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            <title>KMV Grüne Münster 14.11.2023 – Strukturen: Anträge</title>
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                        <title>S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
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                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen wie folgt neu zu fassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Allgemeine Regelungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium muss zu mindestens der Hälfte aus Frauen, inter*, nicht-binären, trans* oder agender Personen bestehen. Maßgeblich für die Definition von Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Geschlechtsidentität der Personen, über die ausschließlich die jeweilige Person entscheidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf nur sprechen, wem das Präsidium das Wort erteilt hat. Wer zur Sache sprechen will, hat sich bei dem Präsidium zu Wort zu melden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Über die Versammlungen ist ein Protokoll zu erstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium hat über jeden Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Tagesordnungspunkte kann jederzeit beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Redelisten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anträge </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bezüglich der Fristen für Anträge und Dringlichkeitsanträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die sich auf ein Ereignis beziehen, das erst nach dem satzungsmäßigen Antragsschluss eingetreten ist. Liegt diese Voraussetzung vor, stellt das Präsidium die Dringlichkeit fest. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet die KMV gemäß §2 mit 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig. Für die Quotierung der Antragskommission gelten die gleichen Regeln wie für das Präsidium (§ 1 Abs. 1).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium stellt die Fragen so, dass sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet die Versammlung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede*r Versammlungsteilnehmer*in kann die Teilung der Frage beantragen. Ist die Zulässigkeit der Teilung zweifelhaft, so entscheidet der*die Antragsteller*in. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage auf Verlangen vorzulesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abgestimmt wird durch Handzeichen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts Anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit verneint die Frage. Soweit gesetzliche Bestimmungen, Satzungen der Partei oder diese Geschäftsordnung geheime Wahlen oder Abstimmungen vorschreiben, ist entsprechend zu verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ist das Präsidium über das Ergebnis einer offenen Abstimmung nicht einig, so werden die Stimmen gezählt. Auf Anordnung des Präsidiums kann - wenn das Ergebnis nicht auf andere Weise zu ermitteln ist - eine Abstimmung im Wege des sogenannten “Hammelsprungs” durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder es von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen dürfen den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden können. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Versammlung kann auf Antrag beschließen, die Aussprache sofort zu beenden oder die Redeliste zu schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 Abs. 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt das Präsidium vorrangig das Wort. Der Antrag muss sich auf den zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt beziehen. In der Regel ist für einen Geschäftsordnungsantrag neben der Antragsbegründung nur eine weitere Wortmeldung möglich, das Wort ist einer*m Antragsgegner*in zu erteilen (Gegenrede). Auf Antrag kann die Versammlung mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder beschließen, die Debatte über einen Geschäftsordnungsantrag zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Redezeit wird durch das Präsidium festgelegt. Wird die Redezeit überschritten, ist der*m Redner*in nach einmaliger Mahnung das Wort zu entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium kann Redner*innen, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein*e Redner*in während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache hingewiesen worden, so muss ihr*ihm das Präsidium das Wort entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Personen- und Listenwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Personen- oder Listenwahlen sind mindestens für die Hälfte der Positionen FINTA* zu wählen. Die jeweiligen FINTA*-Plätze werden vor den entsprechenden offenen Plätzen gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stellen sich nicht genügend FINTA* zur Wahl, bleibt der entsprechende offene Platz ebenfalls unbesetzt. Das FINTA*-Forum kann sowohl über die Öffnung der offenen Plätze als auch über die Öffnung der FINTA*-Plätze entscheiden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Diese Regelung gilt für alle Wahlen, für die die Satzung kein abweichendes Verfahren vorschreibt. Im Weiteren gilt das Frauenstatut des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wortes „Frau“ das Wort „FINTA*“ tritt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 FINTA*-Forum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. ein FINTA*-Votum beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. ein FINTA*-Veto aussprechen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Zu demselben Antrag kann nur einmal ein FINTA*-Veto eingelegt werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Neufassung der Geschäftsordnung führt diverse kleinere Veränderungen ein, die die GO an die Praxis anpassen bzw. Verfahren transparenter und einfacher machen sollen. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 1: Der aktuelle Vorstand hat bereits eine Praxis eingeführt, die meistens ein Präsidium aus einem Vorstandsmitglied und einem anderen Mitglied aus dem Kreisverband vorsieht. Die Geschäftsordnung soll hier eine größere Flexibilität ermöglichen. Damit stets ein Präsidium (z.B. zur Eröffnung der KMV) vorhanden ist, sind die pol. GF und ihre Stellvertretung ohne Wahl durch die KMV immer Mitglieder im Präsidium. Der Rest des Paragraphen ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 2: Hier wurde Absatz eins an die neuen realistischen Fristen für Anträge angepasst. Wenn ein Antrag zwei Wochen vor der KMV gestellt wurde, kann er auch unter Verschiedenes behandelt werden, ein solcher Ausschluss ist nicht mehr nötig. Nach Beginn der Versammlung noch Tagesordnungspunkte aufzusetzen, ergibt wenig Sinn, wenn dazu keine Anträge mehr gestellt werden können, deshalb entfällt die Regelung. Das Absetzen von Tagesordnungspunkten wird in § 6 geregelt. Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3: Wenn sich in einer Debatte keine FINTA*-Personen mehr melden, ist sie grundsätzlich erst mal zu Ende. Wir schlagen vor, über die mögliche Öffnung einer geschlossenen Redeliste die FINTA*-Personen auf der Versammlung entscheiden zu lassen. Dies wurde teilweise auf KMVen schon so praktiziert, obwohl es nicht der Geschäftsordnung entsprach. Ein FINTA*-Forum bleibt ein wichtiger Raum für den Austausch unter diesen Personen, wenn er notwendig ist, auf einer KMV mit mindestens 50 Teilnehmer*innen ist die Durchführung allerdings komplex und deshalb bei den inhaltlichen Fragen und der Besetzung von Ämtern (§ 9) relevanter. In Absatz 2 etablieren wir die bereits genutzte Möglichkeit für das Präsidium andere Verfahren zur Redeliste (Rede, Gegenrede, feste Anzahl von Redebeiträgen) vorzuschlagen. Da nun kein Zusammenhang des FINTA*-Forums mit der Redeliste besteht, gehen die ehemaligen Absätze 3 und 4 in einen neuen § 9. Für Personen mit Redehindernissen wird eine individuelle Redezeitverlängerung ermöglicht. Dies ist ein Beitrag zum Abbau von Barrieren und ist auch beim Landesverband oder der Grünen Jugend so vorgesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 4: Dieser neue Paragraph regelt bisher ungeregelte Fragen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Fristen für Änderungsanträge: Bisher gab es keine Fristen für Änderungsanträge, diese werden hier in Kompatibilität mit den neuen Fristen in der Satzung festgelegt. Dies ermöglicht eine seriöse Diskussion und die Arbeit einer Antragskommission. Um im Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 5: Das bisher schon für Wahlen genutzte Verfahren über ein Abstimmungssystem, z.B. Abstimmungsgrün oder OpenSlides, wird jetzt der Standard und in der GO festgehalten (Absatz 5). Der Rest des § 5 bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 6: GO-Anträge aus dem Plenum machen KMVen unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Deshalb sollen Anträge zur Geschäftsordnung direkt vorn beim Präsidium gestellt werden. Dieses kann den Antrag mit der Antragsteller*in besprechen, in eine GO-konforme Form geben, der Versammlung erläutern und dann können die Pro-Rede des*der Antragsteller*in und eine ggf. erfolgende Gegenrede gehalten werden. Der zweite Absatz ist nachvollziehbarer gestaltet und mit dem neuen § 4 verknüpft. Der Rest des § 6 ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7: unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 8: Um klare Regeln für alle Wahlen zu haben, wird im letzten Absatz auf die entsprechenden Regelungen des Landesverbands verwiesen, diese werden bisher auch schon praktiziert (unten findet sich die Wahlordnung des Landesverbands).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 9: Die bisherigen Absätze 3 und 4 von § 3, die aus systematischen Gründen besser in einem eigenen Paragraphen aufgehoben sind. In Absatz 1 wurde die Entscheidung über die Öffnung der Redeliste aus den Aufgaben herausgenommen (siehe § 3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Hier findet ihr nochmal eine Übersicht der Änderungen:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>In § 1 Allgemeine Regelungen wird der erste Satz von Absatz 1 durch Folgendes ersetzt:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>In § 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung ersetze Absatz 1 durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Fasse § 3 Redelisten wie folgt neu:</strong><ol><li>„Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet.<em> Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</em></li><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Füge nach § 3 Redelisten einen neuen Paragraphen 4 „Anträge“ mit folgendem Inhalt ein:</strong><ol><li>„Bezüglich der Fristen für Anträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</li><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Füge an § 5 Abstimmungen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen können den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den ersten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den zweiten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die Versammlung kann auf Antrag die Aussprache sofort beenden oder die Redeliste schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><strong>Füge an § 8 Personen- und Listenwahlen einen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="9"><li><strong>Füge einen neuen Absatz § 9 FINTA*-Forum ein:</strong><ol><li>„Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*
 <ol><li>über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</li><li>ein FINTA*-Votum beschließen,</li><li>ein FINTA*-Veto aussprechen</li></ol></li><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.“</li></ol></li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 Nov 2023 20:31:18 +0100</pubDate>
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                        <title>B5: Jörn Möltgen</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/jorn-moltgen-50305</link>
