Das Ziel, gemeinsam mit anderen demokratischen Parteien und weiteren Akteuren einen Verein zur Stärkung der Demokratie zu gründen, unterstützen wir. Wir erkennen an, dass vor allem unsere Sprecher*innen schon viel Arbeit in die Gespräche mit den anderen beteiligten Parteien (CDU, SPD, FDP) investiert haben und dabei wichtige Erfolge erreicht haben.
Bevor wir aber beschließen, Mitglied in einem Verein zu werden, sollte es selbstverständlich sein, dass wir nicht nur die (guten!) Absichten kennen, die zu der Vereinsgründung führen, sondern auch wissen, um was für einen Verein es sich handelt. Antworten auf wichtige Fragen liefert die Satzung: Wer wird Mitglied in dem Verein, die Grünen als Partei oder Einzelpersonen oder beides? Wie trifft der Verein Entscheidungen, per Mehrheitsentscheidung, einstimmig oder noch anders? Wie wird der Verein nach außen vertreten?
Bis jetzt gibt es einen Diskussionsstand zur Satzung, bei dem die oben genannten zentralen Fragen noch ungeklärt sind. Diesen Diskussionsstand konnten wir Antragsteller*innen lesen, weil wir lange genug danach gefragt haben. Wir halten es aber für wichtig, dass die Satzung (nicht nur ein Diskussionsstand, bei dem noch vieles offen ist) uns allen bei der Entscheidung, ob wir in dem Verein Mitglied werden wollen, bekannt ist.
Unser Koalitionspartner Volt wie auch andere im Rat der Stadt Münster vertretene demokratische Parteien – die Linke, ÖDP, Die Partei – sind an den vorbereitenden Gesprächen zur Vereinsgründung bis jetzt nicht beteiligt. Wir wünschen uns, dass ihnen angeboten wird, ebenfalls Gründungsmitglieder zu werden.
Eine Entscheidung, die sich momentan abzeichnet, können wir nicht mittragen: Weil die CDU einen Unvereinbarkeitsbeschluss hat, nicht mit der Linken kooperieren zu wollen, wird es der Linken nicht möglich sein, Mitglied im Verein zu werden. Das finden wir falsch. Wenn im Beschlusstext – zu Recht! – steht, dass das Forum allen demokratischen Parteien offen steht, dann bedeutet ein Ausschluss der Linken, dass wir sie für keine demokratische Partei halten. Die CDU mag das so sehen, der Verein sollte sich das aber nicht zu eigen machen. Wir können nicht, damit die CDU sich nicht selbst ausschließt, eine andere demokratische Partei ausschließen – schon gar nicht in einem Verein zur Förderung der Demokratie. Vielmehr sollte aus unserer Sicht die CDU überdenken, wie weit sie ihren Unvereinbarkeitsbeschluss fassen will: Denn die Zusammenarbeit in einem Verein gemeinsam mit vielen anderen Parteien ist etwas anderes als zum Beispiel eine Regierungskoalition. Beide Seiten, CDU und Linke, haben in Münster immerhin erst vor Kurzem gemeinsam demonstriert, als es darum ging ein Zeichen gegen Gewalt gegen Wahlkämpfer*innen zu setzen. Auch da ging es darum, gemeinsam die Demokratie zu verteidigen.
Wenn jetzt keine Lösung gefunden wird, die Linke einzubinden, wird diese Partei voraussichtlich auf Dauer ausgeschlossen bleiben. Denn der Satzungsentwurf sieht bisher vor, dass neue Mitglieder nur einstimmig aufgenommen werden können. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, den Satzungsentwurf zu kennen, um Punkte ansprechen zu können, die uns wichtig sind.
In diesem Sinne – Punkte ansprechen, die wir wichtig finden – möchten wir zwei Empfehlungen aussprechen, die für uns aber weniger Gewicht haben als der Ausschluss der Linken:
Momentan gibt es zwei Vorschläge zur Mitgliedschaft im Verein. Der eine Vorschlag ist, dass von den vier Parteien Grüne, CDU, SPD und FDP jeweils drei Personen entsandt werden, die berufene Mitglieder im Verein werden. Der Verein hat also am Anfang zwölf Mitglieder. Weitere Mitglieder können aufgenommen werden. Der andere Vorschlag ist, dass nicht natürliche Personen, sondern juristische Personen, also zum Beispiel Parteien, Mitglied im Verein werden. Stimmrecht haben alle juristischen Personen, die Mitglied sind. Daneben können natürliche Personen (also einzelne Menschen) Fördermitglieder werden, um den Verein zum Beispiel finanziell zu unterstützen. Wir befürworten den zweiten Vorschlag.
Zur Zusammensetzung des Vorstands gibt es einen Vorschlag, der eine*n Vorsitzende*n, eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n und zwei Beisitzer*innen vorsieht. Der andere Vorschlag besagt, dass es ein für die Finanzen verantwortliches Vorstandsmitglied (Schatzmeister*in) gibt und ansonsten gleichberechtigte Vorstandsmitglieder, die jeweils zu zweit zeichnungsberechtigt sind, d.h. sie können den Verein zu zweit rechtlich nach außen vertreten. Diesen zweiten Vorschlag finden wir sinnvoll, weil er zum Beispiel die Frage umgeht, welche Partei den*die Vorsitzende*n stellt.
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