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            <title>KMV Grüne Münster 14.11.2023 – Strukturen: Änderungsanträge</title>
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                <title>KMV Grüne Münster 14.11.2023 – Strukturen: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>S3 zu Satzung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/70484</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 14.11.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30962_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 121:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitgliederversammlung (MV) ist oberstes beschlussfassendes Organ des KV, ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst oder durch Urabstimmung aufgehoben werden.</li></ul><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><p>Die Mitgliederversammlung (MV) ist oberstes beschlussfassendes Organ des KV, ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst oder durch Urabstimmung aufgehoben werden.</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>Die Mitgliederversammlung tritt grundsätzlich als Versammlung an dem in der Einladung genannten Ort zusammen. Davon abweichend kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung geboten ist; die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.</p></li><li value="b"><p>Der Vorstand stellt sicher, dass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung, die als Videokonferenz durchgeführt wird, teilzunehmen; dazu gehört insbesondere, dass auch die Einwahl per Telefon technisch möglich sein muss.</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><ol><li><p>Die Mitgliederversammlung tritt grundsätzlich als Versammlung an dem in der Einladung genannten Ort zusammen. Davon abweichend kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand, er ist in seinem Ermessen dazu frei.</p></li><li><p>Der Vorstand stellt sicher, dass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung, die als Videokonferenz durchgeführt wird, teilzunehmen; dazu gehört insbesondere, dass auch die Einwahl per Telefon technisch möglich sein muss.</p></li></ol></li></ul><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vorher per Post oder E-Mail an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf drei Tage verkürzt werden oder die Tagesordnung einer bereits einberufenen MV geändert werden.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von 4 Wochen einberufen. In dringlichen Fällen kann die Ladungsfrist auf einen Woche verkürzt werden (Sonder-KMV).</li></ul><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><p>Der Vorstand ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder eine MV einzuberufen.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Anträge zur Mitgliederversammlung sind 2 Wochen vor der Versammlung einzureichen. Dringlichkeitsanträge sind bis zu 2 Tage vor Beginn der Versammlung zu stellen. Diese Frist gilt im Fall einer Sonder-KMV für alle Anträge. Bei einer Sonder-KMV <span class="underline"><strong>oder per Dringlichkeitsa</strong></span><span class="underline"><strong>ntrag</strong></span> sind keine Wahlen, Enthebungen von Ämtern oder Satzungsänderungen zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.</li></ul><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, bei kommunalen Belangen auch Mitglieder der GAL.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Der Vorstand ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder eine MV einzuberufen.</p></li></ul><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5"><p>Zu den Aufgaben der MV gehören:</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.</p></li><li value="b"><p>Beschluss über den jährlichen Haushalt.</p></li><li value="c"><p>Die Wahl aller Kandidaten*innen und der Vertreter*innen sowie aller Delegierten und der Mitglieder des Schiedsgerichtes. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Das Weitere regelt die Geschäftsordnung der MV.</p></li><li value="d"><p>Die Enthebung von Ämtern.</p></li><li value="e"><p>Beschlussfassung über Satzung und Kreisschiedsgerichtsordnung mit Zweidrittelmehrheit.</p></li><li value="f"><p>Beschlussfassung über das Programm und die Beiträge der Mitglieder und Mandatsträger*innen mit einfacher Mehrheit.</p></li><li value="g"><p>Die Wahl von zwei Kassenprüfer*innen (4b) findet sinngemäß Anwendung.</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, bei kommunalen Belangen auch Mitglieder der GAL.</p></li></ul><ol class="deleted" start="6" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="6"><p>Anträge zur Mitgliederversammlung sind mit einer Eingangsfrist von 21 Tagen vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand leitet die Anträge umgehend weiter. Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sowie Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Zu den Aufgaben der MV gehören:</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.