                        <author>Jörn Möltgen</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/jorn-moltgen-50305</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/2023-11-14/jorn-moltgen-50305/viewimage?sectionId=30958" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>53</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe KV-Mitglieder,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ich bewerbe mich als Mitglied für die OB-Findungskommission. Wieso, weshalb, warum?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nachdem ich knapp 20 Jahre im Stadtrat Münster „gesessen“ habe und hier politisch „sozialisiert“ wurde, habe ich mich 2020 um das Bürgermeisteramt in unserer Nachbargemeinde Havixbeck beworben. Die Idee war damals, aus dem kommunalpolitischen Engagement Beruf zu machen. Dabei war nicht unbedingt damit zu rechnen, dass in einer einst pechschwarzen Kommune ein Grüner Bürger aus Münster gewählt werden würde, der seinen Wohnsitz auch nicht verlegen würde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Kreisverband MS hat mich 2020 bei dieser Kandidatur unterstützt, dafür bin ich immer noch dankbar! Auch der OV Havixbeck hat einen unfassbar aktiven Wahlkampf über sechs Monate betrieben um „den aus Münster“ in der Gemeinde bekannt zu machen. Und dabei konnte ich erleben, wie gut es funktionieren kann und worauf es konkret ankommt, eine unbekannte Person in wenigen Monaten bekannt und vertrauenswürdig zu machen. Das war eine hilfreiche Erfahrung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In den drei Jahren im hauptamtlichen Bürgermeisteramt habe ich natürlich auch gelernt, welche Fähigkeiten eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister haben sollte. Man lernt schnell, was gute und schlechte Amtskolleginnen und Amtskollegen auszeichnet: wer kann eine Behörde führen und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen? Wie ist die wichtige persönliche Vernetzung, wie sieht es mit den fachlichen Kompetenzen aus, wie ist der persönliche Auftritt und die entsprechende Akzeptanz – um nur ein paar Beispiele zu nennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Am Ende läuft es auf die Frage hinaus, was es braucht, um es ins Amt zu schaffen und was es braucht, um das Amt gut auszufüllen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit diesen Erfahrungen würde ich gerne in der Findungskommission dazu beitragen, die bestmögliche und aussichtsreichste Person für die OB-Kandidatur zu finden. Der mittlerweile unabhängige kleine Blick von außen, kann da sicher eine gute Ergänzung sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein paar Details: ich bin 53 Jahre, Geograph/Landschaftsökologe und war Verwaltungsleiter für die Bereiche Ausbildung, Fortbildung und Forschung an der Deutschen Hochschule der Polizei in Hiltrup bis ich Bürgermeister wurde.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Außerdem bin ich für die Grünen Mitglied in verschieden Gremien des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW und des DStGB.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Leider kann ich nicht persönlich an der KMV teilnehmen und habe Sylvia daher gebeten, meine Vorstellung zu übernehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viele Grüße,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Euer Jörn</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 Nov 2023 11:57:42 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>SK: Abschlussbericht Strukturkommission</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/abschlussbericht-strukturkommission-59585</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 13.11.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/abschlussbericht-strukturkommission-59585</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Text</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://cloud.gruene.ms/s/xBjdPZQYWTd4eZJ">Hier kann der Bericht als PDF-Datei heruntergeladen werden.</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Nov 2023 15:50:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>VS: STATUT FÜR EINE VIELFÄLTIGE PARTEI</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/statut-fur-eine-vielfaltige-partei-25167</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/statut-fur-eine-vielfaltige-partei-25167</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Präambel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unsere Politik hat das Ziel, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe Aller zu erkämpfen und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Am Beginn politischer Veränderung steht die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren in gemeinsamer Initiative mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und mit unserer Unterstützung zum Positiven verändert: bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale und strukturelle Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser Leitbild ist die Inklusive Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Pluralität anzuerkennen und zu leben bedeutet nicht, relativistisch gegenüber Haltungen und Positionierungen zu sein, die mit den grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mitentscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt und die Schaffung von inklusiven Strukturen und einer inklusiven Politik auch mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind und Teilhabe fördern</strong>. Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen<strong>.</strong> Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Kreisverbandsstrukturen finden und einreißen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen diese überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt</strong>. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem Kreisverband abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene begreifen wir als unseren demokratischen Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht-diskriminierend wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir stellen uns Diskriminierung auch inner</strong><strong>halb </strong><strong>unseres Kreisverbands e</strong><strong>ntschlossen entgegen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehr-dimensional wirkende – in unserem KV verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume, in denen gerade Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>vernetzen und gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen dabei einen expliziten Fokus auf Menschen setzen, die Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibung erfahren, da hier sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in unserer Partei besonderer Handlungsbedarf besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und </strong><strong>zu ihrer Erreichung beizutragen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Repräsentation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem KV abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandaten ist unser Ziel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§</strong><strong> 2 Versammlungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Unsere Präsidien werden über das Jahr hinweg divers besetzt, damit sie die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei Veranstaltungen, die vom Kreisverband Münster organisiert werden, sollen die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Veranstaltungen vom KV Münster sollen grundsätzlich barrierearm gestaltet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der KV Münster verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungssensibel arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Empowerment und Weiterbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisverband Münster schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Kreisverband Münster schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und Führungskräfte der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kreisverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Kreisvorstand stellt dies sicher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Entsendung in den Landesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung vergibt Voten für die Wahl der/s Delegierten bzw. Ersatzdelegierten des Bezirksverbands Westfalen in den Landesdiversitätsrat NRW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Antirassismus-Budget</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband stellt jährlich mindestens 1% seines Etats für Empowerment und Weiterbildung im Sinne des Vielfaltsstatuts zur Verfügung; davon mindestens die Hälfte für Empowerment und Weiterbildung von Betroffenen von Rassismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes Münster. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Arbeitsgruppen, Arbeitskreise, Fraktionen, Geschäftsstellen, Mandatsträger*innen, Ortsverbände und Vorstände sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihrer politischen Arbeit und ggf. ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Landesdelegiertenkonferenz am 21.08.2021 in Dortmund wurde das Vielfaltsstatut als Bestandteil der Satzung des Landesverbands von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW beschlossen. Damit einhergehend wurden alle Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände aufgefordert, entsprechende Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen. Mit dem vorliegenden Vorschlag kommen wir dieser Aufforderung nun nach.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Warum brauchen wir ein Vielfaltsstatut?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Münster hatten 2021 25,9 % der Einwohner*innen eine Einwanderungsgeschichte, d.h. sie sind keine deutschen Staatsangehörigen und/oder wurden selbst oder mindestens einer ihrer Elternteile außerhalb Deutschlands geboren. 11,1 % von ihnen waren mangels deutscher Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt. Aufgrund der Einbürgerungen der 2015/16 hierher geflüchteten Menschen und des Krieges in der Ukraine dürften sich diese Zahlen 2023 anders darstellen; dennoch zeigen sie, dass es in unserem Kreisverband bisher nicht gelingt, diese Bevölkerungsteile auch nur annähernd repräsentativ abzubilden. Dadurch entgehen uns nicht nur wertvolle Perspektiven für die Parteiarbeit, sondern auch ein großes Wähler*innenpotenzial, das wir angesichts schwindender Zustimmungsraten zur Demokratie unbedingt heben müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig stellen sie nur eine der gesellschaftlich diskriminierten Gruppen dar, deren politische Teilhabe wir mit Hilfe des Vielfaltsstatuts in den kommenden Jahren besonders in den Fokus rücken möchten. Dazu gehören alle, die in Bezug auf Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft diskriminiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zunächst möchten wir als Kreisvorstand den Fokus unserer Vielfaltsarbeit auf jene lenken, die von Rassismus betroffen sind und/oder eine Einwanderungsgeschichte haben. Gleichzeitig rufen wir unsere Mitglieder explizit dazu auf, sich sowohl dabei als auch in Bezug auf die anderen genannten Gruppen einzubringen, um gemeinsam einen inklusiveren KV zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/Integration_kommunal/Integrationsprofile/Integrationsprofile---M_nster.pdf"><span class="underline">https://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/Integration_kommunal/Integrationsprofile/Integrationsprofile---M_nster.pdf</span></a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 13 Nov 2023 13:57:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Verschiebung des Antrags zur Beitragsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/Verschiebung-des-Antrags-zur-Beitragsordnung-38108</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 08.11.