Änderungen von S4 zu S4
Ursprüngliche Version: | S4 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.10.2023, 20:34 |
Neue Version: | S4 (Version 2) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 27.10.2023, 21:09 |
Titel
Antragstext
Begründung
Von Zeile 174 bis 181:
- Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel
.
- Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel
- Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.
- Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.
Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).
- Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.
- Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.
- Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).
Nach Zeile 197 einfügen:
Hier findet ihr nochmal eine Übersicht der Änderungen:
- In § 1 Allgemeine Regelungen wird der erste Satz von Absatz 1 durch Folgendes ersetzt:
„Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums.“
- In § 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung ersetze Absatz 1 durch:
„Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.“
- Fasse § 3 Redelisten wie folgt neu:
- „Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.
- Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.
- Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.“
- Füge nach § 3 Redelisten einen neuen Paragraphen 4 „Anträge“ mit folgendem Inhalt ein:
- „Bezüglich der Fristen für Anträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.
- Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
- Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.
- Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.“
- Füge an § 5 Abstimmungen folgenden neuen Absatz an:
„Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen können den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.“
- Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den ersten Absatz durch:
„Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.“
- Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den zweiten Absatz durch:
„Die Versammlung kann auf Antrag die Aussprache sofort beenden oder die Redeliste schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.“
- Füge an § 8 Personen- und Listenwahlen einen folgenden neuen Absatz an:
„Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“
- Füge einen neuen Absatz § 9 FINTA*-Forum ein:
- „Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*
- über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),
- ein FINTA*-Votum beschließen,
- ein FINTA*-Veto aussprechen
- Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.“
- „Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*