</p></li><li><p>Beschluss über den jährlichen Haushalt.</p></li><li><p>Die Wahl aller Kandidaten*innen und der Vertreter*innen sowie aller Delegierten, der Mitglieder des Schiedsgerichtes und von zwei Kassenprüfenden.</p></li><li><p>Die Enthebung von Ämtern.</p></li><li><p>Beschlussfassung über Satzung und Kreisschiedsgerichtsordnung mit Zweidrittelmehrheit.</p></li><li><p>Beschlussfassung über das Programm und die Beiträge der Mitglieder und Mandatsträger*innen mit einfacher Mehrheit.</p></li></ol></li></ul><ol class="deleted" start="7" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="7"><p>Die Ergebnisse der MV werden schriftlich festgehalten.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Ergebnisse der MV werden schriftlich festgehalten.</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Wichtig: Im Vergleich zur ersten Version des Antrags ist die Einfügung &quot;oder per Dringlichkeitsantrag&quot; hinzugekommen, die es uns ermöglicht auch für Dringlichkeitsanträge ein festes Verfahren in der Geschäftsordnung festzulegen.</strong></p>
<p>Mit dieser Neufassung des Paragraphen zur Mitgliederversammlung räumen wir diesen Teil der Satzung auf und regeln einige inhaltliche Punkte neu, insbesondere die Fristen. Diese Änderung ist in Zusammenhang mit der Änderung der Geschäftsordnung zu sehen, die einige Regelungen übernimmt. Im Einzelnen:</p>
<ol>
<li>Absatz 1 ist unverändert, die Unterpunkte a) und b) finden sich im neuen Absatz 2.</li>
<li>Die Videokonferenz-KMV wird als dauerhafte Möglichkeit in der Satzung vorgesehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die vorherige Bindung an pandemische Bedingungen entfällt, die Online-Formate haben sich im Einzelfall (kurze Frist, keine Wahlen) bewährt und sollten beibehalten werden. Ansonsten wie 1a) und 1b) in der alten Fassung.</li>
<li>Die Fristen werden neu geregelt, denn sie waren widersprüchlich bzw. wurden nur mit wohlwollender Auslegung praktikabel gemacht. Sie lauten jetzt wie folgt:
<ol>
 <li>4 Wochen vorher: Einladung zur KMV</li>
 <li>2 Wochen vorher: Frist zur Einreichung von eigenständigen Anträgen</li>
 <li>5 Tage vorher: Frist zur Einreichung von ÄAs zu Anträgen (regelt die Geschäftsordnung)</li>
 <li>2 Tage vorher: Frist zur Einreichung von Dringlichkeitsanträgen</li>
 <li>Bis zur KMV: Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen zu Dringlichkeitsanträgen (regelt die Geschäftsordnung)</li>
</ol>
</li>
</ol><p>So stellen wir auf ein transparentes Verfahren um. Mit der Einladung werden alle Mitglieder frühzeitig auf den Termin verbindlich hingewiesen. Dann können sie oder der Vorstand Anträge stellen. Bisher mussten Anträge vor der Einladung gestellt werden, was nur darüber gelöst wurde, dass zu eingeladenen Tagesordnungspunkten Anträge einfach später akzeptiert wurden. Dies ist kein stabiles Verfahren, deshalb sollen hier machbare Fristen festgelegt werden. Die Geschäftsordnung (siehe separater Antrag) wird erstmals eine Frist für Änderungsanträge vorsehen, dies haben wir in den vergangenen Jahren auch schon öfter so gehandhabt, hier führen wir eine verbindliche Regel ein. Natürlich gibt es weiterhin auch Dringlichkeitsanträge mit verkürzten Fristen. Anträge auf der Versammlung zu stellen, sollte aus unserer Sicht nicht mehr möglich sein, weil dies eine geordnete und informierte politische Auseinandersetzung verhindert.</p>
<p>Zu Sonder-KMVen kann mit einer Frist von einer Woche eingeladen werden (vorher drei Tage), das stellt sicher, dass sie ausreichend vorbereitet werden können (organisatorisch und politisch), dann gelten für alle Anträge die Dringlichkeitsfristen).</p>
<ol start="4">
<li>Siehe Punkt 3.</li>
<li>Angesichts der gestiegenen Anzahl der Mitglieder und der Anwesenden auf einer MV halten wir zehn Prozent der Mitglieder für eine zu hohe Hürde und wollen diese auf 5% absenken (aktuell ca. 60 Mitglieder).</li>
<li>Wie Punkt 4 alt.</li>
<li>Die Aufgaben sind weitestgehend unverändert. Alle Wahlämter außerhalb des Vorstandes finden sich nun bei Buchstabe c. Das Verfahren und die Mehrheiten bei Wahlen regelt die Geschäftsordnung mit einem Verweis auf die Wahlordnung des Landesverbands (min. 50 % der abgegebenen Stimmen drei Wahlgänge).</li>
<li>Wie Punkt 7 alt.</li>
</ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 Nov 2023 16:20:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/63063/amendment/70483</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 14.11.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/63063/amendment/70483</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31217_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 44 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Dringlichkeitsanträge sind Anträge, die sich auf ein Ereignis beziehen, das erst nach dem satzungsmäßigen Antragsschluss eingetreten ist. Liegt diese Voraussetzung vor, stellt das Präsidium die Dringlichkeit fest. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet die KMV gemäß §2 mit 2/3-Mehrheit.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 14 Nov 2023 16:09:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu VS: STATUT FÜR EINE VIELFÄLTIGE PARTEI</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62410/amendment/70110</link>