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/Verschiebung-des-Antrags-zur-Beitragsordnung-38108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisvorstand empfiehlt, die Behandlung des Antrags des OV Südost zur Änderung der Beitragsordnung auf die nächste ordentliche Kreismitgliederversammlung zu verschieben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Kreisvorstand bereitet derzeit einige Änderungsvorschläge zur Beitragsordnung vor. Dieser TOP war aufgrund der Fülle der Themen nicht mehr in der Tagesordnung der aktuellen Versammlung unterzubringen und soll deshalb in der nächsten Kreismitgliederversammlung behandelt werden, die voraussichtlich im Februar 2024 stattfinden wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es bietet sich daher an, die technisch und thematisch zusammenhängenden Punkte erst dann gebündelt zu besprechen. So möchten wir allen Mitgliedern einerseits eine fundierte Auseinandersetzung mit den Themen ermöglichen und andererseits die Kapazitätsgrenzen der KMVen nicht ins Endlose ausreizen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 11 Nov 2023 21:59:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/63063</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/63063</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen wie folgt neu zu fassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Allgemeine Regelungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium muss zu mindestens der Hälfte aus Frauen, inter*, nicht-binären, trans* oder agender Personen bestehen. Maßgeblich für die Definition von Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Geschlechtsidentität der Personen, über die ausschließlich die jeweilige Person entscheidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf nur sprechen, wem das Präsidium das Wort erteilt hat. Wer zur Sache sprechen will, hat sich bei dem Präsidium zu Wort zu melden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Über die Versammlungen ist ein Protokoll zu erstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium hat über jeden Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Tagesordnungspunkte kann jederzeit beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Redelisten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anträge </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bezüglich der Fristen für Anträge und Dringlichkeitsanträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig. Für die Quotierung der Antragskommission gelten die gleichen Regeln wie für das Präsidium (§ 1 Abs. 1).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium stellt die Fragen so, dass sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet die Versammlung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede*r Versammlungsteilnehmer*in kann die Teilung der Frage beantragen. Ist die Zulässigkeit der Teilung zweifelhaft, so entscheidet der*die Antragsteller*in. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage auf Verlangen vorzulesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abgestimmt wird durch Handzeichen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts Anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit verneint die Frage. Soweit gesetzliche Bestimmungen, Satzungen der Partei oder diese Geschäftsordnung geheime Wahlen oder Abstimmungen vorschreiben, ist entsprechend zu verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ist das Präsidium über das Ergebnis einer offenen Abstimmung nicht einig, so werden die Stimmen gezählt. Auf Anordnung des Präsidiums kann - wenn das Ergebnis nicht auf andere Weise zu ermitteln ist - eine Abstimmung im Wege des sogenannten “Hammelsprungs” durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder es von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen dürfen den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden können. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Versammlung kann auf Antrag beschließen, die Aussprache sofort zu beenden oder die Redeliste zu schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 Abs. 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt das Präsidium vorrangig das Wort. Der Antrag muss sich auf den zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt beziehen. In der Regel ist für einen Geschäftsordnungsantrag neben der Antragsbegründung nur eine weitere Wortmeldung möglich, das Wort ist einer*m Antragsgegner*in zu erteilen (Gegenrede). Auf Antrag kann die Versammlung mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder beschließen, die Debatte über einen Geschäftsordnungsantrag zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Redezeit wird durch das Präsidium festgelegt. Wird die Redezeit überschritten, ist der*m Redner*in nach einmaliger Mahnung das Wort zu entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium kann Redner*innen, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein*e Redner*in während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache hingewiesen worden, so muss ihr*ihm das Präsidium das Wort entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Personen- und Listenwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Personen- oder Listenwahlen sind mindestens für die Hälfte der Positionen FINTA* zu wählen. Die jeweiligen FINTA*-Plätze werden vor den entsprechenden offenen Plätzen gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stellen sich nicht genügend FINTA* zur Wahl, bleibt der entsprechende offene Platz ebenfalls unbesetzt. Das FINTA*-Forum kann sowohl über die Öffnung der offenen Plätze als auch über die Öffnung der FINTA*-Plätze entscheiden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Diese Regelung gilt für alle Wahlen, für die die Satzung kein abweichendes Verfahren vorschreibt. Im Weiteren gilt das Frauenstatut des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wortes „Frau“ das Wort „FINTA*“ tritt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 FINTA*-Forum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. ein FINTA*-Votum beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. ein FINTA*-Veto aussprechen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Zu demselben Antrag kann nur einmal ein FINTA*-Veto eingelegt werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Neufassung der Geschäftsordnung führt diverse kleinere Veränderungen ein, die die GO an die Praxis anpassen bzw. Verfahren transparenter und einfacher machen sollen. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 1: Der aktuelle Vorstand hat bereits eine Praxis eingeführt, die meistens ein Präsidium aus einem Vorstandsmitglied und einem anderen Mitglied aus dem Kreisverband vorsieht. Die Geschäftsordnung soll hier eine größere Flexibilität ermöglichen. Damit stets ein Präsidium (z.B. zur Eröffnung der KMV) vorhanden ist, sind die pol. GF und ihre Stellvertretung ohne Wahl durch die KMV immer Mitglieder im Präsidium. Der Rest des Paragraphen ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 2: Hier wurde Absatz eins an die neuen realistischen Fristen für Anträge angepasst. Wenn ein Antrag zwei Wochen vor der KMV gestellt wurde, kann er auch unter Verschiedenes behandelt werden, ein solcher Ausschluss ist nicht mehr nötig. Nach Beginn der Versammlung noch Tagesordnungspunkte aufzusetzen, ergibt wenig Sinn, wenn dazu keine Anträge mehr gestellt werden können, deshalb entfällt die Regelung. Das Absetzen von Tagesordnungspunkten wird in § 6 geregelt. Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3: Wenn sich in einer Debatte keine FINTA*-Personen mehr melden, ist sie grundsätzlich erst mal zu Ende. Wir schlagen vor, über die mögliche Öffnung einer geschlossenen Redeliste die FINTA*-Personen auf der Versammlung entscheiden zu lassen. Dies wurde teilweise auf KMVen schon so praktiziert, obwohl es nicht der Geschäftsordnung entsprach. Ein FINTA*-Forum bleibt ein wichtiger Raum für den Austausch unter diesen Personen, wenn er notwendig ist, auf einer KMV mit mindestens 50 Teilnehmer*innen ist die Durchführung allerdings komplex und deshalb bei den inhaltlichen Fragen und der Besetzung von Ämtern (§ 9) relevanter. In Absatz 2 etablieren wir die bereits genutzte Möglichkeit für das Präsidium andere Verfahren zur Redeliste (Rede, Gegenrede, feste Anzahl von Redebeiträgen) vorzuschlagen. Da nun kein Zusammenhang des FINTA*-Forums mit der Redeliste besteht, gehen die ehemaligen Absätze 3 und 4 in einen neuen § 9. Für Personen mit Redehindernissen wird eine individuelle Redezeitverlängerung ermöglicht. Dies ist ein Beitrag zum Abbau von Barrieren und ist auch beim Landesverband oder der Grünen Jugend so vorgesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 4: Dieser neue Paragraph regelt bisher ungeregelte Fragen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Fristen für Änderungsanträge: Bisher gab es keine Fristen für Änderungsanträge, diese werden hier in Kompatibilität mit den neuen Fristen in der Satzung festgelegt. Dies ermöglicht eine seriöse Diskussion und die Arbeit einer Antragskommission. Um im Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 5: Das bisher schon für Wahlen genutzte Verfahren über ein Abstimmungssystem, z.B. Abstimmungsgrün oder OpenSlides, wird jetzt der Standard und in der GO festgehalten (Absatz 5). Der Rest des § 5 bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 6: GO-Anträge aus dem Plenum machen KMVen unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Deshalb sollen Anträge zur Geschäftsordnung direkt vorn beim Präsidium gestellt werden. Dieses kann den Antrag mit der Antragsteller*in besprechen, in eine GO-konforme Form geben, der Versammlung erläutern und dann können die Pro-Rede des*der Antragsteller*in und eine ggf. erfolgende Gegenrede gehalten werden. Der zweite Absatz ist nachvollziehbarer gestaltet und mit dem neuen § 4 verknüpft. Der Rest des § 6 ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7: unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 8: Um klare Regeln für alle Wahlen zu haben, wird im letzten Absatz auf die entsprechenden Regelungen des Landesverbands verwiesen, diese werden bisher auch schon praktiziert (unten findet sich die Wahlordnung des Landesverbands).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 9: Die bisherigen Absätze 3 und 4 von § 3, die aus systematischen Gründen besser in einem eigenen Paragraphen aufgehoben sind. In Absatz 1 wurde die Entscheidung über die Öffnung der Redeliste aus den Aufgaben herausgenommen (siehe § 3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Hier findet ihr nochmal eine Übersicht der Änderungen:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>In § 1 Allgemeine Regelungen wird der erste Satz von Absatz 1 durch Folgendes ersetzt:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>In § 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung ersetze Absatz 1 durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Fasse § 3 Redelisten wie folgt neu:</strong><ol><li>„Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet.<em> Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</em></li><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Füge nach § 3 Redelisten einen neuen Paragraphen 4 „Anträge“ mit folgendem Inhalt ein:</strong><ol><li>„Bezüglich der Fristen für Anträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</li><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Füge an § 5 Abstimmungen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen können den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den ersten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den zweiten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die Versammlung kann auf Antrag die Aussprache sofort beenden oder die Redeliste schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><strong>Füge an § 8 Personen- und Listenwahlen einen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="9"><li><strong>Füge einen neuen Absatz § 9 FINTA*-Forum ein:</strong><ol><li>„Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*
