| Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 19.11.2026 - Berichte, Anträge und Finanzen |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Änderung der Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 04.11.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.11.2026, 07:10 |
A1: Quotierungsregelung für Nachfragen zu Berichten
Antragstext
§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der KMV wird ergänzt und damit präzisiert. Die KMV möge
zwischen den beiden nachfolgend aufgeführten möglichen Ergänzungen (jeweils fett gesetzt)
entscheiden:
Option 1 – Klarstellung der bisherigen Regelung
„Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf
der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch
getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit
gewährleistet. Es wird mit der quotierten Redeliste begonnen. Das gilt für alle
Wortmeldungen, auch für Fragen. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die
Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit
der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.“
Option 2 – Änderung der Quotierungsregelung für Nachfragen zu Berichten
„Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf
der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch
getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit
gewährleistet. Es wird mit der quotierten Redeliste begonnen. Liegt bei Fragen zu Berichten
zu Beginn keine Wortmeldung auf der quotierten Redeliste vor, wird davon abweichend mit der
offenen Redeliste begonnen. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache
zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der
anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.“
Begründung
In den vergangenen Monaten ist es zu immer wiederkehrenden Diskussionen über die Auslegung und Anwendung des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung gekommen. Sowohl während als auch nach den Versammlungen erreichen die Moderation der Versammlung und den KV-Vorstand Beschwerden über die Handhabung der Quotierung von Redebeiträgen, konkreter: von Fragen zu Berichten. Dabei ist unerheblich, wie die Moderation mit solchen Fragen umgeht, ob sie streng quotiert werden oder nicht – Beschwerden gibt es inzwischen jedes Mal, von unterschiedlichen Seiten. Diese Diskussionen und Beschwerden nehmen viel Zeit in Anspruch, ohne zu einer gemeinsamen Auffassung zu führen, wie in unseren Versammlungen zu verfahren ist.
Der KV-Vorstand legt hier einen Vorschlag vor, um den Konflikt beizulegen und die Diskussionen zu beenden: Wir empfehlen der KMV, in die Geschäftsordnung eine eindeutige Regelung zur Quotierung von Fragen zu Berichten aufzunehmen, die keinen Spielraum für unterschiedliche Interpretationen mehr bietet. Um eine Entscheidung zwischen den beiden konkurrierenden Vorstellungen davon, wie die Quotierung gehandhabt werden soll, zu ermöglichen, hat der KV-Vorstand beide Auffassungen so formuliert, dass darüber entschieden werden kann.
Nach der Auffassung des KV-Vorstands ist die bisherige Regelung bereits eindeutig: Alle Redebeiträge werden nach denselben Regeln quotiert, und auch Fragen sind Redebeiträge. Dabei ist auch eindeutig, dass mit der quotierten Redeliste angefangen wird: denn nur so entfällt „mindestens die Hälfte der Redezeit“ auf die Personen, die über die quotierte Redeliste zu Wort kommen.
In der Praxis der letzten Jahre und auch noch der letzten Monate ist diese Regelung aber nicht immer konsequent angewandt worden. Je nachdem, wer die KMV moderiert hat, wurden Fragen mal streng quotiert, mal wurden Fragen (oder öfter genau eine Frage) von der offenen Redeliste zugelassen, obwohl es keine Fragen von der quotierten Redeliste gab. Das hat weniger mit Regelungslücken in unserer Geschäftsordnung zu tun als mit unterschiedlichen Einschätzungen der moderierenden Personen, was gerade wichtiger ist: die Antwort auf eine Frage zu ermöglichen oder die Regeln konsequent einzuhalten. Diese unterschiedlichen Handhabungen haben den Konflikt vermutlich unbeabsichtigt weiter angeheizt, weil jede Seite sich im Recht sehen kann („steht so in der Geschäftsordnung“ vs. „letztes Mal ging das aber, warum jetzt nicht“).
Der Kreisvorstand möchte diesen Konflikt befrieden, indem er die beiden unterschiedlichen Auffassungen jeweils so formuliert, dass sie in die Geschäftsordnung aufgenommen werden können, und diese beiden unterschiedlichen Optionen der KMV zur Entscheidung vorlegt. Damit verbunden ist die Bitte an alle Mitglieder, das Ergebnis dieser Abstimmung zu akzeptieren.
Es wurde in der Vorbereitung die Frage gestellt, ob wir uns überhaupt für Option 2 entscheiden dürften und ob das Frauenstatut dem nicht entgegensteht. Das Frauenstatut des Landesverbands NRW, das auch für unseren Kreisverband verbindlich ist, steht Option 2 nicht entgegen. Im Frauenstatut steht: „Redelisten werden getrennt geführt (Frauen/offen), mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen vorbehalten.“ Hier wird also nicht festgelegt, mit welcher Redeliste begonnen wird, sondern lediglich festgelegt, dass abwechselnd gesprochen wird. In der tatsächlichen Praxis in Versammlungen im Landes- und Bundesverband (LDK und BDK) werden Redebeiträge beispielsweise in politischen Debatten so quotiert wie auch in unserem Kreisverband: Es wird mit der quotierten Redeliste begonnen. Bei Fragen ist unsere Beobachtung, dass davon abgewichen wird. Den gleichen Spielraum sehen wir auch für unseren Kreisverband. Die Entscheidung darüber, welche Regelung wir anwenden wollen, liegt bei der KMV.

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