Es besteht dringender Handlungsbedarf. Nicht erst seit den Wahlen in Sachsen-
Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist klar, dass eine von der AfD geführte Regierung Realität werden kann und was eine solche Regierung für die Menschenrechte vieler Gruppen sowie die demokratische Ordnung unseres Landes bedeuten kann, ist uns allen bewusst.
Ein Verbot der AfD hat den entscheidenden Vorteil, dass staatliche Parteienfinanzierung und die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen nicht mehr für rechtsextremen Hass und menschenverachtende Hetze eingesetzt werden können, dass Parteistrukturen zerschlagen werden, die aktuell tief in die rechtsextreme, gewaltbereite Szene hineinreichen, und Nachfolgeorganisationen verboten sind.
Ein Verbot der AfD bedeutet eine Schwächung des organisierten Rechtsextremismus
in Deutschland.
Für uns ist deshalb klar, dass sich eine Koalition mit grüner Beteiligung in NRW
zu einem Verbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bekennen muss.
Eine Koalition mit grüner Beteiligung kann es nur geben, wenn diese Koalition
sich für ein Verbotsverfahren im Bundesrat einsetzt und bei einer entsprechenden
Abstimmung mit „Ja“ stimmt. Diese Haltung zum Verbotsverfahrens ist für uns
Grundlage und Bedingung für eine Koalition auf Landesebene.
Anhang:
- Gutachten zu Erfolgsaussichten: https://afd-
gutachten.de/gutachten/einfuehrung/

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