 <ol><li>über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</li><li>ein FINTA*-Votum beschließen,</li><li>ein FINTA*-Veto aussprechen</li></ol></li><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.“</li></ol></li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 11 Nov 2023 21:52:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B4: Noah Rothe</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/Noah-Rothe-7469</link>
                        <author>Noah Rothe (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/Noah-Rothe-7469</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/2023-11-14/Noah-Rothe-7469/viewimage?sectionId=30958" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>26</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>männlich</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hallo,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>es ist absolut klar, dass es endlich eine*n Oberbürgermeister*in in Münster geben muss, um die Stadt in die Zukunft zu führen und nicht mehr unseren Vorhaben Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Letztes Mal waren wir haarscharf nicht in der Lage uns diesen Wunsch zu erfüllen. Doch diese Anstrengungen und Ressourcen sind nicht umsonst, sondern haben uns dem Ziel näher gebracht und sind jetzt eine Basis, auf der wir bauen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Doch wer bin ich, hier zu stehen und mich zu bewerben. Ich bin 26 Jahre als und mache studiere Archäologie. Für die Grüne Jugend war ich Geschäftsführer und Sprecher für Münster. Danach bin ich Mitglied im Landesvorstand gewesen. Zudem war ich im Bezirksvorstand Westfalen der Grünen. Als Mitglied der Kommission ist es mir wichtig einerseits für die potenziellen Kandidat*innen da zu sein, aber andererseits auch der Basis verpflichtet zu sein. Wir haben uns in Münster dem Vielfaltsstatut verschrieben und das muss sich auch bei unseren Leuten widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für mich gibt es zwei sehr unterschiedliche Hauptbeweggründe, die mich motivieren warum ich gerne Teil dieser Findungskommission werden möchte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auf der einen Seite habe ich es immer wieder erleben müssen, wie Leute spontan und/oder ohne Vorbereitung auf Ämter und Mandate kandidiert haben und sich dabei kaputt gemacht haben. Es braucht alle Unterstützung, die man bekommen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Andererseits ist es auch viel zu oft der Fall, dass Leute ohne die richtigen Netzwerke keine Chance haben an bestimmte Positionen zu kommen. Machen wir uns nichts vor: Es gibt immer eine Findungskommission, entweder wie bei diesem Mal eine demokratisch gewählte oder halt inoffizielle Zirkel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei Wahlkämpfen habe ich jahrelange Erfahrung sowohl in der Planung, als auch auf der Straße. Für die Grüne Jugend und für die Grünen habe ich in den letzten Jahren Bündnispolitik zu ganz vielen unterschiedlichen Themen betrieben und habe mich auch unabhängig davon in zivilgesellschaftlichen Orgas engagiert. Eure Stimme für mich wäre eine Stimme für einen anderen Blick auf die Stadt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich war nie im Kreisvorstand oder in der Ratsfraktion und möchte deshalb als Basismitglied eine junge &amp; neue Perspektive in die Kommission einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 2017 bin ich bei Bündnis 90/Die Grünen und meine Schwerpunkte sind hauptsächlich Sozialpolitik, Kulturpolitik und Innenpolitik/Antidiskriminierung. Zusätzlich habe ich ein paar kleine Steckenpferde und engagiere mich auch für Datensicherheit/Informationsfreiheit, Digitalpolitik und Tierrrechte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Über eure Stimme würde ich mich freuen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 10 Nov 2023 15:01:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Dringlichkeitsantrag Musikcampus</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/dringlichkeitsantrag-musikcampus-5582</link>
                        <author>AG Kultur (dort beschlossen am: 06.11.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/dringlichkeitsantrag-musikcampus-5582</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KMV möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Mitgliederversammlung des KV B90/GRÜNE/GAL Münster stellt fest, dass die Verwaltungsvorlage 0437/2023 die gravierenden Mängel der Vorlage 0924/2021, wie sie auf den beiden Mitgliederversammlungen am 17. und 31.März 2022 festgestellt wurden, in keiner Weise heilt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Mitgliederversammlung stellt fest, dass die von ihr auf Bitten der Grünen Fraktion und des Grünen Kreisvorstandes eingeräumte Umsetzungsfrist zur Klärung der Bauträgerschaft, der Baufinanzierung und eines Betriebskonzeptes von der Verwaltung nicht genutzt wurde und die notwendigen Voraussetzungen für einen Errichtungsbeschluss nicht gegeben sind.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Kreismitgliederschaft bestätigt nun zum 3.Male ihren grundsätzlichen Beschluss, den Musikcampus nicht weiter zu verfolgen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Sie knüpft daran die Erwartung, dass die Grüne Ratsfraktion umgehend alle notwendigen Schritte ergreift, dass Projekt Musikcampus zu beenden, um nicht weitere personelle, finanzielle und intellektuelle Ressourcen zu binden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die KMV fordert ihre Fraktion auf, die Verwaltung nachdrücklich zu verpflichten, nun endlich alternative Konzepte und Standorte für die Verbesserung der Arbeit von Westf. Schule für Musik, das Symphonieorchester und die Freie Szene auszuarbeiten und dabei auf eine möglichst schnelle Umsetzung zu achten.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bereits zwei Mal hat die KMV einen grundsätzlichen Ausstieg aus dem Projekt „Musikcampus“ beschlossen, weil kultur-, finanz- und umweltpolitische Sorgen so wie städtebauliche Vorbehalte nie ausgeräumt werden konnten. Im März einigten sich KMV und Grüne Fraktion darauf, der Verwaltung noch eine Jahresfrist einzuräumen, um wichtige Fragen zu klären und Bedenken zu minimieren. In der nun vorgelegten Verwaltungsvorlage 0437/2023 werden diese Erwartungen umfassend enttäuscht. Wie der Parteivorstand richtig argumentiert, müssten die im März gefassten Beschlüsse folgerichtig zu einer Ablehnung dieser Vorlage im Rat führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Stattdessen versuchen Teile der Fraktion, der Verwaltung ein Weiter so des siebenjährigen Trauerspiels zu ermöglichen. Dabei versuchen diese Fraktionsmitglieder bewusst, einen zeitlich leicht möglichen und im Übrigen auch zugesagten innerparteilichen Dialog durch einen eilig gefassten Ratsbeschluss faktisch zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Aufnahme dieses Eilantrages soll die Fraktion noch einmal dazu motivieren, eine Entscheidung in der Sache in den Dezember zu schieben und die Verständigung mit der Mitgliedschaft zu suchen. Im Falle, die Fraktion verweigert sich einer inhaltlichen Legitimation durch den KV soll dieser Beschluss dazu führen, dass die Fraktion umgehend (die Sperrfrist im Rat sind 6 Monate) an der Heilung ihres Alleingangs arbeitet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Nov 2023 16:35:11 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Dringlichkeitsantrag Musikcampus</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/dringlichkeitsantrag-musikcampus-16268</link>
                        <author>Tim Rohleder (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/dringlichkeitsantrag-musikcampus-16268</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ratsfraktion hat am 30.10. mehrheitlich einen Änderungsantrag zur aktuellen Musik-Campus-Vorlage (V/0437/2023) beschlossen. Darin soll das Projekt &quot;Musik-Campus&quot; weiterhin als gemeinsames Projekt mit der Universität realisiert werden; auch für die Komponente &quot;Kulturbau&quot; wird ein Hintertürchen gelassen. Dieses Vorgehen widerspricht eindeutig der KMV-Beschlusslage vom März und April letzten Jahres. Darin wurden diverse Bedingungen formuliert, die bis Mitte 2023 erfüllt werden sollten als Voraussetzung dafür, das Projekt weiter zu verfolgen. Diese sind insbesondere durch die Absage des BLB NRW, als alleiniger Bauherr des Projektes zu fungieren, nicht erfüllt worden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Angesichts dieses Widerspruchs sollte sich die Mitgliedschaft erneut mit dem Thema &quot;Musik-Campus&quot; befassen. Bitte setzt dieses daher auf die TO der nächsten KMV am 14.11.2023.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 06 Nov 2023 10:47:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B3: Peter Todeskino (**gewählt**)</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/peter-todeskino-62587</link>
                        <author>Peter Todeskino</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/peter-todeskino-62587</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/2023-11-14/peter-todeskino-62587/viewimage?sectionId=30958" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>65</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>Männlich</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Wahlkampf 2020 war ich Euer OB-Kandidat. Wir haben mit 47,4 % das Ziel leider knapp verpasst, Markus Lewe abzulösen. Mit einer guten Kandidat:in können wir es im nächsten Anlauf schaffen. Das zeigt das jüngste Politbarometer Münster mit immer noch sehr guten Zustimmungswerten für unsere Partei und für unsere Politik. Gerne bin ich mit dem Blick des OB-Wahlkämpfers 2020, mit meinen langjährigen Berufserfahungen in kommunalen Spitzenämtern (OB Kiel im Amt des Bürgermeisters, Bürgermeister, Stadtbaurat) und mit meiner seit 2005 bis heute bestehenden kommunalpolitischen Vernetzung im Grünkom e. V. (bundesweiter Zusammenschluss von GRÜNEN Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Dezernenten) behilflich, Euch in der OB-Findungskommission zu unterstützen und der Partei mit der OB-Findungskommission gute Wahlvorschläge zu unterbreiten. Es ist aus meiner Sicht eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im Team geeignete Kandidat:innen zu finden, die das gewünschte politische Profil erfüllen und letzlich persönlich in der Lage sind, nicht nur einen beherzten Wahlkampf zu führen, sondern auch das schwere Amt der münsterschen Verwaltungsspitze zu übernehmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 30 Oct 2023 19:25:46 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B2: Ralf Kiewit</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/ralf-kiewit-14712</link>
                        <author>Ralf Kiewit (BV-Nord; Bezirksbürgermeister)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/ralf-kiewit-14712</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/2023-11-14/ralf-kiewit-14712/viewimage?sectionId=30958" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>65</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>M</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Leute,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>hiermit bewerbe ich mich für eine Teilnahme an der grünen OB-Findungskommission.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anbei einige Daten zu meiner Person:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mitglied bei den Grünen bin ich seit 1984.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Zeit von 1989-1996 war ich für die Grünen in Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien aktiv. Seit dem 01.01.2017 bin ich Mitglied der BV-Nord, war von 2020-2022 Fraktionssprecher und bin seit Januar 2023 Bezirksbürgermeister für den Norden der Stadt.<br><br>
