Eine Gefahr für Leib und Leben ist aus meiner Sicht absolut ausreichend, um Menschen Schutz zu gewähren, erheblich muss diese aus meiner Sicht nicht sein.
Kapitel: | D – Was Freiheit schützt |
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Antragsteller*in: | Simon Haack (KV Münster) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.10.2023, 09:08 |
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