| Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 12.05.2026 - Berichte und Anträge |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge aus der Mitgliedschaft |
| Antragsteller*in: | Markus Böhm (KV Münster) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 28.04.2026, 17:35 |
A3: Vision Zero - Münster auf dem Weg zur gewaltfreien, bunten und sichersten Stadt Deutschlands
Antragstext
Präambel
Gewalt gegen Frauen, Kinder, LSBTIQ* und queere Menschen ist eine der gravierendsten
Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit – auch in Münster. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis
jedes Menschen und Voraussetzung für höchste Lebensqualität.
Die aktuelle Kriminalstatistik 2025 des Polizeipräsidiums Münster zeigt: Die Zahl der
Straftaten ist 2025 auf 31.055 Taten gesunken, was einem Rückgang von 6,67 Prozent gegenüber
2024 entspricht. Dennoch gibt es besorgniserregende Trends: Während die Gesamtkriminalität
sinkt, sind spezifische Bereiche wie Sexualdelikte angestiegen – 596 Fälle in 2025, nach 552
im Vorjahr. Das zeigt: Gewalt und insbesondere sexualisierte Gewalt bleiben eine reale und
wachsende Bedrohung, die entschlossen und mit höchstem Tempo bekämpft werden muss.
Die jüngsten Enthüllungen um die sogenannten "Epstein-Files" zeigen, dass sexualisierte
Gewalt und Kinderprostitution selbst in westlichen Demokratien systematisch vertuscht und
verharmlost werden können. Auch der aktuelle Fall um die Schauspieler Christian Ulmen und
Collien Fernandes, bei dem Deepfake-Pornografie und digitale Gewalt gegen Frauen öffentlich
wurden, macht deutlich: Digitale Gewalt ist real und zerstörerisch.
Gewalt gegen Kinder, Frauen, LSBTIQ* und queere Menschen ist kein Randphänomen, sondern
betrifft alle gesellschaftlichen Schichten und Lebensbereiche – von der Familie über den
Arbeitsplatz bis ins Internet.
Vision und Ziel
„Vision Zero“ bedeutet: Null Toleranz gegenüber Gewalt. Münster soll bis 2030 zur
gewaltfreien Vorzeigestadt werden – mit dem Ziel, die niedrigste Gewaltstatistik gegen
Frauen und Kinder unter allen deutschen Großstädten zu erreichen. Die Umsetzung aller
Maßnahmen muss mit höchstem Tempo erfolgen. Die Bürger*innen Münsters sollen den Spirit
einer friedlichen, gewaltfreien, sicheren, bunten, weltoffenen und grünen Zukunftsstadt in
sich tragen. Jede und jeder ist gefordert, aktiv gegen Gewalt und Diskriminierung
einzustehen – unabhängig von Geschlecht. Besonders Männer stehen in der Pflicht, andere
Männer klar und konsequent auf Fehlverhalten hinzuweisen, Verantwortung zu übernehmen und
sich solidarisch für ein gewaltfreies Miteinander einzusetzen – die Scham muss die Seite
wechseln. Sicherheit und gegenseitige Achtung sind die Basis für Münsters höchste
Lebensqualität.
Beschlusstext
Die Kreismitgliederversammlung der GRÜNEN in Münster möge mit diesem Antrag ein starkes
Zeichen auf dem Weg zur gewaltfreien, bunten und sichersten Stadt Deutschlands setzen –
Mission „Vision Zero“. Daher fordern wir Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz vor
Gewalt gegen Frauen, Kinder, LSBTIQ* und queere Menschen – einschließlich digitaler Gewalt –
im parteipolitischen Wirken noch stärker zu forcieren und die im Koalitionsvertrag
vereinbarten Maßnahmen mit einem konkreten Zeitplan voranzutreiben:
1. Kommunale Koordinierungsstelle Gewaltschutz
- Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle für Gewaltschutz und Istanbul-
Konvention, die ressortübergreifend arbeitet, Netzwerke koordiniert, Lücken analysiert
und einen Aktionsplan steuert.
- Die Koordinierungsstelle soll explizit auch die Belange von Kindern, Jugendlichen,
LSBTIQ* und queeren Menschen berücksichtigen.
2. Kommunaler Aktionsplan 2026–2030
- Entwicklung und konsequente Umsetzung eines Aktionsplans zur Istanbul-Konvention mit
jährlichem Monitoring und Fortschrittsbericht. Der Plan soll Prävention, Schutz, Hilfe
und digitale Gewalt gleichermaßen abdecken und die besonderen Bedarfe von Kindern,
Jugendlichen, queeren und LSBTIQ* Personen explizit berücksichtigen.
