Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 17.05.2025 - Wahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3.5. Gegen Rassismus |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 29.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.05.2025, 12:45 |
A20: Gegen Rassismus
Antragstext
Die Ergebnisse des jüngsten Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors
(2025) sind erschreckend: Mehr als ein Fünftel der deutschen Bevölkerung hat
gefestigte rassistische Einstellungen. Und für rassistisch markierte Menschen
gehört Diskriminierung zum Alltag – besonders betroffen sind muslimische Frauen,
Sinti*zze und Rom*nja, Juden*Jüdinnen, Schwarze Menschen sowie weitere Personen
of Color. Sie erfahren Diskriminierung im öffentlichen Raum, in Ämtern und
Behörden, bei der Wohnungssuche, in der Freizeit, in Restaurants und Geschäften
sowie durch Polizei und Justiz. Diskriminierungserfahrungen sind psychisch
belastend und ein Gesundheitsrisiko, und sie senken das Vertrauen der
Betroffenen in staatliche Institutionen.
- Über lange Zeit ist es uns gemeinsam mit anderen demokratischen Parteien
und zivilgesellschaftlichen Initiativen gelungen, die Themen Flucht und
Migration sachlich zu halten. So spiegelt das neue „Migrationsleitbild
2025 | 2030“ diesen Münster-Konsens wider. Wir haben uns rassistischen
Diskriminierungen von Asylsuchenden und Migrant*innen entschieden
entgegengestellt.
- Das Münsteraner Konzept der dezentralen, kleinteiligen Unterbringung von
Geflüchteten hat Modellcharakter. Statt Asylsuchende zu separieren,
fördert dieser Ansatz ihr Ankommen in der Stadtgesellschaft. Das stärkt
die Akzeptanz in der Bevölkerung und wirkt Hetze und Hass entgegen. Trotz
gesellschaftlichen Drucks haben wir an diesem integrativen Weg
festgehalten – und ihn dauerhaft etabliert. Dabei bleiben wir auch in
Zukunft.
Zahlreiche Institutionen, Vereine und Initiativen setzen sich in Münster gegen
Rassismus ein. Dazu zählen die beiden vom Land geförderten Servicestellen
Antidiskriminierung bei den Wohlfahrtsverbänden ebenso wie selbstorganisierte
Gruppen von Münsteraner*innen mit Rassismuserfahrung. Sie leisten unverzichtbare
Beratung und Bildung mit rassismuskritischem Fokus. Wir stehen fest an ihrer
Seite und setzen uns für ihre stärkere Anerkennung und Sichtbarkeit ein – nicht
nur während der „Wochen gegen Rassismus“.
Rassismus betrifft Menschen auf unterschiedliche Weise. Schwarze
Münsteraner*innen, People of Color, Sinti*zze und Rom*nja, Juden*Jüdinnen sowie
Personen, die als muslimisch, asiatisch, afrikanisch oder osteuropäisch
wahrgenommen werden, erleben in unserer Stadt oft verschiedene Formen von
Rassismus. Viele sind zudem mehrfach von Diskriminierung betroffen – etwa als
Frauen, queere Personen, Menschen mit Behinderung oder von Armut betroffene
Münsteraner*innen. Wir solidarisieren uns mit Vereinen und Initiativen, die sich
mit komplexen Diskriminierungsformen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
auseinandersetzen und sich politisch für den Erhalt und die Stärkung unserer
pluralen Demokratie engagieren. Für ihren Einsatz schaffen wir eine
verlässliche, langfristige finanzielle Förderung.
Antidiskriminierungsarbeit ist für uns ein niemals abgeschlossener Prozess.
Daher planen wir eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für alle
Münsteraner*innen, die von Diskriminierung betroffen sind. Diese Einrichtung
soll unabhängig arbeiten und die bereits bestehenden Strukturen sinnvoll
ergänzen.
Ab 2026 starten wir mit einer Antidiskriminierungsstelle, die sich zunächst
speziell mit Rassismus befasst; sie wird schrittweise ausgebaut. Diese
Einrichtung wird allen gesellschaftlichen Gruppen offenstehen, barrierefrei
zugänglich sein und umfassend über Handlungsmöglichkeiten gegen Rassismus
informieren. Betroffene erhalten dort rechtliche und psychologische Beratung,
Aufklärung und Unterstützung – sei es durch Verweise an spezialisierte Stellen,
Begleitung bei Interventionen oder Hilfe bei Klagen nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zudem wird die Arbeit der Stelle transparent
dokumentiert und regelmäßig evaluiert.
Rassismus findet überall statt – auch die städtische Verwaltung ist daher nicht
frei von diskriminierenden Strukturen und Denkmustern. Seit Inkrafttreten des
AGG (2006) gibt es in Münster eine Beschwerdestelle für Beschäftigte. Doch
bislang haben die 8000 Mitarbeiter*innen ihr Recht auf Beschwerde nach § 13 AGG
nicht genutzt. Das wollen wir ändern.
Wir setzen uns für eine Beschwerdestelle ein, die nicht nur auf dem Papier
existiert, sondern wirklich wirkt! Ihr Unterstützungsangebot muss bekannter und
sichtbarer werden. Unser Ziel: Alle Mitarbeiter*innen, die von Rassismus oder
anderen Formen der Diskriminierung betroffen sind, kennen ihre Rechte und werden
mit Respekt und Wertschätzung behandelt. Sie erhalten im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben qualifizierte Unterstützung – bei Bedarf auch bis hin zu einer Klage.
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