Bei der Landesdelegiertenkonferenz wird die Landesliste für die Landtagswahl 2022 aufgestellt und das Landtagswahlprogramm verabschiedet.
Bereits im Juni dieses Jahres haben wir Delegierte für die Landesdelegiertenkonferenzen mit einer Amtszeit von einem Jahr gewählt. Allerdings gelten für Delegiertenwahl für die Aufstellungsversammlung für die Landesliste wegen des Landtagswahlrechts besondere Anforderungen.
Die im Juni erfolgte Wahl erfüllt diese Anforderungen nicht, weil dort alle Parteimitglieder ohne Rücksicht auf Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz zur Wahl zugelassen wurden. Deswegen müssen Delegierte für die Aufstellung der Landesliste nachgewählt werden.
Für die Delegierten, die über das Landtagswahlprogramm abstimmen, gelten diese besonderen Anforderungen nicht, hier genügt es Mitglied im Kreisverband Münster zu sein, um aktives und passives Wahlrecht zu genießen.
Vor diesem Hintergrund, insbesondere damit Menschen, die Mitglied des Kreisverbands sind, allerdings noch minderjährig, nicht in NRW wohnhaft oder ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft nicht von der Mitbestimmung über das Wahlprogramm ausgeschlossen sind, hatten wir ursprünglich erwogen, ausschließlich Delegierte für die Aufstellung der Landesliste zu wählen und die bisher gewählten Delegierten für die Entscheidung über das Wahlprogramm zu entsenden.
Aufgrund der nachdrücklichen Bitte aus dem Landesvorstand, davon abzusehen, weil es nicht unerhebliche organisatorische Probleme für die Landesdelegiertenkonferenz mit sich bringen würde, möchten wir deswegen vorschlagen, doch einheitliche Delegierte für die gesamte Landesdelegiertenkonferenz (also Programm und Landesliste) zu wählen.
Nach Auskunft des Landesvorstands ist es zulässig, Delegierte nach den Anforderungen des Landtagswahlrechts zu wählen auch wenn dadurch jene Parteimitglieder, die nach den Bestimmungen des Landtagswahlrechts nicht wählen oder gewählt werden können, von der Mitbestimmung über das Programm ausgeschlossen werden.
Der Landesvorstand sieht jedoch unseren demokratietheoretischen Punkt und hat deswegen zugesagt sicherzustellen, dass es in Zukunft zu einer solchen Situation, also dass Mitglieder von der Mitbestimmung über das Programm ausgeschlossen werden, weil sie nach den Bestimmungen des Landtagswahlrechts nicht wahlberechtigt sind, nicht mehr kommen wird.
Um die Statusrechte der im Juni Delegierten möglichst wenig zu beeinträchtigen, wollen wir deren Amtszeit für diese LDK lediglich unterbrechen.
Kommentare