- Eine Arbeitsgruppe des Kreisverbands der GRÜNEN Münster soll bis Ende des Jahres 2026
eine priorisierte Finanzierungsliste (Top-Maßnahmen) erarbeitet haben.
- Ziel: Münster erreicht bis 2030 die niedrigste Gewaltstatistik gegen Frauen und Kinder
unter allen deutschen Großstädten.
3. Ausbau von Schutzplätzen und Beratungsangeboten
- Sicherstellung und Ausbau von Schutzplätzen (Frauenhaus, Übergangswohnungen,
Schutzwohnungen für queere Menschen und Jugendliche) und Beratungsstellen, auch für
besondere Bedarfe (z. B. Behinderung, Sprache, Trauma, Sucht, queere Betroffene,
LSBTIQ*).
- Barrierefreiheit und Zugänglichkeit müssen gewährleistet sein.
- Münster setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die Schaffung weiterer
Frauenhausplätze ein und fordert die Einlösung des Rechtsanspruchs gemäß
Gewalthilfegesetz.
- Förderung von LSBTIQ+ Schutzräumen und Begegnungsorten als kommunale Aufgabe.
4. Digitale Gewalt: IT-Hilfe und Schutzkonzepte
- Aufbau eines spezialisierten Beratungsangebots für Betroffene digitaler Gewalt (z. B.
Geräte-Check, Stalkerware-Erkennung, Unterstützung bei Account-Sicherheit, Umgang mit
Deepfakes).
- Ein standardisiertes „Ersthilfe- und Beweissicherungs-Set“ (Checkliste, sichere
Dokumentation, Kontaktkette) wird für Beratungsstellen und Betroffene bereitgestellt;
verbindliche Kooperationswege mit Polizei/Opferschutz werden definiert.
- Schutzunterkünfte und Beratungsstellen sollen digitale Sicherheit (z. B. Umgang mit
Standortdaten, Social-Media-Sicherheit) systematisch mitdenken.
- Maßnahmen gegen Deepfakes: Entwicklung und Bereitstellung von Informationsmaterialien
und Workshops, wie Deepfakes erkannt werden können; Kooperation mit IT-Expert*innen
und Medienpädagog*innen; Unterstützung bei der Beweissicherung und schnellen Löschung
von Deepfake-Inhalten.
- Prävention von missbräuchlichem KI-Einsatz: Schulungen für Jugendliche, Eltern,
Lehrkräfte und Multiplikator*innen zum verantwortungsvollen Umgang mit KI und
digitalen Tools; Sensibilisierung für Risiken und rechtliche Konsequenzen von
Deepfake- und KI-Missbrauch.
- Einfaches Melden digitaler Gewalt: Einrichtung einer niedrigschwelligen, digitalen
Meldestelle bei der Stadt Münster (z. B. Online-Formular, App oder Hotline), die
Betroffene unkompliziert nutzen können, um Vorfälle digitaler Gewalt, Deepfakes oder
Cyberstalking anzuzeigen und Unterstützung zu erhalten.
5. Prävention in Schulen, Vereinen und Jugendarbeit
- Verankerung von Schutzkonzepten als verbindliche Standards und Förderbedingung für
Vereine, Träger und Einrichtungen (Sport, Jugend, Kultur). Prävention sexualisierter
Gewalt und Diskriminierung muss in allen Einrichtungen Standard werden.
- Ausbau von Präventionsprogrammen zu Gewalt, Gleichstellung, Vielfalt und digitaler
Selbstverteidigung in Schulen und Jugendarbeit. Programme sollen explizit auch queere
Jugendliche und Kinder mit Behinderung adressieren.
- Förderung von Safer Spaces und Schutzräumen für queere Jugendliche und marginalisierte
Gruppen.
- Regelmäßige Fortbildungen zur Gewaltprävention für Mitarbeitende, Lehrkräfte und
Multiplikator*innen.
6. Öffentlichkeitsarbeit, niedrigschwellige Information &
Fortbildungen
- Sichtbare, mehrsprachige Kampagnen zu Hilfsangeboten (inkl. 24/7-Hotlines, Online-
Beratung, Notrufnummern) in allen Stadtteilen und digitalen Kanälen. Die Kampagnen
sollen gezielt auch LSBTIQ*, queere Menschen, Kinder und Jugendliche ansprechen.