Neben meiner politischen Erfahrung bringe ich auch aus meiner beruflichen Tätigkeit Erfahrung in Personalangelegenheiten mit, da ich in verschiedenen öffentlichen Institutionen seit über 25 Jahren im Personalbereich tätig bin, zur Zeit als stellvertretender Personaldezernent an der Uni Münster.<br><br>
Mehr als die Hälfte der Münsteranerinnen und Münsteraner leben in den Außenstadtteilen. Die grüne Partei ist aufgrund ihrer Mitgliederstruktur sehr innenstadtorientiert. Es wird allerdings wesentlich darauf ankommen, eine Kandidatin/einen Kandidaten auszuwählen, die/der auch außerhalb der Innenstadt punkten kann. Für die Auswahl einer geeigneten Person für die OB-Wahl würde ich gern den Blick aus den Außenstadtteilen mit einbringen.<br><br>
Eine Teilnahme an der KMV am 14.11.2023 ist mir leider nicht möglich, da ich als Bezirksbürgermeister die zeitgleich stattfindende Sitzung der BV-Nord leiten muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Es wäre daher schön, wenn sich ein Mensch finden würde, der meine Kandidatur in die KMV einbringen würde. Vielen Dank dafür!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Beste Grüße aus dem Norden<br>
Ralf</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Oct 2023 18:00:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>VS: STATUT FÜR EINE VIELFÄLTIGE PARTEI</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62410</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62410</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Präambel</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Vielfalt unserer Partei ist unsere Stärke.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir teilen politische Macht und verstehen uns als Bündnispartei, die auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen offen ist für unterschiedliche Erfahrungen, Vorstellungen und Ansätze. Unsere Politik hat das Ziel, gemeinsam mit einer starken Zivilgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe Aller zu erkämpfen und diskriminierende Strukturen zu überwinden. Wir sind auf vielfältiges biographisches Erfahrungswissen und vielfältige Perspektiven angewiesen, um als Partei umfassende Antworten auf Fragen zu finden, die uns als gesamte Gesellschaft betreffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Am Beginn politischer Veränderung steht die Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vieles hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren in gemeinsamer Initiative mit Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und mit unserer Unterstützung zum Positiven verändert: bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Staatsangehörigkeitsrecht, bei der Ehe für alle oder bei der Inklusion. Doch trotz dieser unbestreitbaren Fortschritte sind nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser Leitbild ist die Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Pluralität anzuerkennen und zu leben bedeutet nicht, relativistisch gegenüber Haltungen und Positionierungen zu sein, die mit den grünen Werten von Selbstbestimmung, Freiheit und Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mitentscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich und durchlässig sind</strong>. Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen<strong>.</strong> Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei uns alle Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit haben, sich gleichberechtigt einzubringen, ihre Interessen zu vertreten und ihre Themen zu repräsentieren – ohne Barrieren, Hürden oder Vorurteile. Diese wollen wir in unseren Kreisverbandsstrukturen finden und einreißen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu gehört auch, unsichtbare, ausschließende Strukturen sichtbar zu machen. Wir wollen diese überwinden und den Zugang zu gleichberechtigter politischer Teilhabe gewährleisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser Ziel ist Zusammenhalt in Vielfalt</strong>. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem Kreisverband abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene begreifen wir als unseren demokratischen Auftrag.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen setzen wir es uns zur Aufgabe, unsere Strukturen so zu gestalten, dass sie in Bezug auf eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft inklusiv und nicht-diskriminierend wirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir stellen uns Diskriminierung auch inner</strong><strong>halb </strong><strong>unseres Kreisverbands e</strong><strong>ntschlossen entgegen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch kritische Selbstreflexion auf allen Ebenen wollen wir Wissen und Bewusstsein über bestehende oder mögliche Diskriminierungsmechanismen – gerade auch mehr-dimensional wirkende – in unserem KV verankern und diese Mechanismen abbauen. Diskriminierungsfälle innerhalb grüner Strukturen werden wir aktiv bearbeiten und Betroffene vor Diskriminierung und Rassismus schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dafür sind wir auf die Erfahrungen und Expertise der Parteimitglieder, die eigene Diskriminierungserfahrungen haben, angewiesen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir etablieren und stärken innerhalb unserer Strukturen geschützte Räume, in denen gerade Menschen mit Diskriminierungserfahrungen sich austauschen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>vernetzen und gegenseitig stärken können, und stellen dafür Ressourcen zur Verfügung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen dabei einen expliziten Fokus auf Menschen setzen, die Diskriminierung aufgrund rassistischer Zuschreibung erfahren, da hier sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in unserer Partei besonderer Handlungsbedarf besteht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch solidarische Bündnisse unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vertretungen diskriminierter Gruppen und ihr zivilgesellschaftliches Engagement.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alle Untergliederungen und Teilorganisationen sowie Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, diese Ziele zu achten und </strong><strong>zu ihrer Erreichung beizutragen.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Repräsentation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserem KV abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene und bei der Besetzung von Ämtern, Gremien und Kandidaturen für Mandaten ist unser Ziel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§</strong><strong> 2 Versammlungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Unsere Präsidien werden über das Jahr hinweg divers besetzt, damit sie die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Bei Veranstaltungen, die vom Kreisverband Münster organisiert werden, sollen die Referent*innen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Alle Veranstaltungen vom KV Münster sollen grundsätzlich barrierearm gestaltet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Tagungszeiten und -räume sollen nicht sozial ausschließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Einstellung von Arbeitnehmer*innen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der KV Münster verpflichtet sich als Arbeitgeber*in dem Vielfaltsstatut und der Stärkung von Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören. Bei bezahlten Stellen soll sich auf allen Qualifikationsebenen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Dazu sind Stellenausschreibungen und ihre Verbreitung so zu gestalten, dass sie den Zielen des Vielfaltsstatuts entsprechen und Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, besonders ansprechen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) In Bereichen, in denen Menschen, die diskriminierten Gruppen angehören, unterrepräsentiert sind, werden diese bei Einstellungen bei gleicher Kompetenz bevorzugt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Zusammenarbeit mit Partner*innen und Dienstleister*innen wird darauf geachtet, dass diese diskriminierungssensibel arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Empowerment und Weiterbildung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisverband Münster schafft Angebote zum Empowerment von diskriminierten oder in der Partei unterrepräsentierten Gruppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Kreisverband Münster schafft Angebote für die diversitätspolitische und diskriminierungskritische Aus- und Weiterbildung der Amtsträger*innen und Führungskräfte der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kreisverband stellt für diese Aufgaben ausreichend Mittel und Personalressourcen zur Verfügung. Der Kreisvorstand stellt dies sicher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Entsendung in den Landesdiversitätsrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung vergibt Voten für die Wahl der/s Delegierten bzw. Ersatzdelegierten des Bezirksverbands Westfalen in den Landesdiversitätsrat NRW.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Antirassismus-Budget</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband stellt jährlich mindestens 1% seines Etats für Empowerment und Weiterbildung im Sinne des Vielfaltsstatuts zur Verfügung; davon mindestens die Hälfte für Empowerment und Weiterbildung von Betroffenen von Rassismus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Geltung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Vielfalts-Statut ist Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes Münster. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Arbeitsgruppen, Arbeitskreise, Fraktionen, Geschäftsstellen, Mandatsträger*innen, Ortsverbände und Vorstände sind aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihrer politischen Arbeit und ggf. ihren Gremien beitragen, soweit die Regelungen dieses Statuts nicht direkt anwendbar sind.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei der Landesdelegiertenkonferenz am 21.08.2021 in Dortmund wurde das Vielfaltsstatut als Bestandteil der Satzung des Landesverbands von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN NRW beschlossen. Damit einhergehend wurden alle Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände aufgefordert, entsprechende Regelungen in ihre Satzungen aufzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die zur gesellschaftlichen Vielfalt in ihren Gremien beitragen. Mit dem vorliegenden Vorschlag kommen wir dieser Aufforderung nun nach.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Warum brauchen wir ein Vielfaltsstatut?</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Münster hatten 2021 25,9 % der Einwohner*innen eine Einwanderungsgeschichte, d.h. sie sind keine deutschen Staatsangehörigen und/oder wurden selbst oder mindestens einer ihrer Elternteile außerhalb Deutschlands geboren. 