Die Einhaltung der Sektorziele ist im aktuell geltenden Klimaschutzgesetz von 2019 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung möchte die Koalition in wesentlichen Teilen wieder abschaffen.
Konkret plant die Koalition, dass die Emissions-Budgets der einzelnen verantwortlichen Ministerien miteinander verrechnet werden können. Dadurch entfällt faktisch die Verantwortung der einzelnen Minister*innen, in ihrem Bereich ihre Reduktionsziele zu erreichen. Darüber hinaus möchte die Koalition die verpflichtenden "Sofortprogramme bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen" (jetzt noch: § 8 Absatz 1 Klimaschutzgesetz) aus dem Gesetz streichen, so dass ein Verstoß gegen die Reduktionsziele keine rechtsverbindlichen Konsequenzen mehr hätte. Damit wird der wesentliche Steuerungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes von 2019 abgeschafft und das Gesetz zum reinen "Papiertiger", den die Exekutive einfach ignorieren kann, wenn sie möchte.
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