- Öffentlichkeitsarbeit zu Gewalt, Sexismus und Beratungsangeboten wird als fester
Bestandteil der kommunalen Strategie etabliert und regelmäßig über klassische Medien,
Social Media, Veranstaltungen und Kooperationen mit Schulen, Vereinen und lokalen
Initiativen kommuniziert.
- Konkrete Beispiele: Plakataktionen in Stadtteilen und an Schulen, Social-Media-
Kampagnen mit lokalen Influencer*innen, Infoveranstaltungen und Workshops in Vereinen,
regelmäßige Beiträge in lokalen Medien (Radio, Zeitung), Kooperation mit städtischen
Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Jugendzentren), thematische Aktionswochen, digitale
Infoportale und Newsletter, gezielte Ansprache von Multiplikator*innen (Lehrkräfte,
Trainer*innen, Sozialarbeiter*innen und städtische Persönlichkeiten).
- Die Scham muss die Seite wechseln: Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmaßnahmen
sollen gezielt Männer ansprechen und ermutigen, andere Männer auf Fehlverhalten
hinzuweisen und Verantwortung für ein gewaltfreies Miteinander zu übernehmen.
- Regelmäßige Fortbildungen für Mitarbeitende der Verwaltung, Polizei, Schulen,
Sozialdienste und Beratungsstellen zu Erkennung, Umgang und Weitervermittlung bei
Gewalt – insbesondere auch zu digitaler Gewalt, sexualisierter Gewalt,
queerfeindlicher Gewalt und Gewalt gegen Kinder.
7. Sicherer öffentlicher Raum
- Umsetzung von "Sichere Wege"-Konzepten (z. B. bessere Beleuchtung,
Sicherheitsspaziergänge, Beteiligung von Frauen, Jugendlichen, LSBTIQ* und queeren
Menschen an Stadtplanung) zur Prävention von Gewalt im öffentlichen Raum.
- Förderung von diskriminierungsfreien, konsumfreien und inklusiven Begegnungsorten und
Dritten Orten, die gezielt Schutz und Teilhabe für marginalisierte Gruppen bieten.
- Einführung und Ausbau des Konzepts „Halten auf Wunsch“ im ÖPNV bei Nacht zur Erhöhung
der Sicherheit.
- Bessere Beleuchtung von Angsträumen als konkrete Maßnahme für mehr Sicherheit im
öffentlichen Raum.
8. Monitoring und Beteiligung
- Jährlicher Bericht an den Rat und die Öffentlichkeit über Stand und Fortschritt der
Maßnahmen.
- Einrichtung eines Gewaltstatistik-Dashboards (in Anlehnung an das klimadashboard.ms)
mit Zahlen, Daten, Fakten für maximale Transparenz auf dem Weg zu VISION ZERO. Das
Dashboard arbeitet ausschließlich mit aggregierten, datenschutzkonformen Kennzahlen
und erläutert die Grenzen polizeilicher Statistik (z. B. Einfluss der
Anzeigebereitschaft).
- Beteiligung von Betroffenen, Beratungsstellen, Zivilgesellschaft, Jugendvertretungen
und queeren Organisationen an der Weiterentwicklung des Aktionsplans.
Begründung
Begründung
Gewalt gegen Frauen, Kinder, LSBTIQ* und queere Menschen ist kein Randphänomen, sondern betrifft alle gesellschaftlichen Schichten und Lebensbereiche – von der Familie über den Arbeitsplatz bis ins Internet. Die aktuellen Fälle um die "Epstein-Files" und die Deepfake-Angriffe auf Collien Ulmen-Fernandes zeigen, dass sexualisierte und digitale Gewalt systematisch verharmlost, vertuscht oder nicht ernst genommen werden. Gerade digitale Gewalt ist eine neue, oft unsichtbare Bedrohung, die Betroffene massiv einschränkt und auch Kinder, Jugendliche und queere Menschen trifft.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland und damit auch Kommunen, Schutz, Prävention und Hilfe als Pflichtaufgabe zu verstehen. Das Kommunalwahlprogramm der GRÜNEN Münster und der Koalitionsvertrag haben bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen, aber es gibt weiterhin Lücken: zu wenige Schutzplätze, fehlende digitale Kompetenz, mangelnde Koordination und Prävention sowie das Fehlen einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne. Jetzt ist der Moment, entschlossen und ressortübergreifend zu handeln. Lasst uns gemeinsam anpacken, was längst Standard sein sollte: Sicherheit, Respekt und Solidarität für alle. Münster kann und muss Vorbild werden – für eine Stadt, in der Gewalt keinen Platz hat und jede*r sich sicher fühlt. Es liegt an uns, diese Vision Realität werden zu lassen.

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