campus weiterhin als
gemeinsames Projekt von Universität Münster (UM) und Stadt Münster realisieren wollen und dafür
neue Umsetzungswege erarbeitet haben. Dabei hat die Verwaltung die Festlegungen des
Beschlusspunktes 1 zur Projektrealisierung umzusetzen.
1.2 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung des Gesamtprojektes Musik-Campus in
drei Teilbausteinen mit drei unterschiedlichen Bauherr*innen erfolgen soll. Alle Baumaßnahmen
sollen gleichzeitig realisiert werden.
1.3 Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbaustein Stadt schnellstmöglich zu realisieren.
darzustellen, wer im städtischen Konzern den Projektbaustein „Stadt“ zielführend realisieren
kann. Hierfür stellt sie dar, wer im städtischen Konzern diesen Projektbaustein umsetzt. Die
Umsetzung erfolgt unabhängig von der Realisierung des Projektbausteins Kulturbau. Sollten sich
im Projektverlauf dabei unüberwindbare Schwierigkeiten abzeichnen, erarbeitet die Verwaltung
zügig einen Plan B für die Westfälische Schule für Musik und die weiteren städtischen
Ankernutzer*innen.
1.4 Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Universität Münster geeignete
institutionelle Modelle für die Realisierung des Projektbausteins „Kulturbau“ auszuarbeiten. Das
Finanzierungsmodell, die bisherigen Finanzierungszusagen sowie erste Ergebnisse und
Perspektiven für die Einwerbung privater und öffentlicher Mittel für den Projektbaustein
„Kulturbau“ werden zur Kenntnis genommen.
1.5 (neu) Die Ansätze für den Betrieb des Kulturbaus mit den jährlich zu erwartenden Folgelasten
für den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen. Sie müssen hinsichtlich der
Kostenaufteilung von UM und Stadt konkretisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt zu
klären, wie die Folgekosten angesichts der drohenden Haushaltssicherung im Haushalt abgebildet
werden können. Auch stellt die Verwaltung alle möglichen Folgekosten dar, die in der Vorlage noch nicht beziffert sind.1.6 (neu) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung des Projektbausteins
Kultur aktuell 36 Millionen Euro fehlen.
1.7 (neu) Die Gründung einer Gesellschaft zum Zweck des Baus und des Betriebs des
Projektbaustein "Kulturbau" kann frühestens erfolgen, wenn der Kulturbau vollständig finanziert
ist, was gemäß vorherigen Beschlüssen spätestens mit dem Baubeschluss erreicht sein muss. Die
finanziellen Vorbehalte für einen Errichtungsbeschluss aus der Vorlage V/0333/2022/1 sind
ebenfalls einzuhalten.
2. [wie Vorlage]
2.1 [wie Vorlage]
2.2 [wie Vorlage]
2.3 (neu) An den städtebaulich-freiräumlichen Realisierungswettbewerb werden als
Anforderungen gestellt,
• dass das Ergebnis des Wettbewerbs auch nur mit den Projektbausteinen Stadt und Land
ein funktional und ästhetisch schlüssiges Bild ergeben muss und
• dass die Projektbausteine Stadt und Land möglichst auf bereits jetzt versiegelten Flächen
zu verorten sind.
3. Der Rat der Stadt Münster erkennt die Bedarfe der verschiedenen Akteur*innen an und stellt
fest, dass es dringend Investitionen in die Musiklandschaft der Stadt Münster bedarf. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass die Verwaltung im Projektbudget das Raumprogramm für die Bedarfe
der städtischen Nutzer*innen reduziert hat. Es werden ferner die aktualisierten Annahmen und
Berechnungen zum Investitionskostenrahmen für den Projektbaustein „Stadt“ zur Kenntnis
genommen.
3.1 [wie Vorlage]
4. Das Finanzierungsmodell für den Projektbaustein „Kulturbau“ auf Grundlage der bisherigen
Finanzierungszusagen wird zur Kenntnis genommen.
4.1 Erste Ergebnisse und Perspektiven für die Einwerbung privater und öffentlicher Mittel werden
zur Kenntnis genommen.
4.2 Die Ansätze für den Betrieb des Kulturbaus mit den jährlich zu erwartenden Folgelasten für
den städtischen Haushalt werden zur Kenntnis genommen.