11,1 % von ihnen waren mangels deutscher Staatsangehörigkeit nicht wahlberechtigt. Aufgrund der Einbürgerungen der 2015/16 hierher geflüchteten Menschen und des Krieges in der Ukraine dürften sich diese Zahlen 2023 anders darstellen; dennoch zeigen sie, dass es in unserem Kreisverband bisher nicht gelingt, diese Bevölkerungsteile auch nur annähernd repräsentativ abzubilden. Dadurch entgehen uns nicht nur wertvolle Perspektiven für die Parteiarbeit, sondern auch ein großes Wähler*innenpotenzial, das wir angesichts schwindender Zustimmungsraten zur Demokratie unbedingt heben müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichzeitig stellen sie nur eine der gesellschaftlich diskriminierten Gruppen dar, deren politische Teilhabe wir mit Hilfe des Vielfaltsstatuts in den kommenden Jahren besonders in den Fokus rücken möchten. Dazu gehören alle, die in Bezug auf Geschlecht, eine rassistische, antisemitische oder antiziganistische Zuschreibung, die Religion und Weltanschauung, eine Behinderung oder Erkrankung, das Lebensalter, die Sprache, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, den sozialen oder Bildungsstatus oder die Herkunft diskriminiert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zunächst möchten wir als Kreisvorstand den Fokus unserer Vielfaltsarbeit auf jene lenken, die von Rassismus betroffen sind und/oder eine Einwanderungsgeschichte haben. Gleichzeitig rufen wir unsere Mitglieder explizit dazu auf, sich sowohl dabei als auch in Bezug auf die anderen genannten Gruppen einzubringen, um gemeinsam einen inklusiveren KV zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><a href="https://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/Integration_kommunal/Integrationsprofile/Integrationsprofile---M_nster.pdf"><span class="underline">https://www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/Integration_kommunal/Integrationsprofile/Integrationsprofile---M_nster.pdf</span></a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 28 Oct 2023 09:08:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62389</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62389</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen wie folgt neu zu fassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Allgemeine Regelungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium muss zu mindestens der Hälfte aus Frauen, inter*, nicht-binären, trans* oder agender Personen bestehen. Maßgeblich für die Definition von Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Geschlechtsidentität der Personen, über die ausschließlich die jeweilige Person entscheidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf nur sprechen, wem das Präsidium das Wort erteilt hat. Wer zur Sache sprechen will, hat sich bei dem Präsidium zu Wort zu melden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Über die Versammlungen ist ein Protokoll zu erstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium hat über jeden Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Tagesordnungspunkte kann jederzeit beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Redelisten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anträge </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bezüglich der Fristen für Anträge und Dringlichkeitsanträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig. Für die Quotierung der Antragskommission gelten die gleichen Regeln wie für das Präsidium (§ 1 Abs. 1).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium stellt die Fragen so, dass sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet die Versammlung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede*r Versammlungsteilnehmer*in kann die Teilung der Frage beantragen. Ist die Zulässigkeit der Teilung zweifelhaft, so entscheidet der*die Antragsteller*in. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage auf Verlangen vorzulesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abgestimmt wird durch Handzeichen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts Anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit verneint die Frage. Soweit gesetzliche Bestimmungen, Satzungen der Partei oder diese Geschäftsordnung geheime Wahlen oder Abstimmungen vorschreiben, ist entsprechend zu verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ist das Präsidium über das Ergebnis einer offenen Abstimmung nicht einig, so werden die Stimmen gezählt. Auf Anordnung des Präsidiums kann - wenn das Ergebnis nicht auf andere Weise zu ermitteln ist - eine Abstimmung im Wege des sogenannten “Hammelsprungs” durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder es von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen dürfen den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden können. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Versammlung kann auf Antrag beschließen, die Aussprache sofort zu beenden oder die Redeliste zu schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 Abs. 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt das Präsidium vorrangig das Wort. Der Antrag muss sich auf den zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt beziehen. In der Regel ist für einen Geschäftsordnungsantrag neben der Antragsbegründung nur eine weitere Wortmeldung möglich, das Wort ist einer*m Antragsgegner*in zu erteilen (Gegenrede). Auf Antrag kann die Versammlung mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder beschließen, die Debatte über einen Geschäftsordnungsantrag zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Redezeit wird durch das Präsidium festgelegt. Wird die Redezeit überschritten, ist der*m Redner*in nach einmaliger Mahnung das Wort zu entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium kann Redner*innen, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein*e Redner*in während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache hingewiesen worden, so muss ihr*ihm das Präsidium das Wort entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Personen- und Listenwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Personen- oder Listenwahlen sind mindestens für die Hälfte der Positionen FINTA* zu wählen. Die jeweiligen FINTA*-Plätze werden vor den entsprechenden offenen Plätzen gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stellen sich nicht genügend FINTA* zur Wahl, bleibt der entsprechende offene Platz ebenfalls unbesetzt. Das FINTA*-Forum kann sowohl über die Öffnung der offenen Plätze als auch über die Öffnung der FINTA*-Plätze entscheiden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Diese Regelung gilt für alle Wahlen, für die die Satzung kein abweichendes Verfahren vorschreibt. Im Weiteren gilt das Frauenstatut des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wortes „Frau“ das Wort „FINTA*“ tritt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 FINTA*-Forum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. ein FINTA*-Votum beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. ein FINTA*-Veto aussprechen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Neufassung der Geschäftsordnung führt diverse kleinere Veränderungen ein, die die GO an die Praxis anpassen bzw. Verfahren transparenter und einfacher machen sollen. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 1: Der aktuelle Vorstand hat bereits eine Praxis eingeführt, die meistens ein Präsidium aus einem Vorstandsmitglied und einem anderen Mitglied aus dem Kreisverband vorsieht. Die Geschäftsordnung soll hier eine größere Flexibilität ermöglichen. Damit stets ein Präsidium (z.B. zur Eröffnung der KMV) vorhanden ist, sind die pol. GF und ihre Stellvertretung ohne Wahl durch die KMV immer Mitglieder im Präsidium. Der Rest des Paragraphen ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 2: Hier wurde Absatz eins an die neuen realistischen Fristen für Anträge angepasst. Wenn ein Antrag zwei Wochen vor der KMV gestellt wurde, kann er auch unter Verschiedenes behandelt werden, ein solcher Ausschluss ist nicht mehr nötig. Nach Beginn der Versammlung noch Tagesordnungspunkte aufzusetzen, ergibt wenig Sinn, wenn dazu keine Anträge mehr gestellt werden können, deshalb entfällt die Regelung. Das Absetzen von Tagesordnungspunkten wird in § 6 geregelt. Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3: Wenn sich in einer Debatte keine FINTA*-Personen mehr melden, ist sie grundsätzlich erst mal zu Ende. Wir schlagen vor, über die mögliche Öffnung einer geschlossenen Redeliste die FINTA*-Personen auf der Versammlung entscheiden zu lassen. Dies wurde teilweise auf KMVen schon so praktiziert, obwohl es nicht der Geschäftsordnung entsprach. Ein FINTA*-Forum bleibt ein wichtiger Raum für den Austausch unter diesen Personen, wenn er notwendig ist, auf einer KMV mit mindestens 50 Teilnehmer*innen ist die Durchführung allerdings komplex und deshalb bei den inhaltlichen Fragen und der Besetzung von Ämtern (§ 9) relevanter. In Absatz 2 etablieren wir die bereits genutzte Möglichkeit für das Präsidium andere Verfahren zur Redeliste (Rede, Gegenrede, feste Anzahl von Redebeiträgen) vorzuschlagen. Da nun kein Zusammenhang des FINTA*-Forums mit der Redeliste besteht, gehen die ehemaligen Absätze 3 und 4 in einen neuen § 9. Für Personen mit Redehindernissen wird eine individuelle Redezeitverlängerung ermöglicht. Dies ist ein Beitrag zum Abbau von Barrieren und ist auch beim Landesverband oder der Grünen Jugend so vorgesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 4: Dieser neue Paragraph regelt bisher ungeregelte Fragen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Fristen für Änderungsanträge: Bisher gab es keine Fristen für Änderungsanträge, diese werden hier in Kompatibilität mit den neuen Fristen in der Satzung festgelegt. Dies ermöglicht eine seriöse Diskussion und die Arbeit einer Antragskommission. Um im Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li>Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 5: Das bisher schon für Wahlen genutzte Verfahren über ein Abstimmungssystem, z.B. Abstimmungsgrün oder OpenSlides, wird jetzt der Standard und in der GO festgehalten (Absatz 5). Der Rest des § 5 bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 6: GO-Anträge aus dem Plenum machen KMVen unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Deshalb sollen Anträge zur Geschäftsordnung direkt vorn beim Präsidium gestellt werden. Dieses kann den Antrag mit der Antragsteller*in besprechen, in eine GO-konforme Form geben, der Versammlung erläutern und dann können die Pro-Rede des*der Antragsteller*in und eine ggf. erfolgende Gegenrede gehalten werden. Der zweite Absatz ist nachvollziehbarer gestaltet und mit dem neuen § 4 verknüpft. Der Rest des § 6 ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7: unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 8: Um klare Regeln für alle Wahlen zu haben, wird im letzten Absatz auf die entsprechenden Regelungen des Landesverbands verwiesen, diese werden bisher auch schon praktiziert (unten findet sich die Wahlordnung des Landesverbands).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 9: Die bisherigen Absätze 3 und 4 von § 3, die aus systematischen Gründen besser in einem eigenen Paragraphen aufgehoben sind. In Absatz 1 wurde die Entscheidung über die Öffnung der Redeliste aus den Aufgaben herausgenommen (siehe § 3).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Hier findet ihr nochmal eine Übersicht der Änderungen:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><strong>In § 1 Allgemeine Regelungen wird der erste Satz von Absatz 1 durch Folgendes ersetzt:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li><strong>In § 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung ersetze Absatz 1 durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li><strong>Fasse § 3 Redelisten wie folgt neu:</strong><ol><li>„Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet.<em> Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</em></li><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="4"><li><strong>Füge nach § 3 Redelisten einen neuen Paragraphen 4 „Anträge“ mit folgendem Inhalt ein:</strong><ol><li>„Bezüglich der Fristen für Anträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.</li><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.“</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="5"><li><strong>Füge an § 5 Abstimmungen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen können den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="6"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den ersten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="7"><li><strong>Ersetze in § 6 Anträge zur Geschäftsordnung den zweiten Absatz durch:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Die Versammlung kann auf Antrag die Aussprache sofort beenden oder die Redeliste schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="8"><li><strong>Füge an § 8 Personen- und Listenwahlen einen folgenden neuen Absatz an:</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="9"><li><strong>Füge einen neuen Absatz § 9 FINTA*-Forum ein:</strong><ol><li>„Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*