                        <author>Harald Wölter (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62410/amendment/70110</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_30950_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 18 einfügen:</h4><div><p>nach wie vor große gesellschaftliche Gruppen unterrepräsentiert, ist das Bildungssystem noch immer nicht so, dass alle Kinder die gleichen Startchancen haben, gibt es soziale <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und strukturelle </ins>Barrieren, fehlenden Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Infrastruktur.</p><p><strong>Unser Leitbild ist die <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Inklusive </ins>Gesellschaft der Vielen in einer pluralen Demokratie. </strong></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 26:</h4><div><p>Demokratie nicht in Einklang stehen. Wir wollen, dass alle mit am Tisch sitzen und mitentscheiden. Dabei wissen wir, dass die Anerkennung von Vielfalt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und die Schaffung von inklusiven Strukturen und einer inklusiven Politik auch </ins>mit herausfordernden Aushandlungsprozessen verbunden ist, die wir auf Grundlage unserer Werte führen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Die Ziele und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gehören dazu</ins>.</p><p><strong>Unsere Strukturen wollen wir so gestalten, dass sie für alle verständlich, zugänglich<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins> durchlässig sind<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und Teilhabe fördern</ins></strong>. Politische Teilhabe darf nicht vom Einkommen, dem Bildungsabschluss oder der Lebenssituation abhängen<strong>.</strong> Diesem Selbstverständnis nach ist es unser Anspruch, dass bei </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Vielfalt ist ein hohes Gut und Stärke unsere Partei. Das ist gut so. Das reicht gesellschaftspolitisch aber nicht mehr aus. Wir müssen uns endlich bekennen zu einer Inklusiven Gesellschaft, die dabei alle mit einschließt und auch die Stuturen für eine Teilhabe schaft. Dies stellt auch noch weitere Anforderungen an uns alle. Dies ist vielmehr als nur barrierefrei zu sein.</p>
<p>Hier sind uns andere zielgesellschaftliche Gruppen auch schon voraus, die diese Zielsetzung längst haben. Wir solten in unserem Vielfaltstatut diesen Weg nun auch endlich gehen.</p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 10 Nov 2023 13:13:51 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S4: Neufassung der Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62389/amendment/69730</link>
                        <author>Sonja Völker (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/motion/62389/amendment/69730</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_31217_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 140 bis 141 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">beschlossenes FINTA*-Veto hat aufschiebende Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Zu demselben Antrag kann nur einmal ein FINTA*-Veto eingelegt werden.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Nach Rücksprache mit unserem politischen Geschäftsführer gehe ich davon aus, dass auch ohne diese Ergänzung die Regelung so ausgelegt würde, dass ein FINTA*-Veto einmal zu demselben Antrag möglich ist, nicht mehrmals in Folge. Die hier vorgeschlagene Ergänzung verdeutlicht das.</p>
<p>Ein FINTA*-Veto ist ein Instrument, das genutzt werden kann, um Zeit zu gewinnen, in der ein Antrag nochmals diskutiert und überdacht werden kann. Es ist kein Instrument, das dazu dient, die Abstimmung über einen Antrag dauerhaft zu verhindern.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 05 Nov 2023 14:09:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5 zu Satzung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69327</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 17.10.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69327</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30962_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 211:</h4><div><p>Das Awareness-Statut <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ist</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und das Vielfaltsstatut sind</ins> Teil dieser Satzung im Sinne des Parteiengesetzes.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Technischer Änderungsantrag zur Umsetzung von <a href="https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/statut-fur-eine-vielfaltige-partei-25167">https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/statut-fur-eine-vielfaltige-partei-25167</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 29 Oct 2023 10:39:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 Arbeitsgruppen – zu Satzung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69192</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69192</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30962_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 168 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 8b Arbeitsgruppen</strong></p><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li> Die Arbeitsgruppen prägen die Weiterentwicklung grüner Programmatik im Kreisverband mit. Die Mitarbeit steht auch Nicht-Mitgliedern offen. Der Kreisvorstand und die Ratsfraktion stehen mit den Arbeitsgruppen im inhaltlichen Austausch.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Der Vorstand beschließt über die Anerkennung, Umbenennung und Auflösung von Arbeitsgruppen; gegen diese Entscheidungen kann die Kreismitgliederversammlung angerufen werden. Ihre externe Öffentlichkeitsarbeit stimmen die Arbeitsgruppen mit dem Kreisvorstand ab.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitgliederversammlung beschließt mit dem Haushalt über die Höhe der den Arbeitsgruppen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Arbeitsgruppen haben das Recht, Anträge an den Vorstand und die Kreismitgliederversammlung zu stellen.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe wählen mindestens alle zwei Jahre ein quotiertes Sprecher*innenteam. Die Sprecher*innen müssen Mitglied des Kreisverbands sein.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bisher ist die Arbeitsweise der AGen an keiner Stelle in unserer Satzung abschließend geregelt und somit nicht für alle Mitglieder transparent. Ein AG-Leitfaden gibt zwar ein paar Hilfestellungen zur Arbeit der AGen, aber dieser ist bisher wenig in der Mitgliedschaft bekannt und hilft somit nur wenigen Mitgliedern, die selber Verantwortungspositionen in einer AG innehaben. Gleichzeitig sind die AGen bereits jetzt wichtige Motoren unserer innerparteilichen Willensbildung und Programmatik und sollten als solche auch eine rechtssichere Basis für ihre Arbeit in der Satzung finden. So ist für alle Mitglieder und vor allem für alle AGen klar, was ihre Rechte und Pflichten sind. Auch im Konfliktfall zwischen AGen und dem Kreisvorstand hilft es uns, eine gemeinsame rechtsverbindliche Grundlage dazu zu haben, was die Rechte und Pflichten der AGen sind. Diesen verschiedenen Bedarfen an einer rechtssicheren Stellung der Arbeitsgruppen in unserem Kreisverband trägt dieser Antrag Rechnung, indem er eindeutig und für alle Mitglieder transparent die Aufgaben, Rechte und Pflichten der AGen festlegt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Oct 2023 19:50:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3 Mitgliederversammlungen – zu Satzung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69180</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69180</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30962_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 121:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitgliederversammlung (MV) ist oberstes beschlussfassendes Organ des KV, ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst oder durch Urabstimmung aufgehoben werden.</li></ul><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1"><p>Die Mitgliederversammlung (MV) ist oberstes beschlussfassendes Organ des KV, ihre Beschlüsse können nur durch sie selbst oder durch Urabstimmung aufgehoben werden.</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>Die Mitgliederversammlung tritt grundsätzlich als Versammlung an dem in der Einladung genannten Ort zusammen. Davon abweichend kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung geboten ist; die Entscheidung darüber trifft der Vorstand.</p></li><li value="b"><p>Der Vorstand stellt sicher, dass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung, die als Videokonferenz durchgeführt wird, teilzunehmen; dazu gehört insbesondere, dass auch die Einwahl per Telefon technisch möglich sein muss.</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><ol><li><p>Die Mitgliederversammlung tritt grundsätzlich als Versammlung an dem in der Einladung genannten Ort zusammen. Davon abweichend kann die Mitgliederversammlung als Videokonferenz durchgeführt werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand, er ist in seinem Ermessen dazu frei.</p></li><li><p>Der Vorstand stellt sicher, dass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit haben, an einer Mitgliederversammlung, die als Videokonferenz durchgeführt wird, teilzunehmen; dazu gehört insbesondere, dass auch die Einwahl per Telefon technisch möglich sein muss.</p></li></ol></li></ul><ol class="deleted" start="2" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="2"><p>Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vorher per Post oder E-Mail an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf drei Tage verkürzt werden oder die Tagesordnung einer bereits einberufenen MV geändert werden.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von 4 Wochen einberufen. In dringlichen Fällen kann die Ladungsfrist auf einen Woche verkürzt werden (Sonder-KMV).</li></ul><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><p>Der Vorstand ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder eine MV einzuberufen.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Anträge zur Mitgliederversammlung sind 2 Wochen vor der Versammlung einzureichen. Dringlichkeitsanträge sind bis zu 2 Tage vor Beginn der Versammlung zu stellen. Diese Frist gilt im Fall einer Sonder-KMV für alle Anträge. Bei einer Sonder-KMV sind keine Wahlen, Enthebungen von Ämtern oder Satzungsänderungen zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.</li></ul><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, bei kommunalen Belangen auch Mitglieder der GAL.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Der Vorstand ist verpflichtet, auf schriftlichen Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder eine MV einzuberufen.</p></li></ul><ol class="deleted" start="5" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="5"><p>Zu den Aufgaben der MV gehören:</p><ol class="lowerAlpha"><li value="a"><p>Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.</p></li><li value="b"><p>Beschluss über den jährlichen Haushalt.</p></li><li value="c"><p>Die Wahl aller Kandidaten*innen und der Vertreter*innen sowie aller Delegierten und der Mitglieder des Schiedsgerichtes. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Das Weitere regelt die Geschäftsordnung der MV.</p></li><li value="d"><p>Die Enthebung von Ämtern.</p></li><li value="e"><p>Beschlussfassung über Satzung und Kreisschiedsgerichtsordnung mit Zweidrittelmehrheit.</p></li><li value="f"><p>Beschlussfassung über das Programm und die Beiträge der Mitglieder und Mandatsträger*innen mit einfacher Mehrheit.</p></li><li value="g"><p>Die Wahl von zwei Kassenprüfer*innen (4b) findet sinngemäß Anwendung.</p></li></ol></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, bei kommunalen Belangen auch Mitglieder der GAL.</p></li></ul><ol class="deleted" start="6" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="6"><p>Anträge zur Mitgliederversammlung sind mit einer Eingangsfrist von 21 Tagen vor der Versammlung beim Vorstand einzureichen. Der Vorstand leitet die Anträge umgehend weiter. Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden. Dringlichkeitsanträge sowie Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Zu den Aufgaben der MV gehören:</p><ol class="lowerAlpha"><li><p>Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.</p></li><li><p>Beschluss über den jährlichen Haushalt.</p></li><li><p>Die Wahl aller Kandidaten*innen und der Vertreter*innen sowie aller Delegierten, der Mitglieder des Schiedsgerichtes und von zwei Kassenprüfenden.</p></li><li><p>Die Enthebung von Ämtern.</p></li><li><p>Beschlussfassung über Satzung und Kreisschiedsgerichtsordnung mit Zweidrittelmehrheit.</p></li><li><p>Beschlussfassung über das Programm und die Beiträge der Mitglieder und Mandatsträger*innen mit einfacher Mehrheit.</p></li></ol></li></ul><ol class="deleted" start="7" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="7"><p>Die Ergebnisse der MV werden schriftlich festgehalten.</p></li></ol><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><p>Die Ergebnisse der MV werden schriftlich festgehalten.</p></li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mit dieser Neufassung des Paragraphen zur Mitgliederversammlung räumen wir diesen Teil der Satzung auf und regeln einige inhaltliche Punkte neu, insbesondere die Fristen. Diese Änderung ist in Zusammenhang mit der Änderung der Geschäftsordnung zu sehen, die einige Regelungen übernimmt. Im Einzelnen:</p>
<ol>
<li>Absatz 1 ist unverändert, die Unterpunkte a) und b) finden sich im neuen Absatz 2.</li>
<li>Die Videokonferenz-KMV wird als dauerhafte Möglichkeit in der Satzung vorgesehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Die vorherige Bindung an pandemische Bedingungen entfällt, die Online-Formate haben sich im Einzelfall (kurze Frist, keine Wahlen) bewährt und sollten beibehalten werden. Ansonsten wie 1a) und 1b) in der alten Fassung.</li>
<li>Die Fristen werden neu geregelt, denn sie waren widersprüchlich bzw. wurden nur mit wohlwollender Auslegung praktikabel gemacht. Sie lauten jetzt wie folgt:
<ol>
 <li>4 Wochen vorher: Einladung zur KMV</li>
 <li>2 Wochen vorher: Frist zur Einreichung von eigenständigen Anträgen</li>
