Änderungen von A2 zu A2
Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.06.2024, 16:22 |
Neue Version: | A2 (Version 2) |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 02.07.2024, 12:29 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 63:
Vor 15 Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit 2009 ist sie ein verbindliches Bundesrecht. Der zentrale Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention ist u.a. die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion ist somit ein Menschenrecht.
Inklusion, Barrierefreiheit und soziale Teilhabe ist ein Grundprinzip grüner Werte und Politik. Deshalb setzten wir uns politisch und gesellschaftlich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den unterschiedlichen Lebensbereichen und die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Inklusion soll deshalb als universelles Prinzip für alle Prozesse zugrunde gelegt werden.
Für den Grünen Kreisverband Münster ist der Abbau von Barrieren und eine inklusive Grundausrichtung in der eigenen Organisation ein zentrales Anliegen. Nur so kann eine Beteiligung aller ermöglicht werden. Diesbezüglich sind auch bei eigenen Veranstaltung insbesondere bei den Kreismitgliederversammlungen (MVen) noch einige Verbesserungen notwendig. Eine umfassende Barrierefreiheit ist unser Ziel und muss Schritt für Schritt vorangebracht werden.
1. Folgende Maßnahmen sollen zunächst hierzu ergriffen und der Vorstand mit deren Umsetzung beauftragt werden:
- Die Veranstaltungsorte der KMV sollten grundsätzlich barrierefrei und damit auch rollstuhlgerecht sein, d.h. dass auch alle relevanten Stellen (Redepult, Präsidium) barrierefrei erreichbar sein und ggfs. angepasst werden können. Die örtliche Möblierung und Gestaltung soll den Bedarfen von Menschen mit Behinderung entsprechen. Frei wählbare Rollstuhlplätze und unterfahrbare Tische mit Stühlen sollten vorhanden sein. Die Gestaltung der Möblierung auf den Podien sind barriere- und diskriminierungsfrei zu gestalten.
- Es werden technischen Hilfsmittel zur Barrierefreiheit vorgehalten und zweckgemäß eingesetzt. Hierzu wird sichergestellt, dass diese auch bedient werden können (z. B. FM-Anlage, Induktionsschleife etc.). Bei Bedarf sind Orientierungshilfen für sinnesbeeinträchtigte Personen (blind, sehbeeinträchtigt) sowie Ruhebereiche vorzusehen.
- Es soll ein Konzept für Gebärden- und Schriftdolmetschung angelegt werden, sodass der KV in der Lage ist bei Bedarf eine solche anzubieten (z.B. mit der Festlegung von Fristen und einer Liste von verfügbaren Dolmetscher*innen)
- Die Geschäftsordnung wird so angepasst, dass das Präsidium Menschen mit Redehindernissen eine Redezeitverlängerung ermöglichen kann.
- Bei Einladungen zu Veranstaltungen sollten die Unterstützungsbedarfe erfragt werden.
Die Nutzung auch der Leichten Sprache ist ein grundständiges Anliegen und für eine barrierefreie Kommunikation notwendig. Deshalb soll geprüft werden,
- wie dies insbesondere bei Ankündigungen, vorlagen, inhaltlichen Darstellungen und Orientierungshilfen für Veranstaltungen schrittweise genutzt und umgesetzt werden kann.
- Es soll eruiert werden, ob und inwieweit perspektivisch bei Bedarf auch taktile Hilfen unterstützt werden können.
- Der Veranstaltungsort ist insbesondere im Umweltverbund
►per Dreirad/Fahrra
►zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
►mit dem ÖPNV in zumutbarer Entfernung, barrierefrei und gut erreichbar.
- ggfs. Haltemöglichkeit für den Fahrdienst wichtig
In den Einladungen und Veranstaltungshinweisen werden diesbezüglich Infos und Hinweise gegeben.
2. Der Vorstand entwickelt Standards für eine teilhabegerechte Moderation (Beispiel)
- Die Moderation stellt
- die Räumlichkeiten und ggfs. die technischen Hilfsmittel und die Dolmetscher*innen vor
- den Programmablauf und die Pausenzeiten vor.
- Die Moderation weist auf evtl. nicht zu vermeidende Barrieren hin.
- Die Moderation wiederholt die Ziele der Veranstaltung und die Ergebnisse (Zwischen-)Ergebnisse und fasst diese in einfacher Sprache zusammen.
- Die Moderation achtet auf angemessenes Tempo, alltagsnahe Sprache und die korrekte Anwendung von Hilfsmitteln auf dem Podium und achtet auf Raum für Rückfragen.
- Die Moderation beschreibt Abbildungen für Menschen mit Sehbehinderung.
- Die Moderation kennt Informationen für den Notfall und gibt sie ggf. an das Publikum weiter.
