Antrag: | Das gute Wachstum: Wie wir unseren KV besser strukturieren |
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Antragsteller*in: | René Stienemann (KV Münster) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä5 zu SK1 |
Eingereicht: | 23.05.2022, 19:44 |
Ä2 zu SK1: Das gute Wachstum: Wie wir unseren KV besser strukturieren
Verfahrensvorschlag zu Ä5: Antragstext
Von Zeile 25 bis 26:
Die Kommission besteht dabei aus 10 10Mitgliedern. Sie ist insgesamt zu quotieren.
Nach Zeile 29 einfügen:
- Eine Vertreter*in der Bezirksfraktionen und der Ortsverbände
Von Zeile 31 bis 32:
Drei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder, darin soll möglichst ein*e Vertreter*inder Ortsverbände vertreten sein
Zwei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder
Die Wahl der Mitglieder erfolgt auf der nächsten Kreismitgliederversammlung. Die entsenden Organisationen sind aufgefordert bis dahin bei der Kreisgeschäftsstelle ihre Delegationen zu benennen. Für die Einzelvertreter*innen sind die benannten Gruppen (Bezirksfraktionen und Ortsverbandsvorstände bzw. Abgeordnete) angehalten, sich auf eine Person zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, wählt die Kreismitgliederversammlung die Mitglieder, wobei dann jeweils für den Platz nur von einer Bezirksfraktion oder einem Ortsverband Nominierte bzw. Abgeordnete passiv wahlberechtigt sind.
Antragstext
Von Zeile 31 bis 32:
Drei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder, darin soll möglichstmindestens ein*e Vertreter*inder Ortsverbände vertreten sein
Von Zeile 25 bis 26:
Die Kommission besteht dabei aus
1010Mitgliedern. Sie ist insgesamt zu quotieren.
Nach Zeile 29 einfügen:
- Eine Vertreter*in der Bezirksfraktionen und der Ortsverbände
Von Zeile 31 bis 32:
Drei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder, darin soll möglichst ein*e Vertreter*inder Ortsverbände vertreten sein
Zwei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder
Die Wahl der Mitglieder erfolgt auf der nächsten Kreismitgliederversammlung. Die entsenden Organisationen sind aufgefordert bis dahin bei der Kreisgeschäftsstelle ihre Delegationen zu benennen. Für die Einzelvertreter*innen sind die benannten Gruppen (Bezirksfraktionen und Ortsverbandsvorstände bzw. Abgeordnete) angehalten, sich auf eine Person zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, wählt die Kreismitgliederversammlung die Mitglieder, wobei dann jeweils für den Platz nur von einer Bezirksfraktion oder einem Ortsverband Nominierte bzw. Abgeordnete passiv wahlberechtigt sind.
Antragstext
Von Zeile 31 bis 32:
Drei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder, darin soll möglichstmindestens ein*e Vertreter*inder Ortsverbände vertreten sein
Von Zeile 31 bis 32:
Drei von der Mitgliederversammlung zu wählende Mitglieder, darin soll
möglichstmindestens ein*e Vertreter*inder Ortsverbände vertreten sein
Kommentare
Fabian Müller:
Tim Lautner:
Ralf Kiewit: