==== NOCH TEIL DES ANTRAGS ===
II.
Der Kreisvorstand wirkt auf Landesverbands- und auf Bundesverbandsebene daraufhin, den Parteibeitritt (insbesondere online-Beitritt) im Sinne des obigen Antrags diskriminierungsfrei zu gestalten.
III.
Der Kreisvorstand wirkt auf Landesverbands- und auf Bundesverbandsebene daraufhin, den zu überweisenden Finanzbetrag je Mitglied an LV und BV bei Notwendigkeit nach unten anzupassen und nötigenfalls auf Bundesgesetzgebungsebene die staatliche Teilfinanzierung nach §§ 18 ff. PartG anzupassen.
==== ENDE DES ANTRAGS ===
Ein Viertel der Bevölkerung der Bundesrepublik besitzt kein Vermögen. Davon ist ein Anteil (jeder 5.) verschuldet. Ein weiteres Viertel der Bevölkerung verfügt über 0 – 23.000 € Vermögen.
Diese Hälfte der Bevölkerung ist im großen Umfang nicht in der Lage, mit dem laufenden Einkommen, soweit vorhanden, Vermögen anzusparen.
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 10% der Bevölkerung auf staatliche Unterstützung wie Sozialhilfe oder Hartz IV angewiesen. Das Armutsrisiko erreichte 2019 in Deutschland jeder 6. Bürger an der Armutsgrenze, wobei die Armutsschwelle bei 1074 € bei einem Einpersonenhaushalt lag.
Bei der für die Grundsicherung vom Staat aktuell zugrunde gelegten Regelbedarfe (in Summe 502 €) der Leistungsempfänger sind Regelbedarfe für z.B.
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren mit 174,19 €,
Gesundheitspflege mit 19,16 €,
Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit 48,98 €
auch Andere Waren und Dienstleistungen mit 40,06 €
als regelbedarfsrelevant angesetzt.
Der im letzten Beispiel genannte Regelbedarf schließt den angesetzten Bedarf für Mitgliedsbeiträge für z.B. Vereine (insbesondere Sportvereine), Partei, Gewerkschaft usw. mit dem Betrag von etwa 5 € ein.
Es kann keinen vernünftigen Zweifel geben, dass bei diesem knappen Ansatz der Regelbedarfe (der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband geht in einer aktuellen Stellungnahme davon aus, dass die Regelbedarfe um 250 € zu niedrig angesetzt sind) die Leistungsempfänger das wenige erhaltene Geld eher für andere notwendigere Zwecke umschichten, anstatt das Geld als Parteimitgliedsbeitrag zu verwenden.
Die Partei ist auf breite Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten bei der politischen Willensbildung und politischen Parteiarbeit angewiesen, um ihre Politik an den Bedürfnissen (sogar Nöten) der Bürger ausrichten zu können. Künftig ist zu befürchten, dass Armut und der Vermögensabstand in der Bevölkerung zunehmen werden. Diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren sollte Ziel der Partei sein.
Die Partei braucht daher Mitglieder, die ohne Beitragszahlung diskriminierungsfrei Mitglied sein können.
In den FAQ zu den Mitgliedsbeiträgen wird mitgeteilt:
„Wer legt den Beitrag fest?
Das tust du selbst. Der Kreisverband kennt dein Nettoeinkommen nicht.“
Die in der Satzung/Finanzordnung aufgeführte Sozialklausel und ihre Inanspruchnahme mit einer Notwendigkeit eines Antrags und der Bescheidung durch den Kreisverbandsvorstand
(erläutert in den FAQ mit:
„Was ist, wenn ich mir den Beitrag einfach nicht leisten kann?
Es ist uns wichtig, allen Menschen eine Mitgliedschaft bei uns zu ermöglichen. …
Du kannst einen formlosen Antrag an den Vorstand stellen, um (zumindest auf Zeit) komplett vom Beitrag befreit zu werden. Melde dich dafür gerne bei
der Geschäftsstelle: kv@gruene-muenster.de. ).“
stellt eine Diskriminierung gegenüber denjenigen dar, die finanziell bessergestellt sind und bei Eintritt in die Partei im online-Antrag lediglich auf Vertrauensbasis den Betrag angeben, den sie für sich als Ausgabe für angemessen betrachten. Eine Kontrolle der Angabe findet nicht statt (s.o. FAQ „Wer legt den Beitrag fest?“).
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