4. 5. Die kulturfachliche Stärkung des Projektes durch Einbindung und Zusammenarbeit aller
Nutzenden (Freie Musikakteur*innen, Westfälische Schule für Musik, Sinfonierochester und
Musikhochschule) im neugegründeten Musikfachlichen Begleitgremium wird begrüßt und die
bereits erarbeiteten gemeinsamen Ziele und Grundlagen werden zur Kenntnis genommen. Der Rat
dankt den Beteiligten im musikfachlichen Begleitgremium für die intensive, differenzierte und
fachlich wertvolle bisherige Arbeit.
5. 6. [wie Vorlage]6. (neu) Der Rat bekräftigt, dass die eingeplante Summe stets für die Bedarfe der städtischen
Ankernutzer*innen (Westfälische Schule für Musik, Sinfonieorchester, freie Musikakteur*innen)
zur Verfügung steht.
7. (neu) Um Synergieeffekte zwischen der Musikhochschule, den freien Musikakteur*innen und
der WSfM sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit der
Universität Münster über die gegenseitige unbürokratische und kostenneutrale Nutzung der
jeweiligen Räume zu vereinbaren.
Begründung:
Ob Sinfonieorchester, Musikschule oder freie Szene: Musik hat einen festen Platz in unserer
Kulturlandschaft. Die Verzögerungen bei den Planungen zum Musik-Campus dürfen nicht zu Lasten
der Künstler*innen oder der Musikschüler*innen gehen.
Der Rat stellt fest, dass mit der vorliegenden Beschlussvorlage wesentliche Grundpfeiler des
Projekts geändert werden:
Kern des Musik-Campus war die Unterbringung der Ankernutzer*innen und der FMA in einem
gemeinsamen Gebäude oder in Form eines Ensembles, um Begegnungsräume zu schaffen und den
Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen zu fördern. Solche Begegnungsräume in einem
gemeinsamen Gebäudekomplex gibt es nun nicht mehr.
Das Projekt Musik-Campus sollte dazu dienen, die definierten Raumbedarfe der beteiligten
Ankernutzer*innen zu erfüllen. Das gilt für die städtischen Einrichtungen ebenso wie für die
Musikhochschule Münster und die freien Musikakteur*innen. Mit dieser Vorlage wird
vorgeschlagen, das Raumprogramm der WSfM um ca. ein Viertel und das des Sinfonieorchesters um
immerhin 10 Prozent zu kürzen. Bei Realisierung im vorgeschlagenen Modell würden mehr als ein
Drittel der benannten Bedarfe nicht berücksichtigt.
Wesentlicher Vorteil für die gemeinsame Realisierung der Raumbedarfe an einem Ort, aus
planungs- und baufachlicher Sicht, sollte sein, dass der BLB NRW für alle Nutzer*innen baut und die
Stadt Münster als Mieterin auftritt – auch um die knappen Ressourcen in der Bau- und
Planungsverwaltung zu entlasten und andere Bauprogramme, wie etwa den Schulbau, nicht zu
gefährden. In dieser Vorlage wird vorgeschlagen, dass drei Bauherren die drei separaten Gebäude
auf dem gemeinsamen Grundstück errichten.
gez. gez. gez. gez.
BodeRain:
Sonja Völker:
Abseits der formalen Argumentation zur Dringlichkeit: Ich habe in der Mitgliederversammlung dafür gestimmt, den Musikcampus nicht weiterzuverfolgen, und hätte es besser gefunden, wenn diese Entscheidung jetzt gefallen wäre. Trotzdem glaube ich, dass es uns nicht weiterbringt, wenn wir zum dritten Mal das gleiche beschließen.
Wir haben kein imperatives Mandat. Auch ich erwarte, dass die Abstimmung im Rat dem Votum der KMV folgt; es gibt dazu aber keine Pflicht. Dieser Antrag schlägt einen Ton an, als gäbe es ein imperatives Mandat, das nicht befolgt worden wäre. Diesen Ton finde ich falsch, obwohl meine Meinung zur Sache näher bei den Antragsteller*innen ist als bei dem Ratsbeschluss von Mittwoch.
Fabian Müller:
meiner Einschätzung nach ist der Antrag dringlich. Entsprechend der Handhabung bei Bundes- oder Landesdelegiertenkonferenzen würde ich das Kriterium der Dringlichkeit nämlich darauf beziehen, ob eine Antragstellung innerhalb der Antragsfrist möglich war. Jedenfalls dann, wenn das Ereignis, auf das sich ein Antrag bezieht – wie hier – nach der Antragsfrist liegt, ist ein Antrag danach dinglich.
Abseits davon würde ich auch eine 'echte' Dringlichkeit darin sehen, dass es gerade nach dem Ratsbeschluss notwendig ist, dass die KMV sich erneut positioniert.