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            <title>KMV Grüne Münster 11.03.2026 - Vorstandswahlen und Finanzen: Änderungsanträge</title>
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                <title>KMV Grüne Münster 11.03.2026 - Vorstandswahlen und Finanzen: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä2 zu A2: Anpassung der Mandatsbeiträge</title>
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                        <author>Stefan Riese (KV Münster)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_55829_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 10 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Für Aufwandsentschädigungen, Vergütungen und Sitzungsgelder, die Mitglieder in den Gremien der Sparkasse Münsterland Ost, der Stadtwerke Münster und der Wohn- und Stadtbau für die Tätigkeit in diesen Gremien erhalten, sofern sie zugleich Ratsmitglieder sind, gelten abweichend von Absatz 1 folgende Mandatsbeiträge: Regulär 50 % / ermäßigt 35 % / Solidarbeitrag 60 %.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 16 einfügen:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Nach ihrer Wahl oder Benennung für die in Absatz 1 und <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2 und </ins>2 genannten Gremien werden die Mitglieder befragt, welchen Satz sie nach eigenem Ermessen zahlen können. Die Wahl </li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anlass meines Änderungsantrags ist der von Jacob, den ich grundsätzlich gut finde, jedoch einige Details verbessern möchte:</p>
<p>1. Die zusätzlichen Mandatsbeiträge sollen nicht nur für die Mitglieder der Gremien der Sparkasse Münsterland-Ost gelten, sondern auch für die der Gremien der Stadtwerke Münster und der Wohn-und Stadtbau, die Vergütungen in zum Teil vergleichbarer Höhe erhalten. (Aufsichtsrat der Stadtwerke: Mitglieder erhalten 200 EUR monatlich, Vorsitzende 800 EUR monatlich, stellv. Vorsitzende: 400 EUR monatlich. Aufsichtsrat Wohn und Stadtbau: Mitglieder 260 EUR pro Sitzung, Vorsitzende 510 EUR monatlich.)</p>
<p>2. Die zusätzlichen Mandatsbeiträge sollen nur für Mandatsträger*innen gelten, die nicht zugleich Mitglieder im Rat der Stadt Münster sind und entsprechende monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten. Diese betragen je nach Sonderfunktion wie Ausschuss- oder Fraktionsvorsitz oder Bürgermeister*in monatlicgh zwischen 591 EUR und 2.364 EUR. Sachkundige Bürger*inne erhalten diese nicht und sollten deshalb nur die „normalen“ Mandatsbeiträge auf ihre Bezüge aus der Mitarbeit in diesen Gremien erhalten.</p>
<p>3. Die regulären Mandatsbeiträge für Gremienmitglieder der oben genannten städtischen Gesellschaften sollen nicht, wie von Jacob vorgeschlagen 60%, sondern sollen 50% der Bezüge betragen. Hierdurch soll die relativ höhere Versteuerung der Bezüge als Aufsichtsratsmitglied berücksichtigt werden, die daher kommt, dass die steuerlichen Freibeträge durch die Bezüge als Ratsmitglied annähernd aufgebraucht werden. Die ermäßigten und Solidarbeiträge habe ich entsprechend angepasst.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 06 Mar 2026 12:50:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Anpassung der Mandatsbeiträge</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2026-03-11/motion/98111/amendment/103492</link>
                        <author>Jacob Hassel (KV Münster)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_55829_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 10 bis 14:</h4><div><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die Mitglieder in allen Gremien der<br>Sparkasse Münsterland Ost für die Tätigkeit in diesen Gremien erhalten, gelten abweichend<br>von Absatz 1 folgende Mandatsbeiträge: Regulär 60 % / ermäßigt 50 % / Solidarbeitrag 70 %</li></ol><ol start="2"><li value="2">Nach ihrer Wahl oder Benennung für die in Absatz 1 <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und 2 </ins>genannten Gremien werden die Mitglieder befragt, welchen Satz sie nach eigenem Ermessen zahlen können. Die Wahl eines <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Satzes von </del>unter <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">37,5 %</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem regulären Beitrag liegenden Satzes</ins> ist kurz schriftlich zu begründen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb einer vom Kreisvorstand gesetzten Frist, gilt der reguläre Satz.