Redaktionelle Änderung. Es gibt keine Langzeitpflege, die sich am Leistungsbezug Rente oder Pension ausrichtet. Formulierung ist völliger Quatsch. Gemeint sind sicher ältere Menschen, dann sollte dies auch so formuliert werden.
| Kapitel: | B – Was Gerechtigkeit schützt |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Harald Wölter (KV Münster) |
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 12.10.2023, 18:03 |
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