Veranstaltung: | KMV Grüne Münster 17.05.2025 - Wahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Dringlichkeitsantrag |
Antragsteller*in: | KV-Vorstand, Ratsfraktionsvorstand, OB-Kandidat, Abgeordnete (dort beschlossen am: 14.05.2025) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 15.05.2025, 09:02 |
A31: AfD-Verbot jetzt! – Die Demokratie schützen
Antragstext
Der Kreisverband Münster fordert die Verfassungsorgane Bundestag,
Bundesregierung und Bundesrat auf, einen Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD
an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Mit der Hochstufung als „erwiesen rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz liegt nunmehr die amtliche Einschätzung vor, dass es sich bei
der AfD um eine grundgesetz- und demokratiefeindliche Partei handelt.
Die AfD bekämpft unsere Demokratie und den in ihr verankerten
Gleichberechtigungsgrundsatz für alle Menschen aktiv und aggressiv. Offen plant
und fordert sie die Entrechtung und Vertreibung von Millionen Menschen. Offen
gibt sie militanten Neonazis Jobs im Parlament und gewährt ihnen Zugang zu
sensiblen Informationen. Offen greift sie in den sozialen und klassischen Medien
alle, die nicht in ihr völkisches Weltbild passen, verbal an und diskreditiert
staatliche Organe. Seit Jahren hetzt die rechtsextreme AfD gegen Geflüchtete,
Menschen mit Migrationsgeschichte, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen
und alle anderen, die nicht in ihr rassistisches, völkisches und
sozialdarwinistisches Weltbild passen. Es gibt zahlreiche Belege staatlicher und
nicht-staatlicher Stellen, die seit langem den verfassungsfeindlichen Charakter
dieser Partei belegen. Trotzdem kann diese Partei ihre politische Arbeit
weiterhin völlig legal ausüben und wird dabei, und mit ihr ihr eine Vielzahl
rechtsextremer Personen, mit hohen Summen an Steuergeld noch unterstützt.
Wir wissen, dass ein Verbotsverfahren lange dauern kann und hohe Voraussetzungen
stellt. Wir wissen, dass auch bei einem erfolgreichen Verbot der AfD Rassismus,
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und soziale Ausgrenzung nicht einfach so
verschwinden. Gleichwohl ist im Grundgesetz genau dieses Instrument vorgesehen,
um zu verhindern, dass eine Partei die demokratischen Strukturen von innen
heraus angreift. Unsere Demokratie ist wehrhaft und muss die ihr zur Verfügung
stehenden Instrumente nutzen, um sich gegen diejenigen, die sie abschaffen
wollen, aktiv und mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verteidigen. Ein
Verbotsverfahren ist deshalb auch ein wichtiges Zeichen in die Gesellschaft
hinein: Wir stehen solidarisch an der Seite all jener Menschen, die aktuell
unter rechten Anfeindungen und Angriffen leiden. Denn nicht wenige Menschen
fragen sich, ob in unserem Land mit einer solchen politischen Rechtsentwicklung
eine gemeinsame Zukunft noch möglich ist.
Die Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, Massenmord, Holocaust und
Weltkrieg, hat dafür gesorgt, dass im Grundgesetz ausdrücklich das
Parteienverbot als Schutzmaßnahme für die Demokratie vorgesehen ist. Die
Strategie der vermeintlichen „Demaskierung“, „Entlarvung“ oder gar
„Normalisierung“ und „Einbindung“ einer faschistischen Partei hat schon einmal
in der deutschen Geschichte nicht funktioniert. Aus der Geschichte zu lernen
bedeutet, bewusst zu handeln – für eine gerechtere, friedliche Zukunft.
Auch unabhängig von einem Verbotsantrag setzen wir uns weiterhin gegen
Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, soziale Ausgrenzung und für
eine solidarische, sozial gerechte und interkulturelle demokratische
Gesellschaft ein. Denn auch ein eingebrachter Verbotsantrag darf nicht dazu
führen, dass wir uns zurücklehnen und glauben, dass dies ein Selbstläufer sei.
Für den Kommunalwahlkampf bedeutet all dies für uns, dass wir uns weiterhin
nicht an Podien oder anderen Veranstaltungsformaten beteiligen, an denen auch
die AfD beteiligt wird.
Begründung
Dieser Antrag wird gemeinsam gestellt von den Vorständen des Kreisverbands und der Ratsfraktion, unserem OB-Kandidaten Tilman Fuchs, der Bundestagsabgeordneten Sylvia Rietenberg und den Landtagsabgeordneten Dorothea Deppermann und Robin Korte.
Zustimmung
- Maxime Delwaulle
- Jürgen Blümer
Kommentare
Jürgen Blümer:
Das Kommentieren ist möglich: bis 17.05.2025, 09:55