Veranstaltung: | Wahl Delegierte für die Aufstellungsversammlung der Landesliste für die Landtagswahl 2022 und Verabschiedung des Awarenessstatuts |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderung zur Verabschiedung des Awarenessstatus für den Kreisverband |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.11.2021, 18:41 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A1NEU3: Satzungsänderung zur Aufnahme des Awareness-Statuts
Antragstext
Satzungsänderungen
Das unten nachzulesende Awareness-Statut soll in die Satzung des KV Münster
aufgenommen werden. Dafür wären zwei Satzungsänderungen nötig.
Einfügen von § 15
Umbenennung des alten § 15 in § 16
§ 15 Satzungsbestandteile (neu)
Das Awareness-Statut ist Teil dieser Satzung im Sinne des Parteiengesetzes.
§ 16 Inkraftsetzung (§ 15 alte Fassung)
Diese Satzung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft. Die alte Satzung tritt
gleichzeitig außer Kraft.
Awareness-Statut
Präambel
.Die steigende Mitgliederzahl im KV Münster bürgt für eine breite
Meinungsvielfalt und fruchtbare Diskurse. Damit alle Menschen sich einbringen,
auch diejenigen, die sich zunächst vielleicht scheuen, setzen wir einen Rahmen
für Konfliktaustragungen, der alle Beteiligten zugleich ermuntern als auch
schützen soll. Darum ist es an der Zeit, eine professionelle
Konfliktbeilegungsstruktur zu schaffen.
Zentrales Ziel unserer Awareness-Strukturen ist das wertschätzende Miteinander
in der Partei zu pflegen und so dafür zu sorgen, dass alle Menschen sich
entsprechend ihrer Möglichkeiten und ohne Diskriminierungs- oder
Mobbingerfahrungen für grüne Ziele einsetzen können. Dafür sind
Konfliktmanagement, Konfliktprävention und Fehlerkultur bedeutsam.
§1 Einrichtung von Awareness-Strukturen
- In allen Gruppen und Gremien des KV Münster, in denen mindestens 10
Personen aktiv sind und die Sprecher*innen wählen, werden zwei AWG-
Personen gewählt. Davon ist ein Platz von einer FINTA* (Frauen, Inter,
Nonbinary, Trans, Agender)-Person zu besetzten und ein Platz von einer
Nicht-FINTA*-Person. Diese Personen dürfen nicht selbst Sprecher*innen der
jeweiligen Gruppe sein.
Aus allen AWG-Personen wird eine Vernetzungsgruppe (AWG) gebildet. Diese
Vernetzungsgruppe nimmt an Fortbildungen teil, um die Aufgabe wahrnehmen
zu können. Die Fortbildungen sind verpflichtend.
Für jede größere Veranstaltung des KV (dazu zählen
Neujahrsempfänge, Sommerfeste, Wahlfeiern, KMVen o.ä.) sind zwei AWG-
Personen (eine FINTA*-, eine Nicht-FINTA*-Person) aus der
Vernetzungsgruppe zuständig. Für KMVen ist jeweils eine AWG-Person
zuständig.
Die AWG-Personen sind dafür zuständig auf die Einhaltungeines fairen
zwischenmenschlichen Umgangsund einer gewaltfreien Kommunikation zu
achten. Sie weisen
auf die Einhaltung des Frauen*-Statuts und eine respektvolle Kommunikation
hin. Sie sind Ansprechpersonen für Mitglieder in der jeweiligen Gruppe,
sollte es zu diskriminierendem oder übergriffigem Verhalten kommen.
Mitglieder können sich an die AWG-Personen ihrer Wahl wenden.
§2 Awareness-Gruppe
Die AWG trifft sich in regelmäßigen Abständen. In der Vernetzungsgruppe
werden zwei Personen
gewählt (davon ist mindestens ein Platz mit einer FINTA* -Person zu
besetzen), die für die Organisation der Treffen und für die Kommunikation
zwischen AWG und Vorstand zuständig sind.
Die Gruppe dient dem Austausch über die Arbeitsweise der AWG-Personen. Es
werden keine Einzelheiten aus konkreten Vorfällen besprochen, sondern nur
vollständig anonymisiert Themen behandelt, die aus AWG-Perspektive im KV
zu bearbeiten sind.
Es werden Ergebnisprotokolle zu den übergreifenden Themen erstellt, mit
denen sich die Vernetzungsgruppe beschäftigt. Diese können nach Ermessen
der AWG dem Vorstand zur Verfügung gestellt werden. Die Besprechung
konkreter Fälle soll nie Teil der Protokolle sein.
§3 Pflichten der AWG-Personen
Alles, was an die AWG-Personenherangetragen wird oder was die AWG-Personen
beobachten, wird vertraulich behandelt. Jeder weitere Schritt wird mit
betroffenen Personen abgestimmt und bedarf deren Zustimmung. Die AWG-Personen
haben die Möglichkeit das an sie Herangetragene oder Beobachtete mit einer
weiteren Person aus der Vernetzungsgruppe der AWG- Personen zu beraten. Auch
diese Person handelt dieses vertraulich.
§4 Pflichten des Vorstands
Bei Vorfällen, die an den Vorstand herangetragen werden oder diesem anderweitig
bekannt werden, wird aus der Vernetzungsgruppe eine AWG-Person gefunden, die
sich um den Vorfall kümmert.
§5 Evaluation
Dieses Awareness-Statut wird zum Ende des Jahres 2022 mit Blick auf seine
praktische Umsetzbarkeit und seine Auswirkungen evaluiert. Die Ergebnisse der
Evaluation werden in einer Kreismitgliederversammlung vorgestellt.
Verantwortlich dafür, dass die Evaluation durchgeführt wird, ist der
Kreisvorstand.
Begründung
Erfolgt mündlich
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