 <li>5 Tage vorher: Frist zur Einreichung von ÄAs zu Anträgen (regelt die Geschäftsordnung)</li>
 <li>2 Tage vorher: Frist zur Einreichung von Dringlichkeitsanträgen</li>
 <li>Bis zur KMV: Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen zu Dringlichkeitsanträgen (regelt die Geschäftsordnung)</li>
</ol>
</li>
</ol><p>So stellen wir auf ein transparentes Verfahren um. Mit der Einladung werden alle Mitglieder frühzeitig auf den Termin verbindlich hingewiesen. Dann können sie oder der Vorstand Anträge stellen. Bisher mussten Anträge vor der Einladung gestellt werden, was nur darüber gelöst wurde, dass zu eingeladenen Tagesordnungspunkten Anträge einfach später akzeptiert wurden. Dies ist kein stabiles Verfahren, deshalb sollen hier machbare Fristen festgelegt werden. Die Geschäftsordnung (siehe separater Antrag) wird erstmals eine Frist für Änderungsanträge vorsehen, dies haben wir in den vergangenen Jahren auch schon öfter so gehandhabt, hier führen wir eine verbindliche Regel ein. Natürlich gibt es weiterhin auch Dringlichkeitsanträge mit verkürzten Fristen. Anträge auf der Versammlung zu stellen, sollte aus unserer Sicht nicht mehr möglich sein, weil dies eine geordnete und informierte politische Auseinandersetzung verhindert.</p>
<p>Zu Sonder-KMVen kann mit einer Frist von einer Woche eingeladen werden (vorher drei Tage), das stellt sicher, dass sie ausreichend vorbereitet werden können (organisatorisch und politisch), dann gelten für alle Anträge die Dringlichkeitsfristen).</p>
<ol start="4">
<li>Siehe Punkt 3.</li>
<li>Angesichts der gestiegenen Anzahl der Mitglieder und der Anwesenden auf einer MV halten wir zehn Prozent der Mitglieder für eine zu hohe Hürde und wollen diese auf 5% absenken (aktuell ca. 60 Mitglieder).</li>
<li>Wie Punkt 4 alt.</li>
<li>Die Aufgaben sind weitestgehend unverändert. Alle Wahlämter außerhalb des Vorstandes finden sich nun bei Buchstabe c. Das Verfahren und die Mehrheiten bei Wahlen regelt die Geschäftsordnung mit einem Verweis auf die Wahlordnung des Landesverbands (min. 50 % der abgegebenen Stimmen drei Wahlgänge).</li>
<li>Wie Punkt 7 alt.</li>
</ol></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Oct 2023 15:49:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 Personalentwicklungskommission –  zu Satzung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69175</link>
                        <author>Strukturkommission (dort beschlossen am: 23.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/satzung-28123/69175</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30962_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 168 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 8a Personalentwicklungskommission</strong></p><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Der Kreisverband bildet eine Personalentwicklungskommission (PEK). Ziel ist es, für ehrenamtliche Ämter und Mandate qualifizierte und engagierte Bewerber*innen für die aktive Parteiarbeit zu finden. Sie spricht sich nicht für oder gegen einzelne Bewerber*innen aus. Die Arbeit der PEK ist vertraulich.</li></ol><ol class="inserted" start="2" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die PEK hat 6 Mitglieder und ist quotiert. Der Vorstand benennt ein Mitglied und eine Stellvertretung. Die Kreismitgliederversammlung wählt die weiteren Mitglieder. Darin sollen die Ratsfraktion, die Bezirksvertretungen, der Kaktus – Grüne Jugend Münster sowie mindestens eine unterrepräsentierte Gruppe im Sinne des Vielfaltsstatuts vertreten sein. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Politik kann nur so gut sein wie die Menschen, die sie machen. Daher sind wir überzeugt davon, dass Personalentwicklung nicht nur für Unternehmen, sondern auch für politische Parteien eine wichtige Aufgabe ist. Gezielte Maßnahmen zur Personalentwicklung sollen dabei helfen, im Zusammenspiel zwischen Haupt- und Ehrenamt, in komplexen politischen Entscheidungen und gewachsener Verantwortung die Nachwuchsförderung nicht aus den Augen zu verlieren. Nach erfolgreichem Vorbild aus Köln soll ab dem kommenden Jahr auch im KV Münster dafür eine Personalentwicklungskommission (PEK) hierfür klare Ansprechpartnerin sein.</p>
<p></p>
<p><strong>Aufgabe und Arbeitsweise</strong></p>
<p>Ziel der PEK ist es, für ehrenamtliche Ämter und Mandate qualifizierte und engagierte Bewerber*innen zu finden, um Grüne Programmatik zur praktischen Wirksamkeit zu bringen. Die PEK hat die Aufgabe, politische Talente zu finden und sie für ehrenamtliche politische Ämter und Mandate bei den GRÜNEN in Münster zu gewinnen und darauf vorzubereiten. Dabei findet durch die PEK keine Vorauswahl für Ämter oder Mandate statt. Es geht vielmehr darum, durch verschiedene Angebote engagierten Menschen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen und Kompetenzen zu erwerben, die für die politische Arbeit hilfreich und wichtig sind. Besonders wichtig ist dabei, dass die PEK für jede*n zur Verfügung steht, der oder die ihr eigenes Engagement ausbauen will oder Orientierung sucht – auch, wenn sie im Kreisverband bisher noch weniger gut vernetzt ist.</p>