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Durch die von Ratsfraktion und KV-Vorstand vorgeschlagene Anpassung der Mandatsbeiträge sollen zukünftig alle Mandatsbeiträge vereinheitlicht werden, was zu einer Vereinfachung dieses Systems beiträgt. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass in den unterschiedlichen Gremien teils sehr variierende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gezahlt werden. Besonders deutlich ist dies bei den Gremien der Sparkasse Münsterland Ost, wo sich das Sitzungsgeld für eine Verwaltungsrats-, Hauptausschuss- und Risikoausschusssitzung auf jeweils 500 Euro beläuft. Das Sitzungsgeld ist damit deutlich höher als in Aufsichtsräten städtischer Unternehmen und liegt weit über dem, was Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger*innen für eine Mitarbeit in den kommunalen Ausschüssen erhalten.</p>
<p>Aus diesem Grund mussten bislang 100 Prozent der durch die Mitarbeit in Gremien der Sparkasse Münsterland Ost erhaltenen Aufwandsentschädigungen an die Partei weitergegeben werden, wobei steuerliche Mehrbelastungen abgezogen werden konnten. Insbesondere dadurch, dass die Grüne Ratsfraktion nun auch Nicht-Ratsmitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Münsterland Ost entsendet, ist eine vollständige Weitergabe nicht mehr angemessen. Es ist grundsätzlich richtig, dass auch die Personen, die die Ratsfraktionen in Gremien der Sparkasse Münsterland Ost entsendet, einen Teil der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder behalten können. Infolge der im Vergleich zu anderen Gremien sehr großzügigen Gelder ist jedoch ein etwas erhöhter Mandatsbeitrag für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost, durch den die entsprechenden Mitglieder auch trotz der daneben anfallenden steuerlichen Abgaben noch genug übrig behalten, im Sinne einer halbwegs fairen Verteilung der zu zahlenden Mandatsbeiträge gerechtfertigt. Daher schlägt der Änderungsantrag folgende abweichende Sätze für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost vor:</p>
<ul>
<li>Regulärer Beitrag: 60 %</li>
<li>Ermäßigter Beitrag: 50 %</li>
<li>Solidarbeitrag 70 %</li>
</ul>
<p>Mit den im Änderungsantrag vorgeschlagenen Sätzen für Mandatsbeiträge kann der Kreisverband, da auf Vorschlag der Grünen Ratsfraktion seit dieser Wahlperiode auch drei statt wie bislang zwei Mitglieder in den Verwaltungsrat entsendet werden, im Unterschied zum ursprünglichen Antrag jährlich mit ungefähr 4.000 Euro Mehreinnahmen durch Mandatsbeiträge rechnen. Im Hinblick auf die komplette Wahlperiode ergibt sich daraus eine Summe von 20.000 Euro, was knapp 10 Prozent des letzten Kommunalwahlbudgets entspricht. Dieses zusätzliche Geld könnte man daher beispielsweise gut für den nächsten Kommunalwahlkampf gebrauchen, denn auch Inflation, Personalkostensteigerungen etc. werden sich bis 2030 bemerkbar machen. Gleichzeitig wird durch diese für Gremien der Sparkasse Münsterland Ost abweichenden Sätze das Gesamtsystem der Mandatsbeiträge nicht wesentlich erschwert, denn lediglich für einige Personen fällt für ein Gremium ein etwas höherer Beitrag an. Für viele kommunalpolitisch Aktive wird dies bei der Abrechnung der Mandatsbeiträge keinerlei praktische Relevanz entfalten, sondern sich nur durch mehr Geld in der Parteikasse und in kommenden Wahlkampfbudgets bemerkbar machen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 08:55:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>