Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 08.07.2025 - Wahlkampfauftakt und Delegationen |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | KV-Vorstand (dort beschlossen am: 12.06.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.06.2025, 13:58 |
A1: Einführung von Grünen Vereinigungen
Antragstext
In § 8b Abs. 1 wird nach "Die Arbeitsgruppen" eingefügt: "arbeiten
themenbezogen. Sie". Mit dieser Änderung lauten die ersten beiden Sätze in Abs.
1: "Die Arbeitsgruppen arbeiten themenbezogen. Sie prägen die Weiterentwicklung
grüner Programmatik im Kreisverband mit."
Nach § 8b wird ein neuer § 8c eingefügt:
"§ 8c Grüne Vereinigungen
1. Die Vereinigungen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Kreisverbands,
die darauf gerichtet sind, die Perspektiven und besonderen Anliegen der von
ihnen repräsentierten Gruppen in die innerparteiliche Meinungsbildung
einzubringen. Die Mitarbeit steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Der
Kreisvorstand und die Ratsfraktion stehen mit den Vereinigungen im inhaltlichen
Austausch.
2. Für die Vereinigungen gelten § 8b Abs. 2 bis 5 entsprechend."
Begründung
Auf Bundes- und Landesebene gibt es nicht nur (wie in unserem Kreisverband) Arbeitsgruppen / Arbeitsgemeinschaften, die zu inhaltlichen Themen arbeiten, sondern auch Vereinigungen. In diesen Vereinigungen schließen sich grüne Mitglieder zusammen, die eine bestimmte Gruppe repräsentieren: zum Beispiel BuntGrün, GewerkschaftsGrün, HandwerksGrün. Solche Vereinigungen wollen wir auch auf Kreisverbands-Ebene einführen. Die erste Vereinigung, die sich in Münster informell bereits gegründet hat und die wir nach der Satzungsänderung offiziell anerkennen können, ist ElternGrün.
Die Änderung des § 8b fügt ein, dass Arbeitsgruppen themenbezogen arbeiten, weil sie sich dadurch von den Vereinigungen unterscheiden.
Der neue § 8c verankert Vereinigungen in unserer Satzung. Er macht deutlich, was Vereinigungen sind, und verweist ansonsten auf die Regelungen zu unseren Arbeitsgruppen. Das bedeutet, dass z.B. zur Gründung und Auflösung einer Vereinigung, finanziellen Mitteln, Öffentlichkeitsarbeit und Antragsrecht in Kreismitgliederversammlungen für Arbeitsgruppen und Vereinigungen die gleichen Regelungen gelten.
Die aktuelle Satzung könnt ihr hier lesen: https://gruene-muenster.de/partei/kreisverband/satzung/
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