Der Koalitionsausschuss hat einen Rückbau des Klimaschutzgesetztes beschlossen. Dass wir uns dagegen wenden, sollte gleich zu Beginn deutlich werden.
Im Einzelnen sind die folgenden Änderungen am Klimaschutzgesetz geplant:
- Abschaffung der Sofortprogramme: Es wird die Regelung abgeschafft, dass das zuständige Ministerium ein Sofortprogramm auflegen muss, wenn es seine Ziele verfehlt (jetzt noch: § 8 Absatz 1 Klimaschutzgesetz). An die Stelle treten unverbindliche „Vorschläge“ der Ministerien. Unklar ist, ob diese überhaupt veröffentlicht werden sollen.
- Überschreitung der Minderungsziele wird erst nach zwei Jahren relevant: Diese „Vorschläge“ müssen in Zukunft erst gemacht werden, wenn das Minderungsziel in zwei aufeinanderfolgenden Jahren verfehlt wurde – und nicht schon nach einem Jahr, wie das jetzt noch das gesetzlich vorgeschriebene Sofortprogramm.
- Sektorziele nicht mehr rechtsverbindlich: Bisher hat jeder Sektor (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) eigene jährliche Minderungsziele. Nach der geplanten Gesetzesänderung darf ein Sektor seine Minderungsziele überschreiten, wenn ein anderer seine Ziele übererfüllt hat. Mit dieser neuen Verrechnungsmethode wird die Verbindlichkeit der Ziele verwässert. Wissing kann dann in Zukunft wieder mit dem Finger auf andere zeigen: „Macht ihr doch!“
Eine juristische Auswertung der geplanten Änderungen findet sich auf dem Verfassungsblog: „Vorwärts in die Klimapolitische Vergangenheit“.
Kommentare