Die bisherige Regelung erfordert eine Erstattung nur "pro Fahrkarte". Da - zumindest bisher - internationale Verbindungen oft nicht durchgängig buchbar sind, kann der*die betroffene Reisende trotz großer Verspätung leer ausgehen.
Die Änderung wurde in der Schreibgruppe besprochen.
Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
---|---|
Antragsteller*in: | Ulrich Kathöfer (KV Münster) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.10.2023, 17:50 |
Kommentare