Eine Differenzierung der Mehrwertsteuersätze mit einer Begünstigung von pflanzlichen Nahrungsmitteln ist im Hinblick auf gesundheitliche, ökologische und Tierwohl-Aspekte ein guter Ansatz, um nachhaltigere Ernährungsstile zu unterstützen. Der Ansatz ist grundsätzlich im Bundestagswahlprogramm der GRÜNEN zur Wahl 2021 angelegt gewesen und sollte auch gegenüber der Koalitionspartner*innen in Berlin forciert weiterverfolgt werden.
In Anbetracht der Komplexität des Sachverhalts erscheinen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Umsatzsteuersätze als nicht zielführend. Insbesondere der Sonderzuschlag von 2% auf konventionelle tierische Produkte ist nicht über eine Reform der Umsatzsteuer zu lösen, sondern wird durch die sog. „Tierwohlabgabe“ angegangen.
Insgesamt darf eine Reform der Umsatzsteuer auf tierische Produkte nicht vom Grundproblem ablenken, dass bei landwirtschaftlichen und Produkten und verarbeiteten Nahrungsmitteln externe Kosten internalisiert werden müssen. Darauf sollte der politische Akzent gesetzt werden. Eine Novellierung des Umsatzsteuerrechts kann daher höchstens ein erster Schritt sein; sie darf nicht zur ohnehin schon problematischen Unübersichtlichkeit des Umsatzsteuerrechts mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen auswachsen.
Auch im Hinblick auf zertifiziert ökologische Landwirtschaft sollte auf eine Integration aller realen Kosten abgezielt werden, da die Umsatzsteuer hier nicht ohne deutliche Verkomplizierung sinnvoll lenkend und hinreichend differenzierend eingesetzt werden kann.
Die Ziele einer deutlich ausgeweiteten ökologischen Landwirtschaft inklusive der Förderung nachhaltiger und mit den Erfordernissen von Biodiversitäts- und Klimakrise im Einklang stehender Nahrungsmittelproduktion sind davon unbenommen.
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