<p>Insbesondere die Diversität politischer Mandatsträger*innen spielt dabei eine wichtige Rolle. Zu diesem Zweck hat die Personalentwicklungskommission das Mandat, Mitglieder und Nicht-Mitglieder anzusprechen, um sie für die aktive Parteiarbeit zu gewinnen. Sie vermittelt, wenn gewünscht, Kontakte zu Pat*innen, stößt Bildungsmaßnahmen für Interessierte an, baut Hürden ab und nimmt ggf. eine vermittelnde Rolle zwischen mehreren an einem Amt oder Mandat Interessierten ein. Gleichzeitig ist klar: In vielen Fällen geht es nicht um Konkurrenz von vielen Bewerber*innen, sondern häufig um den Mangel an qualifizierten Kandidat*innen.</p>
<p>Es ist nicht vorrangige Aufgabe der Kommission, geeignete Personen für hauptamtliche Mandate zu finden. Von Menschen, die in den Bundestag, Landtag oder das Europaparlament einziehen wollen, können wir erwarten, dass sie ihre Kandidatur selbst finden und organisieren. Außerdem gibt es hier schon jetzt öfter konkurrierende Kandidaturen. Die Arbeit der Personalentwicklungskommission wirkt sich aber natürlich langfristig auch auf diese Personalia aus. Wenn wir möglichst vielen Menschen ermöglichen, gute Erfahrungen in unseren ehrenamtlichen Mandaten und Ämtern zu sammeln, haben wir auch eine bessere Ausgangslage, um geeignete Kandidat*innen für die Parlamente zu finden.</p>
<p></p>
<p><strong>Demokratische Legitimität stärken </strong></p>
<p>Mit einer institutionalisierten Kommission schaffen wir eine von der KMV demokratisch legitimierte Ansprechpartnerin. Personalentwicklung findet auch in unserem Kreisverband seit jeher in der ein oder anderen Weise statt, jedoch oft geprägt von Zufall und Glück, anstatt von planvollem Vorgehen. Mit der PEK soll unsere Personalentwicklung transparenter, zugänglicher und besser legitimiert erfolgen. Das Wahlverfahren sieht deshalb vor, dass die Mitglieder der PEK Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Partei auf kommunalpolitischer Ebene zusammenbringen. Um im nachhaltigen Ehrenamt gleichzeitig jedoch Arbeitsüberlastungen zu vermeiden und motivierte und talentierte Personalentwickler*innen zusammenzubringen, ist die Zusammensetzung eine Soll-Bestimmung. Wir empfehlen jedoch ihre Umsetzung.</p>
<p></p>
<p><strong>Rolle der PEK im Kreisverband</strong></p>
<p>Die PEK spricht sich nicht für oder gegen einzelne Bewerber*innen aus. Mitglieder der Kommission müssen sich mit dieser qualifizierenden, unterstützenden Rolle identifizieren und eine vermittelnde Position einnehmen können und wollen. Die Arbeit der PEK ist vertraulich.</p>
<p>Eine mittelfristige, kontinuierliche Personalentwicklung im KV soll insbesondere auch die Förderung von FINTA*-Personen und die Förderung der Vielfalt von Kandidierenden im Blick behalten. Dies betrachten wir als Querschnittsaufgabe, sodass unterrepräsentierten Gruppen auch durch die PEK der Zugang zu politischer Gestaltung eröffnet und erleichtert werden soll.</p>
<p><strong>Qualifizierungsmaßnahmen durch Kreisverband und Fraktion</strong></p>
<p>Über diese Satzungsänderung hinaus empfehlen wir eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kreisverband und Fraktion mit Blick auf die Fortbildung von Engagierten. Eine Bündelung von Ressourcen und eine verbesserte Kooperation liegt im gemeinsamen Interesse, beispielsweise durch die weitere Qualifizierung von sachkundigen Bürger*innen, AG-Sprechenden und weiteren Interessierten.</p>
<p></p>
<p><strong>Zeitschiene</strong></p>
<p>Mit Blick auf die Kommunalwahl soll die PEK bald ihre Arbeit aufnehmen. Daher schlagen wir, im Falle der Annahme dieses Antrags, folgendes Vorgehen vor: Anfang des Jahres wählt der Vorstand sein Mitglied sowie eine Stellvertretung. Bei der nächsten KMV sollen dann alle weiteren Mitglieder der Personalkommission gewählt werden.</p>
<p><em>Redaktioneller Hinweis: Der Paragraph wird als 8a in die Satzung eingeführt, damit keine Umnummerierung erforderlich ist und die in der Satzung bestehenden Verweise weiterhin korrekt bleiben</em><em>.</em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 27 Oct 2023 14:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2 zu Finanz- und Beitragsordnung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/finanz-und-beitragsordnung-11571/68916</link>