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Inklusion ist ein Menschenrecht – und Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Umsetzung ist die Leitlinie unserer Politik. Deshalb ist dem Grünen Kreisverband Münster der Abbau von Barrieren, die inklusive Grundausrichtung und eine soziale Inklusion, die alle mit einschließt, ein zentrales Anliegen.
Inklusion soll deshalb als universelles Prinzip für alle Prozesse zugrunde gelegt werden.
Jeder Mensch hat eigene Wünsche und Träume. Sie können sich auf die Berufswahl beziehen, auf Freizeitaktivitäten oder auf die Selbstbestimmung über die Wohnform, in der man leben möchte. Die Chancen, sich eigene Ziele zu stecken und diese zu erreichen, müssen in einer diversen und inklusiven Gesellschaft für alle gegebensein. Dies gilt auch für politische Teilhabe.
Im Rat der Stadt haben wir die Erarbeitung inklusiver Beteiligungsformen mit initiiert und auf den Weg gebracht. Der hierzu von Menschen mit Behinderung erarbeitete Leitfaden „Inklusive Beteiligung“ soll auch für uns Orientierung sein für eine schrittweise barrierefreie und inklusive Gestaltung.
In unserem Kreisverband wollen wir daher jegliche Hindernisse abbauen und Inklusion leben. Die ersten Schritte dazu sind bereits umgesetzt, andere in Arbeit. Wir laden zu unseren Kreismitgliederversammlungen (KMVen) an Orte ein, die barrierefrei zugänglich sind. Unsere Geschäftsordnung wurde bereits angepasst, um Menschen mit Redehindernissen eine Redezeitverlängerung zu ermöglichen. Im Grünen Zentrum ist ein Raumplan zur Orientierung mit entsprechender Beschriftung der Räume vorhanden.
Um weiterhin an guten Beteiligungsmöglichkeiten zu arbeiten, wollen wir folgendes beachten:
- Orte, an die wir einladen, sollen barrierefrei zugänglich und im Umweltverbund per Fahrrad/Dreirad, zu Fuß, mit Rollstuhl oder Rollator und per ÖPNV barrierefrei erreichbar sein
- Das Redepult soll höhenverstellbar sein (in Arbeit)
- Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen wollen wir technische Möglichkeiten ausschöpfen und einen Pool an möglichen Schriftdolmetscher*innen vorhalten (auch ehrenamtlich durch Mitglieder möglich)
- ein Ruheraum soll v.a. bei längeren KMVen eingerichtet, gekennzeichnet und darauf hingewiesen werden
- bei Einladungen zu Veranstaltungen sollen die Unterstützungsbedarfe erfragt werden
- Unsere Website soll überarbeitet und dabei auch die Barrierefreiheit im Blick behalten werden
- Einladungen, wichtige Informationen und Texte wollen wir auch in leichter Sprache herausgeben, soweit es die Ressourcen zulassen. Hierfür prüfen wir, ob und inwieweit der Einsatz künstlicher Intelligenz hilfreich ist
Wir wollen zudem in unseren KMVen auf eine teilhabegerechte Moderation achten:
- Im Rahmen der Begrüßung sollen räumliche und zeitliche Orientierung gegeben werden (Räumlichkeiten, ggf. auch technische Hilfsmittel und Dolmetscher*innen vorstellen, Programm, Pausen und Ablauf klären)
- Die Moderation weist auf nicht zu vermeidende Barrieren hin
- Die Moderation bemüht sich um eine korrekte Anwendung von möglichen Hilfsmitteln
- Die Moderation achtet darauf, in angemessenem Tempo, alltagsnah und verständlich zu sprechen.
- Sie kann, wenn möglich, Ergebnisse zusammenfassen und Zwischenschritte und Ziele transparent machen
- Die Moderation lässt Raum für Rückfragen
- Für Menschen mit Sehbehinderungen sollten wichtige Darstellungen und Vorgänge beschrieben werden
- Die Moderation kennt Informationen für den Notfall und gibt sie ggf. an das Publikum weiter
Wir wollen weiterhin ausschöpfen, was mit Blick auf unsere Ressourcen im Kreisverband möglich ist, um Betroffenen eine weitgehend diskriminierungsfreie und gewinnbringende Teilnahme an unseren Veranstaltungen und KMVen zu ermöglichen. Hierfür werden die Mitarbeitenden in unserer Geschäftsstelle sowie der Vorstand ansprechbar sein für die Bedarfe unserer Mitglieder und Hilfen so gut als möglich an die Hand geben. Dafür wollen wir die Einrichtung einer Inklusions-Kommission (analog zur aktuellen BIPoC-Kommission) in den Blick nehmen.
Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit werden wir auch die Expertise der Expert*innen in eigener Sache nutzen.
Wir Grünen in Münster werden uns darüber hinaus weiterhin für die Umsetzung der UN-BRK und eine Inklusive Stadtgesellschaft einsetzen.