<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/feedamendments" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>KMV 22.02.2023: Änderungsanträge</title>
            <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/feedamendments</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2022-06-11/page/files/bildmarke-gruene-muenster.svg</url>
                <title>KMV 22.02.2023: Änderungsanträge</title>
                <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/feedamendments</link>
            </image><item>
                        <title>Ä1 zu A1: Lebensmittelumbesteuerung</title>
                        <link>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/lebensmittelumbesteuerung-26223/60378</link>
                        <author>Albert Wenzel, Anne Herbermann, Maximilian Brinkmann-Brand und Robin Korte (KV Münster)</author>
                        <guid>https://kmv-ms.antragsgruen.de/2023-02-22/lebensmittelumbesteuerung-26223/60378</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_22863_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 21:</h4><div><p>Wir fordern eine Veränderung und Anpassung des Umsatzsteuergesetzes in Hinblick auf die Besteuerung des Verkaufs von Lebensmitteln.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Es soll nicht mehr auf die bisher üblichen Lebensmittelgruppen der Steuersatz von 7% bzw. 19 % angewendet werden, sondern in Anlehnung an die Höhe der externalisierten Kosten, ökologische sowie an gesundheitliche Aspekte unterschieden werden. Beispielsweise könnte eine Einteilung in drei Gruppen vorgenommen werden für die die folgenden Steuersätze gelten (konform zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie, Artikel 98 in Verbindung mit Anhang 3):</del></p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Bio-zertifizierte, pflanzliche Lebensmittel: 0%</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Nicht Bio-zertifizierte, pflanzliche Lebensmittel: 7%</li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Tierische Lebensmittel:19%</li></ul><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als &quot;Bio-zertifiziert&quot; gilt hier eine Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung 834/2007 der EU.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als tierische Lebensmittel sind hierbei all diejenigen Produkte zu deklarieren, zu deren Inhaltsstoffen ein tierisches Erzeugnis gehört (z.B. Vollmilchschokolade, Pizza, etc.).</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dabei sollen tierische Produkte und insbesondere Fisch- und Fleischprodukte einem höheren Mehrwertsteuersatz unterliegen als nicht-tierische Produkte. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine Reform die Mehrwertsteuerdifferenzierung nicht weiter verkompliziert bzw. erleichtert.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zur Umsetzung dieser Steueranpassung ersuchen wir das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bzw. die Grünen-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten und in den Bundestag einzubringen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Wir unterstützen die GRÜNE Bundestagsfraktion in ihrem Bestreben, dies in der Koalition umzusetzen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">2 % sollen zusätzlich auf konventionelle, tierische Produkte erhoben werden und als zweckgebundende Abgabe in den Umbau der Nutztierhaltung eingehen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Gleichzeitig ist es weiterhin erforderlich, externe Kosten in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu internalisieren. Parallel dazu müssen landwirtschaftliche Betriebe unterstützt werden, ökologischere und artgerechtere Landwirtschaft umsetzen zu können (sog. „Tierwohlabgabe“).</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine Differenzierung der Mehrwertsteuersätze mit einer Begünstigung von pflanzlichen Nahrungsmitteln ist im Hinblick auf gesundheitliche, ökologische und Tierwohl-Aspekte ein guter Ansatz, um nachhaltigere Ernährungsstile zu unterstützen. Der Ansatz ist grundsätzlich im Bundestagswahlprogramm der GRÜNEN zur Wahl 2021 angelegt gewesen und sollte auch gegenüber der Koalitionspartner*innen in Berlin forciert weiterverfolgt werden.</p>
<p>In Anbetracht der Komplexität des Sachverhalts erscheinen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Umsatzsteuersätze als nicht zielführend. Insbesondere der Sonderzuschlag von 2% auf konventionelle tierische Produkte ist nicht über eine Reform der Umsatzsteuer zu lösen, sondern wird durch die sog. „Tierwohlabgabe“ angegangen.</p>
<p>Insgesamt darf eine Reform der Umsatzsteuer auf tierische Produkte nicht vom Grundproblem ablenken, dass bei landwirtschaftlichen und Produkten und verarbeiteten Nahrungsmitteln externe Kosten internalisiert werden müssen. Darauf sollte der politische Akzent gesetzt werden. Eine Novellierung des Umsatzsteuerrechts kann daher höchstens ein erster Schritt sein; sie darf nicht zur ohnehin schon problematischen Unübersichtlichkeit des Umsatzsteuerrechts mit zahlreichen Ausnahmetatbeständen auswachsen.</p>
<p>Auch im Hinblick auf zertifiziert ökologische Landwirtschaft sollte auf eine Integration aller realen Kosten abgezielt werden, da die Umsatzsteuer hier nicht ohne deutliche Verkomplizierung sinnvoll lenkend und hinreichend differenzierend eingesetzt werden kann.</p>
<p></p>
<p>Die Ziele einer deutlich ausgeweiteten ökologischen Landwirtschaft inklusive der Förderung nachhaltiger und mit den Erfordernissen von Biodiversitäts- und Klimakrise im Einklang stehender Nahrungsmittelproduktion sind davon unbenommen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 15 Nov 2022 12:56:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>