                        <author>Ortsverband der Grünen Münster Südost (dort beschlossen am: 21.09.2023)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-11-14/finanz-und-beitragsordnung-11571/68916</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_30964_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 51 bis 56:</h4><div><ol start="3"><li value="3"><p>sind oder kein Einkommen aus einer Beschäftigung haben, können ihren Monatsbeitrag auf 4,00 <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">€ oder darunter bis auf 0 </ins>€ absenken. Menschen mit hohem Einkommen sind ausdrücklich<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del>aufgerufen, die Ermäßigung durch einen höheren Beitrag mitzufinanzieren.</p></li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><p>Der Vorstand des Kreisverbandes ist berechtigt, auf Antrag für Mitglieder mit besonderen finanziellen Härten weitere Ausnahmen hiervon (auch Beitragsfreistellungen) im Einvernehmen mit dem Mitglied zu vereinbaren (Sozialklausel).</p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><em><strong>==== NOCH TEIL DES ANTRAGS ===</strong></em></p>
<p></p>
<p><strong>II.</strong></p>
<p><strong>Der Kreisvorstand wirkt auf Landesverbands- und auf Bundesverbandsebene daraufhin, den Parteibeitritt (insbesondere online-Beitritt) im Sinne des obigen Antrags diskriminierungsfrei zu gestalten.</strong></p>
<p><strong>III.</strong></p>
<p><strong>Der Kreisvorstand wirkt auf Landesverbands- und auf Bundesverbandsebene daraufhin, den zu überweisenden Finanzbetrag je Mitglied an LV und BV bei Notwendigkeit nach unten anzupassen und nötigenfalls auf Bundesgesetzgebungsebene die staatliche Teilfinanzierung nach §§ 18 ff. PartG anzupassen.</strong></p>
<p><em><strong>==== ENDE DES ANTRAGS ===</strong></em></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Ein Viertel der Bevölkerung der Bundesrepublik besitzt kein Vermögen. Davon ist ein Anteil (jeder 5.) verschuldet. Ein weiteres Viertel der Bevölkerung verfügt über 0 – 23.000 € Vermögen.</p>
<p>Diese Hälfte der Bevölkerung ist im großen Umfang nicht in der Lage, mit dem laufenden Einkommen, soweit vorhanden, Vermögen anzusparen.</p>
<p>Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren Ende 2015 10% der Bevölkerung auf staatliche Unterstützung wie Sozialhilfe oder Hartz IV angewiesen. Das Armutsrisiko erreichte 2019 in Deutschland jeder 6. Bürger an der Armutsgrenze, wobei die Armutsschwelle bei 1074 € bei einem Einpersonenhaushalt lag.</p>
<p>Bei der für die Grundsicherung vom Staat aktuell zugrunde gelegten Regelbedarfe (in Summe 502 €) der Leistungsempfänger sind Regelbedarfe für z.B.</p>
<p>Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren mit 174,19 €,</p>
<p>Gesundheitspflege mit 19,16 €,</p>
<p>Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit 48,98 €</p>
<p>auch Andere Waren und Dienstleistungen mit 40,06 €</p>
<p>als regelbedarfsrelevant angesetzt.</p>
<p>Der im letzten Beispiel genannte Regelbedarf schließt den angesetzten Bedarf für Mitgliedsbeiträge für z.B. Vereine (insbesondere Sportvereine), Partei, Gewerkschaft usw. mit dem Betrag von etwa 5 € ein.</p>
<p>Es kann keinen vernünftigen Zweifel geben, dass bei diesem knappen Ansatz der Regelbedarfe (der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband geht in einer aktuellen Stellungnahme davon aus, dass die Regelbedarfe um 250 € zu niedrig angesetzt sind) die Leistungsempfänger das wenige erhaltene Geld eher für andere <strong>notwendigere</strong> Zwecke umschichten, anstatt das Geld als Parteimitgliedsbeitrag zu verwenden.</p>
<p></p>
<p>Die Partei ist auf breite Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten bei der politischen Willensbildung und politischen Parteiarbeit angewiesen, um ihre Politik an den Bedürfnissen (sogar Nöten) der Bürger ausrichten zu können. Künftig ist zu befürchten, dass Armut und der Vermögensabstand in der Bevölkerung zunehmen werden. Diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren sollte Ziel der Partei sein.</p>
<p>Die Partei braucht daher Mitglieder, die ohne Beitragszahlung diskriminierungsfrei Mitglied sein können.</p>
<p>In den FAQ zu den Mitgliedsbeiträgen wird mitgeteilt:</p>
<p><em>„</em><em>Wer legt den Beitrag fest?</em></p>
<p>Das tust du selbst. Der Kreisverband kennt dein Nettoeinkommen nicht.“</p>
<p>Die in der Satzung/Finanzordnung aufgeführte Sozialklausel und ihre Inanspruchnahme mit einer Notwendigkeit eines Antrags und der Bescheidung durch den Kreisverbandsvorstand</p>
<p>(erläutert in den FAQ mit:</p>
<p><em>„</em><em>Was ist, wenn ich mir den Beitrag einfach nicht leisten kann?</em></p>
<p>Es ist uns wichtig, allen Menschen eine Mitgliedschaft bei uns zu ermöglichen. …</p>
<p>Du kannst einen formlosen Antrag an den Vorstand stellen, um (zumindest auf Zeit) komplett vom Beitrag befreit zu werden. Melde dich dafür gerne bei</p>
<p>der Geschäftsstelle: kv@gruene-muenster.de. ).“</p>
<p>stellt eine Diskriminierung gegenüber denjenigen dar, die finanziell bessergestellt sind und bei Eintritt in die Partei im online-Antrag lediglich auf Vertrauensbasis den Betrag angeben, den sie für sich als Ausgabe für angemessen betrachten. Eine Kontrolle der Angabe findet nicht statt (s.o. FAQ „Wer legt den Beitrag fest?“).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 18 Oct 2023 22:07:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>