 <ol><li>über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</li><li>ein FINTA*-Votum beschließen,</li><li>ein FINTA*-Veto aussprechen</li></ol></li><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.“</li></ol></li></ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Oct 2023 21:09:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62376</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62376</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt die Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen wie folgt neu zu fassen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Allgemeine Regelungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung eingesetzt. Die politische Geschäftsführung und ihre Stellvertretung sind geborene Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium muss zu mindestens der Hälfte aus Frauen, inter*, nicht-binären, trans* oder agender Personen bestehen. Maßgeblich für die Definition von Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen (fortan FINTA*) im Sinne dieser Geschäftsordnung ist die Geschlechtsidentität der Personen, über die ausschließlich die jeweilige Person entscheidet.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Es darf nur sprechen, wem das Präsidium das Wort erteilt hat. Wer zur Sache sprechen will, hat sich bei dem Präsidium zu Wort zu melden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Über die Versammlungen ist ein Protokoll zu erstellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Ablauf der Kreismitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Zu Beginn der Versammlung wird die Tagesordnung beschlossen. Verhandlungsgegenstände bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung einer einfachen Mehrheit der Anwesenden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt wurden. Eine Ergänzung der angekündigten Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte bedarf einer 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium hat über jeden Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Tagesordnungspunkte kann jederzeit beschlossen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Redelisten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Es werden getrennte Redelisten geführt: eine quotierte und eine offene. FINTA* können auf der quotierten Redeliste sprechen, die offene Liste ist offen für alle Geschlechter. Durch getrennte Redelisten wird das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Ist die Redeliste der FINTA* erschöpft, so wird die Aussprache zum Tagesordnungspunkt beendet. Auf Antrag einer FINTA*-Person kann mit Mehrheit der anwesenden FINTA* über die Öffnung der Redeliste entschieden werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Reihenfolge der Redner*innen bestimmt sich nach der Reihenfolge der Wortmeldungen für die jeweiligen Redelisten, die abwechselnd aufgerufen werden. Das Präsidium kann zu Beginn der Aussprache einzelnen oder mehreren Berichterstatter*innen das Wort erteilen sowie ein anderes Verfahren zur Auswahl der Redner*innen (z.B. eine feste Anzahl von gelosten Redebeiträgen) vorschlagen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Eine individuelle Redezeitverlängerung um 1/4 der Redezeit kann unter Angabe des Redehindernisses bei dem Präsidium beantragt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Anträge </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bezüglich der Fristen für Anträge und Dringlichkeitsanträge gilt § 6 der Satzung. Änderungsanträge zu Anträgen müssen 5 Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen oder zu Anträgen auf Sonder-KMVen können davon abweichend bis zum Beginn der Versammlung eingereicht werden. Auf Vorschlag des Präsidiums kann die Versammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit abweichende Regelungen beschließen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Im Vorfeld einer KMV kann der Vorstand eine Antragskommission einsetzen. Diese soll die Behandlung der Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereiten. Ihre Empfehlungen bilden die Grundlage des Abstimmungsverfahrens. Ihre Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der Kommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig. Für die Quotierung der Antragskommission gelten die gleichen Regeln wie für das Präsidium (§ 1 Abs. 1).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Legt die Antragskommission keinen Verfahrensvorschlag vor oder ist keine Antragskommission eingesetzt, kann das Präsidium einen Vorschlag zum Verfahren machen. Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Die Versammlung kann auf Antrag die Beratung eines Antrags auf eine spätere Kreismitgliederversammlung vertagen, an den Kreisvorstand oder die Ratsfraktion zur Beratung überweisen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Abstimmungen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Das Präsidium stellt die Fragen so, dass sie sich mit Ja oder Nein beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht. Über die Fassung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet die Versammlung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Jede*r Versammlungsteilnehmer*in kann die Teilung der Frage beantragen. Ist die Zulässigkeit der Teilung zweifelhaft, so entscheidet der*die Antragsteller*in. Unmittelbar vor der Abstimmung ist die Frage auf Verlangen vorzulesen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Abgestimmt wird durch Handzeichen. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen, die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts Anderes vorschreiben, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit verneint die Frage. Soweit gesetzliche Bestimmungen, Satzungen der Partei oder diese Geschäftsordnung geheime Wahlen oder Abstimmungen vorschreiben, ist entsprechend zu verfahren.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Ist das Präsidium über das Ergebnis einer offenen Abstimmung nicht einig, so werden die Stimmen gezählt. Auf Anordnung des Präsidiums kann - wenn das Ergebnis nicht auf andere Weise zu ermitteln ist - eine Abstimmung im Wege des sogenannten “Hammelsprungs” durchgeführt werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Geheim durchzuführende Wahlen können elektronisch durchgeführt werden. Wo eine elektronisch durchgeführte Wahl gesetzlich nicht möglich oder es von der Versammlung anders gewünscht ist, kann auf elektronischem Wege auch ein Meinungsbild eingeholt werden, zu dem eine anschließende schriftliche Bestätigungswahl durchgeführt wird. Die Nutzung elektronischer Abstimmungsmöglichkeiten erfolgt anonym, die abgegebenen Stimmen dürfen den anwesenden Mitgliedern nicht individuell zugeordnet werden können. Vor dem Einsatz von elektronischen Abstimmungssystemen wird das System ausführlich erklärt und eine Testabstimmung durchgeführt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Anträge zur Geschäftsordnung sind mündlich oder schriftlich bei dem Präsidium zu stellen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Die Versammlung kann auf Antrag beschließen, die Aussprache sofort zu beenden oder die Redeliste zu schließen. Ein Antrag auf Vertagung oder Verweisung nach § 4 Abs. 4 geht bei der Abstimmung dem Antrag auf Beendigung der Aussprache, dieser dem Antrag auf Schluss der Redeliste vor.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt das Präsidium vorrangig das Wort. Der Antrag muss sich auf den zur Verhandlung stehenden Tagesordnungspunkt beziehen. In der Regel ist für einen Geschäftsordnungsantrag neben der Antragsbegründung nur eine weitere Wortmeldung möglich, das Wort ist einer*m Antragsgegner*in zu erteilen (Gegenrede). Auf Antrag kann die Versammlung mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder beschließen, die Debatte über einen Geschäftsordnungsantrag zu eröffnen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Ordnungsmaßnahmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Redezeit wird durch das Präsidium festgelegt. Wird die Redezeit überschritten, ist der*m Redner*in nach einmaliger Mahnung das Wort zu entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Das Präsidium kann Redner*innen, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein*e Redner*in während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache hingewiesen worden, so muss ihr*ihm das Präsidium das Wort entziehen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Personen- und Listenwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Bei Personen- oder Listenwahlen sind mindestens für die Hälfte der Positionen FINTA* zu wählen. Die jeweiligen FINTA*-Plätze werden vor den entsprechenden offenen Plätzen gewählt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Stellen sich nicht genügend FINTA* zur Wahl, bleibt der entsprechende offene Platz ebenfalls unbesetzt. Das FINTA*-Forum kann sowohl über die Öffnung der offenen Plätze als auch über die Öffnung der FINTA*-Plätze entscheiden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Diese Regelung gilt für alle Wahlen, für die die Satzung kein abweichendes Verfahren vorschreibt. Im Weiteren gilt das Frauenstatut des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Wortes „Frau“ das Wort „FINTA*“ tritt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Abseits dieser Regelungen gilt die Wahlordnung des Landesverbands NRW von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 9 FINTA*-Forum</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Der Antrag wird bei Bedarf mit einer Pro- und einer Contra-Rede von FINTA* behandelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis der gesamten Versammlung mit. Das Präsidium der Versammlung ist für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*-Forum teilnehmen, verantwortlich. Dieses Parallelprogramm muss inhaltlich unabhängig von der Versammlung sein. Das FINTA*-Forum gilt als Teil der jeweiligen Versammlung. Auf dem FINTA*-Forum können die anwesenden FINTA*</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a. über die Öffnung von FINTA*-Plätzen für alle Mitglieder entscheiden (siehe §8),</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b. ein FINTA*-Votum beschließen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c. ein FINTA*-Veto aussprechen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den FINTA* durchzuführen. Es kann ein FINTA*-Votum, ein FINTA*-Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA*-Veto beschlossen werden. Die Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit der anwesenden FINTA* getroffen. Ein FINTA*-Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Ein vor der Abstimmung der gesamten Versammlung beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Neufassung der Geschäftsordnung führt diverse kleinere Veränderungen ein, die die GO an die Praxis anpassen bzw. Verfahren transparenter und einfacher machen sollen. Im Einzelnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 1: Der aktuelle Vorstand hat bereits eine Praxis eingeführt, die meistens ein Präsidium aus einem Vorstandsmitglied und einem anderen Mitglied aus dem Kreisverband vorsieht. Die Geschäftsordnung soll hier eine größere Flexibilität ermöglichen. Damit stets ein Präsidium (z.B. zur Eröffnung der KMV) vorhanden ist, sind die pol. GF und ihre Stellvertretung ohne Wahl durch die KMV immer Mitglieder im Präsidium. Der Rest des Paragraphen ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 2: Hier wurde Absatz eins an die neuen realistischen Fristen für Anträge angepasst. Wenn ein Antrag zwei Wochen vor der KMV gestellt wurde, kann er auch unter Verschiedenes behandelt werden, ein solcher Ausschluss ist nicht mehr nötig. Nach Beginn der Versammlung noch Tagesordnungspunkte aufzusetzen, ergibt wenig Sinn, wenn dazu keine Anträge mehr gestellt werden können, deshalb entfällt die Regelung. Das Absetzen von Tagesordnungspunkten wird in § 6 geregelt. Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 3: Wenn sich in einer Debatte keine FINTA*-Personen mehr melden, ist sie grundsätzlich erst mal zu Ende. Wir schlagen vor, über die mögliche Öffnung einer geschlossenen Redeliste die FINTA*-Personen auf der Versammlung entscheiden zu lassen. Dies wurde teilweise auf KMVen schon so praktiziert, obwohl es nicht der Geschäftsordnung entsprach. Ein FINTA*-Forum bleibt ein wichtiger Raum für den Austausch unter diesen Personen, wenn er notwendig ist, auf einer KMV mit mindestens 50 Teilnehmer*innen ist die Durchführung allerdings komplex und deshalb bei den inhaltlichen Fragen und der Besetzung von Ämtern (§ 9) relevanter. In Absatz 2 etablieren wir die bereits genutzte Möglichkeit für das Präsidium andere Verfahren zur Redeliste (Rede, Gegenrede, feste Anzahl von Redebeiträgen) vorzuschlagen. Da nun kein Zusammenhang des FINTA*-Forums mit der Redeliste besteht, gehen die ehemaligen Absätze 3 und 4 in einen neuen § 9. Für Personen mit Redehindernissen wird eine individuelle Redezeitverlängerung ermöglicht. Dies ist ein Beitrag zum Abbau von Barrieren und ist auch beim Landesverband oder der Grünen Jugend so vorgesehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 4: Dieser neue Paragraph regelt bisher ungeregelte Fragen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li><ol><li><ol><li><ol><li>Fristen für Änderungsanträge: Bisher gab es keine Fristen für Änderungsanträge, diese werden hier in Kompatibilität mit den neuen Fristen in der Satzung festgelegt. Dies ermöglicht eine seriöse Diskussion und die Arbeit einer Antragskommission. Um im Einzelfällen von diesen Fristen abweichen zu können, gibt es eine entsprechende Klausel.</li><li>Der Vorstand hat schon öfter eine Antragskommission eingerichtet, diese wird hier auf geschäftsordnungstechnisch solide Füße gestellt.</li><li>Nicht bei jeder KMV wird eine Antragskommission notwendig sein. In diesem Fall schlägt das Präsidium ein Abstimmungsverfahren vor, grundlegende Regeln sind hier bereits festgelegt.</li><li>Die Vertagung von Anträgen wird nun hier geregelt (vorher § 6).</li></ol></li></ol></li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 5: Das bisher schon für Wahlen genutzte Verfahren über ein Abstimmungssystem, z.B. Abstimmungsgrün oder OpenSlides, wird jetzt der Standard und in der GO festgehalten (Absatz 5). Der Rest des § 5 bleibt unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 6: GO-Anträge aus dem Plenum machen KMVen unübersichtlich und wenig nachvollziehbar. Deshalb sollen Anträge zur Geschäftsordnung direkt vorn beim Präsidium gestellt werden. Dieses kann den Antrag mit der Antragsteller*in besprechen, in eine GO-konforme Form geben, der Versammlung erläutern und dann können die Pro-Rede des*der Antragsteller*in und eine ggf. erfolgende Gegenrede gehalten werden. Der zweite Absatz ist nachvollziehbarer gestaltet und mit dem neuen § 4 verknüpft. Der Rest des § 6 ist unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 7: unverändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 8: Um klare Regeln für alle Wahlen zu haben, wird im letzten Absatz auf die entsprechenden Regelungen des Landesverbands verwiesen, diese werden bisher auch schon praktiziert (unten findet sich die Wahlordnung des Landesverbands).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>§ 9: Die bisherigen Absätze 3 und 4 von § 3, die aus systematischen Gründen besser in einem eigenen Paragraphen aufgehoben sind. In Absatz 1 wurde die Entscheidung über die Öffnung der Redeliste aus den Aufgaben herausgenommen (siehe § 3).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Oct 2023 20:34:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B1: Maria Klein-Schmeink (**gewählt**)</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/maria-klein-schmeink-36397</link>
                        <author>Maria Klein-Schmeink (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/maria-klein-schmeink-36397</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/2023-11-14/maria-klein-schmeink-36397/viewimage?sectionId=30958" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>65</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>weiblich</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ihr lieben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ich möchte meine langjährigen Erfahrungen aus dem Rat, im Landtag NRW als Referentin u.a. auch für Kommunalpolitik, aus dem Bundestag und aus 2 OB-Wahlkandidaturen in die Findungskommission einbringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Herzliche Grüße</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Maria</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Sep 2023 17:41:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>OB: Einrichtung einer OB-Findungskommission</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/einrichtung-einer-ob-findungskommission-41649</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 07.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/einrichtung-einer-ob-findungskommission-41649</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die soziale und ökologische Transformation unserer Stadt ist die entscheidende Herausforderung unserer Zeit, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Die Klimakrise, das Artensterben, die immer größere Schere zwischen Arm und Reich, die Angriffe von Demokratiefeind*innen auf unsere Gesellschaft verstärken sich. Die Krisen zeigen, dass wir deutlich mehr machen müssen, um weiter in Frieden, Freiheit und Wohlstand auf diesem Planeten und in unserer Stadt leben zu können. In den letzten Jahren haben wir GRÜNE wichtige Schritte unternommen, um Münster als nachhaltige, lebenswerte, weltoffene und gerechte Stadt zu gestalten. Wir sehen jedoch an allen Ecken dieser Stadt, dass dies noch nicht ausreichend ist. Wir wollen daher die Transformation nach der Kommunal- und Oberbürgemeister*innenwahlen 2025 entschieden voranbringen. Die Münsteraner Wähler*innen haben uns zuletzt bei der Landtags- und Bundestagswahl ihr Vertrauen als stärkste Kraft geschenkt. Im Rathaus führen wir seit über zwei Jahren die Mehrheit an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Rückenwind für eine zukunftsfähige, sozial-ökologische Politik werden wir bei den anstehenden Wahlen auf kommunaler Ebene ein überzeugendes Grünes Angebot für die Position an der Stadtspitze machen. Ein*e grüne*r Oberbürgermeister*in (OB) an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung verdeutlicht den Willen, die soziale und ökologische Transformation Münsters voranzutreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um am Ende den*die beste*n Kandidat*in auswählen zu können, richtet die Mitgliederversammlung eine Findungskommission OB-Kandidatur ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung setzt den Rahmen für ein Profil möglicher Kandidat*innen, das der OB-Findungskommission als Zielvorstellung und Leitlinie für die Kandidat*innensuche dient:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Politikerfahrung, d.h. Erfahrung in der Organisation von politischen Mehrheiten und der politischen Kommunikation,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Parteiprogrammatik, d.h. eine GRÜNE Mitgliedschaft und/oder ein sehr starkes Grün-verbundenes Profil,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kommunikationsstärke, auch mit Blick auf die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kampagnen- und Wahlkampferfahrung, insbesondere als Kandidat*in,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Anschluss- und Mehrheitsfähigkeit im Hinblick auf Erfolgsaussichten und weiteren Unterstützer*innen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bezug zu Münster, d.h. aus Münster oder mit einem schlüssigen Narrativ mit Münster zu verbinden,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bekanntheit und Vernetzung innerhalb der Münsteraner Stadtgesellschaft,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Führungserfahrung und Verwaltungskenntnis.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung begrüßt insbesondere das Interesse an einer Kandidatur von FINTA*-Personen, BIPoC, Menschen mit internationaler Geschichte und von Menschen mit Behinderung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kommission hat folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Sie steuert den Prozess der Kandidat*innenaufstellung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Sie nimmt Interessensbekundungen und Vorschläge für die Kandidatur entgegen und führt mit potentiellen Kandidat*innen vorbereitende Gespräche.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Zu gegebener Zeit informiert sie die Mitglieder über die Kandidat*innen und den Prozess bis zu einer Entscheidung auf einer Kreismitgliederversammlung. Die Kommission trifft keine Vorentscheidung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beruft folgende sechs Mitglieder in die Kommission:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Für den Kreisvorstand: Judith Petersen und Corinna Schoneberg</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Für die Ratsfraktion: Sylvia Rietenberg, Albert Wenzel</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>2 weitere von der KMV gewählte Menschen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kommission tagt und berät nicht-öffentlich, alle Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über alle potentiellen Kandidat*innen sowie die Beratungen der Kommission verpflichtet. Die Kommission richtet ein zentrales Mailpostfach zur Entgegennahme von Vorschlägen ein, auf das nur die Mitglieder Zugriff haben. Die Vertreter*innen des Kreisvorstands in der Kommission koordinieren die Arbeit der Kommission und sind erste Ansprechpartner*innen. Die Kommission ist nach dem Frauenstatut quotiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach ihrer Konstituierung ruft die Kommission alle Mitglieder dazu auf, Vorschläge einzureichen oder ihr Interesse zu bekunden. Dafür setzt sie eine geeignete Frist.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 12 Sep 2023 23:43:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Positionierung der Partei gegen Rechtspopulismus</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/positionierung-der-partei-gegen-rechtspopulismus-35953</link>
                        <author>Jan Rinke (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/positionierung-der-partei-gegen-rechtspopulismus-35953</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die KMV möge folgende <strong>Resolution</strong> beschließen:<br><br>
Der Kreisverband Münster bittet den Bundesvorstand, in anstehenden Wahlkampagnen<br>
zusätzlich zu den Sachargumenten für grüne Politik die Positionierung unser Partei gegen Rechtspopulismus zu betonen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>1.</strong> Die Verunsichung von Bürger*innen in aktuelle und erwartbare gravierende Krisenlagen bietet einen großen Nährboden für zustimmung zu antidemokratischen Tendenzen. Wir sehen es als unsere historische Verantwortung an, auch in Kampagnen die Wahlbevölkerung über die Folgen rechtsradikaler Politik aufzuklären; bereits jetzt schreckt der momentane Erfolg der AfD dazu, Migrant*innen davon ab, in Deutschland Chancen zu ergreifen.<br><strong>2. </strong>Rein wahltaktisch wird ein derartiges Kampagnenprofil in unserem Stimmpotential Sympathien hervorrufen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 04 Aug 2023 10:28:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>